Nr. 2292 | August |
Zur Reduzierung der Lärmbelastung in Tagesrandzeiten und zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität sollte geprüft werden, ob nicht in der gesamten Stadt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt werden kann.
Kommentare
Kessy |
Gute Idee!