Die Stadt Norderstedt ist für das Bestattungswesen zuständig und betreibt drei kommunale Friedhöfe. Die Aufgabe wird vom Betriebsamt, Fachbereich Stadtpflege und Friedhöfe, wahrgenommen und ergibt sich aus dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz) sowie der Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Norderstedt.
Leistungen und Aufgaben
Schwerpunkte der Tätigkeiten sind insbesondere:
- Bestattungen (Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen) durchführen
- Planung und Vergabe von Grabflächenbelegungen
- Grabsteine genehmigen
- Beratung von Hinterbliebenen und Nutzungsinteressierten
- Friedhofsatzung und Friedhofsgebührensatzung erstellen
- Friedhof unterhalten
- Pflege, Instandhaltung und Verkehrssicherungspflicht von Grünflächen, Wege und Grabstätten
- Herstellung des verkehrssicheren, ansehnlichen und würdevollen Zustandes der drei städtischen Friedhöfe in Harksheide, Glashütte und Friedrichsgabe
- Rasenpflege
- Absackungsbeseitigung, Grabmalentfernung
- Grabpflege bei Auftrag
Ziele
- Durchführung eines ordnungsgemäßen, pietätvollen und für die Betroffenen reibungslosen Bestattungswesens
- Herstellung des verkehrssicheren und ansehnlichen Zustandes der städtischen Friedhöfe
- Gewährleistung von würdiger Ruhe für Friedhofsbesucher (Trauernde und Spaziergänger) zur Ehrung der Toten und Pflege des Andenkens
- Angemessene Entgelte und Gebühren
Ansprechpartner
Betriebsamt
Martin Sandhof
Telefon: 040/535 95 182 | Fax: 040/535 95 603
E-Mail: martin.sandhof@norderstedt.de
Zuständiger Fachausschuss
Umweltausschuss