Nr. 1990 | elke0701 |
Immer weniger Anwohner reinigen die Fusswege und Kantsteine, und das Reinigen v.Parkbuchten wird immer auf das Betriebsamt geschoben. Erforderlich wäre hier ein Erinnerungsschreiben mit Hinweis auf die Reigungspflicht der Norderstedter Satzung bis zu einem Stichtag. Danach Bußgeld.
Kommentare
Leser2000 |
Und auch auf die die Schnee- und Eisbeseitugungs.-Streupflicht