Der Einsatz von Rüttlern zur Absenkung vorhandener Tief- und Hochborde ist fachlich ausgeschlossen und würde sich nachhaltig schädigend auf die städtischen Verkehrsflächen auswirken. Unter diesen Bordkanten befindet sich ein frostsicherer Unterbau (unter anderem mit Betonbett). Deshalb wären im Falle einer Höhenanpassung zunächst die Bordsteine auszubauen, danach müsste die Einebnung oder der Neuaufbau des Unterbaus erfolgen, um anschließend die Borde wieder neu (gleich tiefer) einsetzen zu können. Diese fachlich zwingend erforderliche Vorgehensweise verursacht vergleichsweise hohe Umbaukosten und größere Zeitaufwendungen.
Deshalb scheidet es aus, alle Bordsteine mittels Planiergerätschaften gewaltsam tiefer zu legen. Diese Vorgehensweise würde die Zerstörung des oben genannten Verkehrsflächenunterbaus und der oberflächenwasserführenden Einrichtungen bewirken. Gleichzeitig würden partiell verlaufende Grundversorgungsleitungen (zum Beispiel Trinkwasser, Gas und Telekommunikation) und Abwasser-Kanalrohre beschädigt. Insofern kann mit dieser Methodik keine „Sofortabhilfe“ geschaffen werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass (gemäß der Straßenverkehrsordnung) Rollatoren und Rollstühle benutzungspflichtig ausgewiesene Radwegfurten nicht befahren dürfen.
Weiterhin ist es aus entwässerungstechnischer Sicht nicht machbar, sämtliche Radwegquerungen niveau-gleich herzustellen. Sehr häufig grenzt eine Straßenentwässerungsrinne an einen Fußgänger- und Radfahrerüberweg. Wenn in diesen Bereichen keine Wasserführung (mit einem minimalen Absatz) bestehen würde, könnte das Regenwasser nicht korrekt abgeleitet werden. Überflutungen und starke Pfützenbildungen auf Geh- und Radwegen wären die Folge. Im Winter entstünden dadurch Gefahrenstellen infolge der Glatteisbildung. Auch aus diesem Grund kann nicht pauschal jeder Überweg wunsch-gerecht eingeebnet werden.
Insofern widerspricht dieser Vorschlag unter anderem den technischen Richtlinien und Vorschriften für den Bau von Verkehrsanlagen und kann deshalb nicht umgesetzt werden.