Bäume und Natur werden bei Bauvorhaben immer sensibel begutachtet. Ausgleich und Ersatz erfolgt stets nach dem Minimierungsgebot.
Zudem ist anzumerken, dass sämtliche, gesetzlich vorgeschriebenen und unvermeidbare Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (für zum Beispiel neue rechtlich zulässige Wohn- oder Gewerbebebauung mit dazugehöriger Verkehrsinfrastruktur) nicht von der Stadt Norderstedt finanziert werden. Die damit verbundenen Kosten sind stets von den jeweiligen Verursachern (zum Beispiel private Bauherren, Investoren oder Grundstücksgesellschaften) in eigener Zuständigkeit zu tragen.
Die öffentliche Hand zahlt nur für eventuelle Ausgleichsmaßnahmen, wenn diese selbst als Bauherr fungiert (zum Beispiel beim Straßenbau oder infolge des Baues einer öffentlichen Einrichtung).
Insofern resultiert aus diesem Vorschlag kein direktes finanzielles Einsparpotenzial.
Kommentare
Sommer2016 |
Beispiel Buckhörner Moor hier soll der Knick/Wald abgeholtzt werden um ein Neubaugebiet zu schaffen