Eigentümer der Mülldeponie enteignen

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Illegale Mülldeponie Gieschen - Foto: GoogleEarth

„Das Grundgesetz schützt im Artikel 14 Abs. 1 zwar das Recht am Eigentum, schränkt es jedoch in Abs.3 bereits wieder ein: Sofern es dem Allgemeinwohl dient, darf der Staat eine Enteignung vornehmen. Dem früheren Eigentümer ist dann eine Entschädigung in einer Höhe zu zahlen, die sich sowohl mit den Interessen des Enteigneten als auch denen der Allgemeinheit in Einklang bringen lässt.“ Quelle: www.hausbauberater.de

Würde man den Eigentümer enteignen, die Stadt den gesamten Müll entsorgen und das Grundstück im Anschluss verkaufen, könnten die der Stadt entstandenen Kosten möglicherweise damit gedeckt werden. Übersteigt der erzielte Verkaufserlös die Kosten der Rekultivierung, kommt eventuell eine Entschädigungszahlung in Betracht. Das und ob eine Enteignung möglich ist, sollte geprüft werden.

Hinweise der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt arbeitet in dieser Angelegenheit eng mit dem Land Schleswig-Holstein (Umweltministerium) und der Polizei zusammen und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Varianten der Problemlösung geprüft. Nach derzeitigem Kenntnisstand durch Flugaufnahmen, Begehungen und neuen Grundwassermesswerten geht das Umweltministerium von keiner unmittelbaren Gefahr für das Grundwasser aus. Land und Stadt sind in weiteren Prüfungen zur Lösung des Problems.

in Umsetzung

Kommentare

Ich unterstütze diesen Vorschlag sehr. Die Aussage von Herrn Staatssekretär Goldschmidt vom 04.05.21, dass nur einige faserhaltige Materialien abgetragen werden sollen, ist mir ganz unverständlich. Der Müllberg muss zeitnah weg. Die Gemeinschaft hat eine Verantwortung der jungen Generation gegenüber.

Der Eigentümer trägt gegenüber der Allgemeinheit eine Verantwortung. Dieser scheint er sich, wohlwissend den Bürger*innen, der Umwelt, dem Land und der Stadt langfristig zu schaden, bewusst entzogen zu haben. Dementsprechend muss der Eigentümer mit den Konsequenzen rechnen. Der Vorschlag ist sehr gut. Er erlaubt ein schnelles Handeln. Und das ist in diesem sicher im Interesse aller.

Was meinen sie wie schnell es geht, wenn jemand nicht einen kleinen Teil seines Grundstücks hergeben will, der von Stadt dringend gebraucht wird. Aber hier soll nur die Entsorgung angeblich schon eine Million kosten.

Da stellt sich die Frage, ob das Grundgesetz noch gültig ist. Es ist gut, ja. Aber noch gültig?
Grundsatzdiskussion :P

Es ist ja egal, was die Entsorgung des Müllbergs kosten wird - der Eigentümer wird es nicht machen, und es bleibt ohnehin an der Allgemeinheit hängen. Vermutlich wird eine fachgerechte Entsorgung solcher riesigen Müllmengen auch in Zukunft nicht billiger werden (eher im Gegenteil). Deshalb lieber jetzt handeln, als jahrelang zu warten und die Umwelt mit Partikelabträgen solange noch zu schädigen.