Aufgrund der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat ein Ortstermin unter Beteiligung der Verkehrsaufsicht, der Polizei, des Straßenbaulastträgers, des Seniorenbeirates und des Fachbereiches Schule und Sport stattgefunden.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage wurden die entsprechenden Einrichtungen geprüft und es wurde darüber entschieden, an welchen Einrichtungen eine Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen werden kann. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen hierfür werden demnächst erfolgen.
Kommentare
Twieter |
Stimme voll zu!
Es sollte an ALLEN Kita und Grundschulen Zone 30 angelegt sein und mit mobilen Blitzern kontrolliert werden.
(Leider sind es zu 95% die verspäteten Eltern selbst, die hier die Regeln missachten...)