Rechtliche Vorgabe für die Abfalltrennung ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Ziel des Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen.
Die bisherigen Getrenntsammelsysteme haben sich etabliert. Eine Abtrennung von Wertstoffen aus Restmüll durch nachträgliche Sortierung ist nach dem jetzigen Stand der Technik (noch) nicht erfolgsversprechend.
Kommentare
Leser2000 |
Weil wir die kostenlose Häusliche-Trennung für die Abfallentsorgungsunternehmen übernehmen und diese die Gewinne einfahren. Wenn diese Unternehmen Restmüll nachträglich Trennen müßten würden die Gewinne durch mehr Personal und Maschinen sinken. Eine Verbesserung der Umwelt -und Klimaschutzes ist auch so gesichert.
beuys64 |
Argument richtig, aber es wird doch alles getan, damit die Wirtschaft ordentlich Gewinne einfährt! Aber andererseits- wieder alles zurückdrehen?- Der Umweltgedanke fängt schon an der eigenen Haustür an. Leider hat man sich mit der Beschickung der Müllverbrennungsanlagen verpeilt.