Der Verkehrs-Knotenpunkt „Ohechaussee / Tannenhofstraße / Rugenbarg“ stellt keine Unfallhäufungsstelle dar (auch gemäß der aktuellen polizeilichen Unfallstatistik) und wird in der Verwaltung deshalb auch nicht als „sicherheitsauffälliger Bereich“ gelistet. Die diesbezüglich gegenteilige Behauptung ist sachlich falsch.
Dieser Knotenpunkt könnte demnach nur über eine weitreichende bauliche Änderung verkehrstechnisch optimiert werden. Dafür stehen allerdings derzeit keine ausreichenden öffentlichen Grundflächen und auch keine Finanzmittel zur Verfügung.
Weiterhin handelt es sich bei der Ohechaussee um eine Bundesstraße (B432), für die der Landesbetrieb Straßenbau und Straßenverkehr des Landes Schleswig-Holstein (= LBV-SH, stellvertretend für den Bund als Straßenbaulastträger) zuständig ist. Der LBV-SH hat bereits im Jahr 2011 eine umfangreiche Straßen-Sanierung dieses Abschnittes finanziert. Ein nachträglicher Umbau wäre schon aus diesem Grunde nicht ohne ein nachweisbares (Unfallhäufung) Erfordernis durchführbar.
Unabhängig davon lehnt der LBV-SH einen Umbau (zur Steigerung des Komforts) dieses Knotenpunktes ab. Auch die hauptamtliche Verwaltung erkennt an dieser Stelle (aus oben genannten Gründen) keinen Handlungsbedarf.
Der Vorschlag ist (ohne Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein) insofern rechtlich und fachtechnisch (keine ausreichenden Grundflächen vorh.) nicht umsetzbar.
Kommentare
Garstedt123 |
Viel würde es schon bringen, wenn alle Linksabbieger auf der Ohechaussee wüßten, ob sie vor oder hinter einander abbiegen müssen. Auch wenn die Rechtslage klar ist (vor!), machen es ca. 50% anders und es kommt immer wieder zu Beinah-Unfällen. Deshalb zur Klarheit kurzfristig erst mal Schilder aufstellen.