Es ist eine Nordverlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße geplant. Die Trasse erstreckt sich aber weder auf Waldflächen noch tangiert sie diese. Insofern wird diesem Vorschlag bereits entsprochen.
Die bestehende Oadby-and-Wigston-Straße ermöglicht zudem bereits eine Zufahrt (Südanbindung für PKW und LKW) für den Betrieb „Jungheinrich“. Insofern ist auch dieser Vorschlag bereits umgesetzt. Es liegt im Ermessen des privaten Betriebes, ob dieser die Option für eine zusätzliche LKW-Zufahrt augenblicklich nutzt oder eben nicht.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die neue Oadby-and-Wigston-Straße (zwischen Waldstraße und Ulzburger Straße) wurde mit 50 km/h geplant, rechtlich unanfechtbar planfestgestellt und baulich entsprechend umgesetzt. Alle dort vorhandenen Lärmschutzwände (insbesondere für die bestehenden Wohnbauflächen entlang der Straßen Meisenkamp, Johannes-Keppler-Ring, Reiherhagen und Zaunkönigweg) wurden auf ebendiese Richtgeschwindigkeit im innerstädtischen Bereich ausgelegt und verkehrsrechtlich angeordnet. Eine Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf 60 km/h ist rechtlich unzulässig und kann deshalb nicht umgesetzt werden, da die vorhandenen Lärmschutzwände nicht für eine solche Geschwindigkeit ausgelegt sind.
Die neue Umgehungstraße wurde mit beidseitigen kombinierten Geh- und Radwegen (mit einer durchschnittlichen Breite von ges. 3,00 m) planfestgestellt und entsprechend ausgebaut. Eine Änderung dieser (völlig ausreichenden) Situation ist rechtlich nicht möglich und wäre auch ökonomisch und technisch unvertretbar.
Kommentare
Jupe |
Tempo 60 wäre meines Erachtens in Ordnung. Firma Jungheinrich braucht eine eigene Straße bzw. Zufahrt, ansonsten hätten wir dort Chaos. Separate Fahrradwege sind immer zu begrüßen!