Nr. 121 | Falkenberger |
Der städtische Bauhof sollte konsequent wie ein Wirtschaftsbetrieb geführt werden. Aufnahme und realistische Bewertung des vorhandenen Vermögens, realistische Kalkulation und Berechnung der tatsächlichen Stundensätze für Personal und Gerät, Aufbau einer prüfbaren und wirkungsvollen Kostenrechnung, und konsequente Umsetzung der Ergebnisse in die Praxis. Das ist zwar eine schwierige und umfangreiche Aufgabe, die bei einigen Beteiligten auf Widerstand stoßen wird, aber viele Städte und Gemeinden haben mit dieser Maßnahme beste Erfolge erzielt. Nur so kann man er verstecktes Potenzial erkennen und betriebswirtschaftliche Missstände aufdecken und abstellen. (Stichwort: unproduktive Arbeitszeiten)
Kommentare
maoni yangu |
Ein städtischer Betrieb wird nur dann wie ein Wirtschaftsbetrieb geführt, wenn er ein privatwirtschaftlicher Wirtschaftsbetrieb ist. Das ist keine neue Erkenntnis.
Die Stadt sollte sich auf Kontrollen konzentrieren und die Arbeit dem freien Unternehmertum überlassen, wo immer es geht. Beim Bauhof geht es. Bringt mehr Service und sogar Gewerbesteuer.
Falkenberger |
zu dem Komentar von maoni yangu:
Das ist definitiv falsch! Ein städtischer Betrieb kann sehr wohl nach den Grundsätzen eines Wirtschaftsbetriebes geführt werden, ohne in eine gesonderte Rechtsform überführt zu werden. Man muss nur wollen! Es gibt im kommunalen Haushaltsrecht keinerlei Bestimmungen oder Einschränkungen, die ein solches Vorgehen verbieten. Es ist auf keinen Fall erforderlich, kommunale Betriebe in andere Rechtsformen zu überführen. Es gibt bundesweit zahlreiche Beispiele, dass derartige Unternehmungen rückgängig gemacht wurden. Rekommunalisierung ist das Stichwort. Das bedeutet natürlich für die Beschäftigten solcher Betriebe: Leistung bringen, effizient arbeiten und auch selber ´mal zurückstecken, was auch alle Mitarbeiter privater Firmen täglich tun müssen.
beuys64 |
Wenn ich hier nicht den bösen Fingerzeig auf die angeblich "faulen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst" vermuten würde, könnte ich den Vorschlag vorbehaltlos unterstützen
budgetexpert |
Die Frage wie effizient in der öffentlichen Verwaltung gearbeit wird, darf generell gestellt werden und nicht nur für den Bauhof. Das hat nichts mit angeblich "faulen Mitarbeitern" zu tun, sondern häufig mit schlechtem Management und geringem Anreiz oder Zwang effizient arbeiten zu müssen. In der privaten Wirtschaft ist da der Druck wohl deutlich höher, weil sonst der Verlust des eigenen Arbeitsplatzes droht. Bei einem Dienstleister -wie der öffentlichen Verwaltung - ist die Produktivität sicher nicht einfach zu messen. Die hohen Kosten der Verwaltung im Vergleich zum Nutzen, die der Bürger spürt, erscheint jedoch sehr hoch. Ein Potential für Einsparungen scheint vorhanden zu sein. Auch ein kommunales Unternehmen muss wirtschaftlich geführt werden.
Falkenberger |
Um es klar zu stellen: ich bin nicht der "Pauschalmeinung", dass die Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen faul sind, es gibt genügend Beispiele in unserer Stadt die dies widerlegen! Aber ein Fingerzeig auf d i e faulen Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen ist schon gewollt. Und leider ist es eine Tatsache, dass sich die permanent Faulen in öffentlichen Verwaltungen länger halten als in der sogenannten "freien Wirtschaft". Ich weiß wovon ich rede, bin selber im ö.D. beschäftigt.
maoni yangu |
Auszug aus der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein
§ 2 Selbstverwaltungsaufgaben
(1) Die Gemeinden sind berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, öffentliche Aufgaben selbst zu erfüllen, wenn diese ebenso gut auf andere Weise, insbesondere durch Private, erfüllt werden; Absatz 2 bleibt unberührt. Bevor die Gemeinde eine öffentliche Aufgabe übernimmt, die zu erfüllen sie nicht gesetzlich verpflichtet ist, hat sie zu prüfen, ob die Aufgabe nicht ebenso gut auf andere Weise, insbesondere durch Private erfüllt werden kann; § 102 Abs. 1 und 5 sowie § 105 bleiben unberührt.
Auf diesen letzten Satz kommt es an. Ich will ihn gar nicht weiter kommentieren, sondern nur mein Vertrauen dafür aussprechen, dass er aus guten Gründen in der Gemeindeordnung steht und dass es nicht zum Schaden der Gemeinde sein wird, sich daran zu halten.
Falkenberger |
So ist es! Ich habe allerdings nicht nur den letzten Satz gelesen, sondern den letzten Absatz des von Ihnen zitierten Textes der GemO. Hier geht es um Aufgaben die nicht originär von der Kommune zu erfüllen sind. Wenn man sich dann zunächst mal darauf beschränkt und darauf hinarbeitet die eigenen Aufgaben wirtschaftlich und effizient zu erledigen, was im übrigen in der Gemeindehaushaltsverordnung auch gefordert wird(wenn wir schon VO zitieren), ist schon viel erreicht. Ein großer und schwieriger Schritt ist es aber immer, wie ich auch aus meiner täglichen Praxis weiß, die notorischen Bedenkenträger und Berufsverhinderer zu überzeugen oder diese los zu werden. Aber es geht, man muss nur wollen.
Frau Plaschnick |
Der Bauhof ist Teil des Betriebsamtes, das schon in weiten Teilen als kostenrechnende Einheit fungiert. So über die Abfall-Gebührensatzung und die Friedhofsgebühren, die schon eine große Kalkulationstiefe aufweisen (müssen). Wer sich das genauer ansieht, stellt schnell fest, dass insbesondere die Verwaltungskosten, also anteilige Overhead- oder Querschnittskosten, kostentreibend sind.
Das betrifft nicht nur das Betriebsamt und wäre angetan, den Verteilungsschlüssel für die Verwaltungskosten grundsätzlich zu hinterfragen.
Falkenberger |
Kostenrechnung bedeutet zweifellos mehr als nur aufzuschreiben wieviel das Leeren einer Mülltonne kostet, weil Mitarbeiter NN hierfür xy Minuten benötigt. Kostenrechnung bedeutet erfassen, analysieren, erkennen und dann h a n d e l n. Ein bloßes Aufschreiben von ist - Werten bringt niemanden weiter. Dies geschieht meines Wissens in dieser Form in den angesprochenen Bereichen nicht.