Die Energieversorgung ist in besonderem Maße eine notwendige Infrastrukturleistung für unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Nicht zufällig wird diese Leistung häufig mit dem Begriff der ‚Daseinsvorsorge’ charakterisiert. Der Staat beziehungsweise der Bundesgesetzgeber hat die besondere Bedeutung der Energieversorgung gewürdigt, indem er mit dem sehr umfassenden Energiewirtschaftsgesetz klare Rahmenbedingungen für die Erbringung dieser Leistung setzt. Innerhalb dieses Rahmens wird unterschieden zwischen dem Betrieb von Strom- und Gasnetzen einerseits und der Strom- und Gaslieferung sowie der Bereitstellung von Messeinrichtungen andererseits.
Der Netzbetrieb wird durch die Bundesnetzagentur beaufsichtigt.Diese kontrolliert auch die Preise, die Energieversorgungsunternehmen für die Nutzung ihrer Netze verlangen dürfen. Das ist deshalb so organisiert, weil Netze „natürliche Monopole“ sind und ein Kunde seinen Netzbetreiber nicht wechseln kann. Die Dienstleistungen der Strom- und Gaslieferung und des Messstellenbetriebes werden hingegen im Wettbewerb auf dem Markt angeboten und Kunden und Kundinnen können ihren Anbieter frei wählen.
Ob ein Energieversorgungsunternehmen sich wirtschaftlich behaupten kann, hängt also davon ab, ob es zum einen so kosteneffizient arbeitet, dass die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Erlöse noch zu einer angemessenen Belohnung für die Investition in Strom- und Gasnetze führt. Zum anderen muss es seine Dienstleistungen zu marktgerechten Konditionen erstellen und anbieten, ansonsten droht der Kundenverlust. Darin unterscheiden sich private nicht von kommunal geführten Energieversorgungsunternehmen.
Die Stadtwerke Norderstedt als zu hundert Prozent im Eigentum der Stadt Norderstedt geführter Energiedienstleister sind sogar gesetzlich nach der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein verpflichtet, Preise für ihre Leistungen aufzurufen, die eine angemessene Verzinsung des von der Stadt investierten Kapitals gewährleisten. Der Vorteil eines in kommunaler Hand geführten Energieversorgungsunternehmens liegt weniger in der Preisgestaltung als vielmehr in der Qualität der Leistungen. Durch kommunale Kontrolle und strategische Weichenstellung werden Aspekte wie Versorgungssicherheit, ökologische Maßstäbe und soziale Ausgewogenheit stärker zur Leitlinie des betrieblichen Handelns als bei privaten, gegebenenfalls börsennotierten Unternehmen, bei denen der Focus mehr auf Gewinnmaximierung als auf nachhaltige Konsolidierung gerichtet ist.
Eine Finanzierung von sachfremden (defizitären) kommunalen Aufgaben durch unangemessene Energiepreisgestaltungen ist bei einem kommunalen Energieversorgungsunternehmen schon deshalb nicht möglich, weil zum Einen die Bundesnetzagentur derartige Kosten nicht für die Gestaltung der Netzpreise anerkennen würde und zum Anderen der Markt im Wettbewerb zu privaten reinen Spartenanbietern eine überhöhte Preisgestaltung bestrafen würde.
Was aber möglich ist, und darin liegt ein weiterer Vorteil eines kommunalen Versorgungsunternehmens, ist die Zusammenfassung der Energieversorgung mit weiteren wirtschaftlichen Betätigungsfeldern der Stadt. Beispiele sind der Betrieb
- der Wasserversorgung in Norderstedt,
- des Erlebnisbades und
- des Strandbades (im Stadtpark) ARRIBA,
- der U1 von Garstedt bis Norderstedt-Mitte sowie
- der A2 von Norderstedt-Mitte bis Ulzburg-Süd,
- die Realisierung von Gebäude- und Anlagenmanagementdienstleistungen auch für Bestände der städtischen Kernverwaltung und vieles mehr.
Die Vorteile liegen in der gemeinsamen Auslastung einer wirtschaftlich orientierten Führung, aber auch in Steuerersparnissen bei der Kapitalertragsteuer sowie der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Fazit: Dem mit großer Zustimmung der Bürger formulierten Prinzip, dass die Stadtwerke Norderstedt in kommunaler Hand bleiben sollen, wird auch aus Sicht der Stadt Norderstedt zugestimmt. Die Stadtwerke Norderstedt können signifikante Beiträge zur Konsolidierung des städtischen Kernhaushalts leisten und haben diesbezüglich auch schon eigene Vorschläge unterbreitet. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Norderstedt können auch unabhängig von der Diskussionsplattform um den Bürgerhaushalt ihre Vorstellungen in die monatlich stattfindenden öffentlichen Sitzungen des Stadtwerkeausschusses einbringen. Informationen über Ort, Zeit und Inhalt dieser Sitzungen können der Homepage der Stadtwerke Norderstedt jeweils aktuell entnommen werden.
Kommentare
maoni yangu |
Lebenswichtige Energieversorgungsunternehmen (EVU) gehören in die Obhut des Staates. Das ist gut so. Stadtwerke werden allerdings (nicht nur in Norderstedt) als Einnahmequelle für defizitäre städtische Enrichtungen "missbraucht". Das hat Auswirkungen auf die Energiepreise – egal, wie sehr man das dementiert. Missbrauch der Macht und Preiserhöhungen sind absolute Merkmale staatlicher/städtischer Stadtwerke. Es führt auch dazu, dass man sich nicht gegen Land-/Bund-Abgaben wehrt, weil man ja selbst etwas tun kann. Kleine Gemeinden ohne Stadtwerke haben dadurch Entwicklungs-Nachteile. In diesem Sinne gehören die Stadtwerke mit zu den Ursachen der Schieflage unseres Steuersystems.