Neben dem Anleingebot durch die Stadtpark GmbH, besteht auch nach den Regelungen aus dem Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein (GefHG) eine Anleinpflicht im Stadtpark.
Verstöße gegen die Leinenpflicht können eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Anzeigen hierüber werden durch die Ordnungsbehörde verfolgt und können mit einem Bußgeld geahndet werden. (Fachamt: Amt 62, Fachausschuss: Hauptausschuss)
Kommentare
Anna667 |
Wo kommen hier nur die ganzen Hundehasser her - ist doch schön wenn die nicht angeleint laufen müssen.
Würden Sie gerne an einer Leine laufen müssen?
grossenrade |
Es müssten Bußgelder aber auch konsequent für alkoholisierte Mitmenschen eingeführt werden. Für einen nüchternen Bürger war der Stadtpark am Vatertag trotz des schlechten Wetters nicht zu ertragen.
Durch die Beete laufen ist verboten und das muss auch für Betrunkene gelten und durchgesetzt werden. Sonst wird mit zweierlei Maß gemessen.
Katerchen |
Unangeleinte Hunde sind nur dann schön, wenn sie gut erzogen sind.
Gegen frei laufende Hunde, die auf Ruf (in den meisten Fällen - ein Tier ist auch 'nur ein Mensch') zum Besitzer kommen, keine Gefahr darstellen oder einschüchternd bellen, habe ich absolut nichts.
Das Problem ist immer am anderen Ende der Leine.