Überprüfung der Gebührenordnung des Standesamtes. Ziel ist die Deckung der Aufwendungen von bisher 22 Prozent auf 80 Prozent zu erhöhen.
Kommentare
maoni yangu |
Wahrscheinlich orientiert sich die Höhe der Gebühren an der "gefühlten Zumutbarkeit" für die jeweilige Amtshandlung. Damit das nicht unzumutbar wird, sollte man prüfen, ob der Aufwand diesem Rahmen angepasst werden kann.
townsman |
Gute Idee. Ich konnte mir aber nicht vorstellen, dass jede Gemeinde für standesamtliche Leistungen Gebühren erheben kann, wie sie will - geht ja beim Personalausweis auch nicht. Habe deshalb mal gegoogelt. Und siehe da, die Standesamtsgebühren sind ländersache (gem. § 72 des "Personenstandsgesetz (PStG)", hier nachzulesen:
Habe auf die Schnelle jedoch keine Gebührenordnung für SH gefunden, in der die Gebühren nachzulesen sind. Naja, egal, können wir als Gemeinde leider nicht beeinflussen. Vielleicht gibt's ja mal ein Bürgerhaushalt des Landes; dann kann der Vorschlag dort eingereicht werden.
Kommentare
maoni yangu |
Wahrscheinlich orientiert sich die Höhe der Gebühren an der "gefühlten Zumutbarkeit" für die jeweilige Amtshandlung. Damit das nicht unzumutbar wird, sollte man prüfen, ob der Aufwand diesem Rahmen angepasst werden kann.
townsman |
Gute Idee. Ich konnte mir aber nicht vorstellen, dass jede Gemeinde für standesamtliche Leistungen Gebühren erheben kann, wie sie will - geht ja beim Personalausweis auch nicht. Habe deshalb mal gegoogelt. Und siehe da, die Standesamtsgebühren sind ländersache (gem. § 72 des "Personenstandsgesetz (PStG)", hier nachzulesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pstg/gesamt.pdf
Habe auf die Schnelle jedoch keine Gebührenordnung für SH gefunden, in der die Gebühren nachzulesen sind. Naja, egal, können wir als Gemeinde leider nicht beeinflussen. Vielleicht gibt's ja mal ein Bürgerhaushalt des Landes; dann kann der Vorschlag dort eingereicht werden.