Nr. 1354 | hwstümer |
Radfahrer müßten auch eine Prüfung machen.Viele fahren in die verkehrte Richtung, Fußgänger haben hinten keine Augen. Es wird dann nicht einmal geklingelt, sondern gepöbelt. Wenn ich mal angefahren werde, werde ich denjenigen anzeigen.
Kommentare
Artur Biber |
Das fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt, sondern müsste bundesweit geregelt werden.
beuys64 |
Ich versuche erst das Problem zu verstehen: Da Rechtsfahrgebot besteht, können nur die Fälle gemeint sein, das der/die Radfahrer/-in mit auf der linken Fahrseite die/den in gleicher Richtung schreitenden Fußgänger/-in (von hinten) kollidiert.
ich würde mehr Gefahrensituationen vermuten, aber auch eine Fußgängerprüfung wäre dann sinnvoll, weil viele den für Radfahrer vorgesehenen Fahrsteifen queren, ohne sich vorher umzuschauen...
Anonymous |
Gibt es. Nennt sich polizeiliche Früherziehung. Hat jeder in der Grundschule und weiterführenden Schule gehabt. Erst nach Teilnahme durfte man mit dem Rad zur Schule. War zumindest in den 80/90ern so.
Jupe |
Es sollte mehr Aufklärung seitens der Polizei in den Schulen und auch für die Mitbürger geben. Das Rechtsfahrgebot sollte für jeden Radfahrer gelten. Rücksichtnahme aller Bürger, ob Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer.
alpha1 |
Bundespolitische Themen in Kommunalpolitisches Projekt einbringen = Kontraproduktiv