Für den Flughafen Hamburg gelten vorgeschriebene Bahnbenutzungsregeln. Der Flughafen hat ein gekreuztes Start-/Landebahnsystem, sodass der Flugverkehr grundsätzlich über vier Richtungen abgewickelt werden kann. Tatsächlich werden die Bahnen infolge bestehender Bahnbenutzungsregeln, die als Verordnung im Luftfahrthandbuch veröffentlicht sind, unterschiedlich genutzt.
Im Wesentlichen gibt es drei Regeln:
- Starts sollen Richtung Norden (Ohmoor/Quickborn) erfolgen.
- Die Richtung Süden (Alsterdorf/Innenstadt/Hamm) soll nicht benutzt werden.
- Zwischen 22 und 7 Uhr sollen auch Landungen aus Richtung Norden erfolgen.
Alle Regeln stehen unter dem Vorbehalt, dass dies unter Aspekten der Flugsicherheit möglich ist. Die Entscheidung trifft der jeweils diensthabende Lotse der Deutschen Flugsicherung (DFS) nach pflichtgemäßem Ermessen.
Startende Flugzeuge müssen bis zu einer Höhe von 5.000 Fuß (rund 1.500 Meter) festgelegten Abflugrouten folgen. Dies gilt für Düsenflugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln fliegen. Turboprop-Flugzeuge müssen den Abflugrouten bis 3.000 Fuß - rund 1.000 Meter - folgen. Für Kleinflieger nach Sichtflugregeln gelten die Abflugrouten nicht. Mit den Abflugrouten wird versucht startende Flugzeuge so zu führen, dass möglichst wenige Menschen vom Fluglärm betroffen werden. Die Abflugrouten werden von der Deutschen Flugsicherung vorgeschlagen und nach Anhörung der Fluglärmschutzkommission durch das Luftfahrtbundesamt als Verordnung festgelegt und im Luftfahrthandbuch Deutschland veröffentlicht.
Insofern hat die Stadt Norderstedt leider keinen direkten Einfluss auf die Umsetzung des Vorschlags.
(Siehe auch Stellungnahme zu Vorschlag 1344.)
Kommentare
politis |
Ja, bitte und unbedingt! Der Lärm wird für immer mehr Menschen immer unerträglicher. Nicht nur durch den breiteren Flugkorridor und die ungerechte Bahnennutzung, auch die Start- und Landezeiten verschieben sich ständig weiter in die Randzeiten aufgrund sog. "Ausnahme"genehmigungen. Dass die Gebuehren dafuer nun in absoluten Zahlen geringst ansteigen, wird daran vermutlich auch nichts ändern.
Hier braucht es entschlossenes Handeln seitens der Politik, um die stark gesunkene Lebensqualität in Norderstedt wieder auf ein erträgliches Maß zu bringen und die Gesundheit der Bürger in den Vordergrund zu stellen.
Artur Biber |
Die Stadt sollte offiziell darauf drängen, dass das Nachtflugverbot von 23 - 6 h strikt eingehalten wird.
Der Flughafen versucht, es schrittweise aufzuweichen.
Die Nachtzuschläge der Landegebühren sind lächerlich im Vergleich zum Kostenvorteil der Airlines.
Die Lebensqualität und Nachtruhe in weiten Teilen Norderstedts dürfen nicht dem größeren Profit der Airlines und des Airports geopfert werden. Kommerzielle Deals (Parkgebühr, Landesbeteiligung) sollten die Kommune nicht abhalten, hier eine klare Linie zu fahren.