Nr. 635 | Koga 03 |
Änderungen des jetzigen Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Tagesmütterpflege. Zur Zeit ist ein Tagesmutterzusammenschluss in Schleswig-Holstein nur mit zwei Mütter in eigenen Räumen möglich.
Eine Änderung nach Hamburger Vorbild würde einen Zusammenschluss mit bis zu fünf Müttern in gemieteten Räumen ermöglichen. Diese Möglichkeit führt in der Konsequenz zu nicht unerheblichen Einsparungen bei Kitas. Selbst bei Zuwendungen für den Aufbau solcher Zusammenschlüsse würden sich noch Einsparungen ergeben.
Warum ist in Schleswig-Holstein nicht möglich, was sich in Hamburg schon lange bewährt?