Anwohner vor Lärm durch Freizeitanlagen schützen

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Freizeitanlagen sind Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt zu werden. Grundstücke gehören zu den Freizeitanlagen, wenn sie nicht nur gelegentlich zur Freizeitgestaltung bereitgestellt werden. Sportstätten, Gaststätten und Kinderspielplätze sind keine Freizeitanlagen. Letzteres nur, wenn sie nicht die Wohnnutzung in dem betroffenen Gebiet ergänzen.

Es ist ein bundesweiter Trend, möglichst viele Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen auf einen örtlichen Punkt im städtischen Raum zu konzentrieren. Der Stadtpark Norderstedt ist so ein Raum. Dieser sticht gegenüber allen anderen, nicht weniger wichtigen Freizeitanlagen, deutlich hervor.

Jede Freizeitanlage wirkt sich in puncto Lärm auf die angrenzende Wohnnachbarschaft aus. Mal mehr, mal weniger. Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle. Nicht ohne Grund werden lärmtechnische Untersuchungen bei der Planung solcher Anlagen in Auftrag gegeben. Im Vorfeld können so mögliche Konfliktpotentiale erkannt und bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Ein Vorgehen, welches bei geplanten Um- oder Neugestaltungen schon bestehender Einrichtungen oder Nutzungen wohl nicht angewandt wird. Mit Folgen für Anwohner. Ich schlage daher folgendes vor:

1. Bei künftigen Um- oder Neugestaltungen von Freizeitanlagen ist eine lärmtechnische Untersuchung in Auftrag zu geben.

2. Erstellen eines lärmtechnischen Gutachtens über den Stadtpark Norderstedt.

3. Die Position eines Lärmschutzbeauftragten für Freizeitlärm einrichten.

4. Veröffentlichung der Ergebnisse aller lärmtechnischen Untersuchungen öffentlicher Freizeitanlagen.

5. Genauere Prüfung von Veranstaltungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Öffentlichkeit und ihrer terminlichen Reihenfolge unter Berücksichtigung der Freizeitlärm-Richtlinie Schleswig-Holstein.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Kommentare

Bitte KEINE neue Position einrichten! Die Lärmbelästigung durch den Stadtpark müssen und können die derzeit zuständigen Stellen abstellen.
Und bitte nicht gleich wieder für viele Tausen Euro ein Gutachten erstellen lassen - solange man nicht gewillt ist, gegen den Lärm vom Stadtpark vorzugehen, braucht auch niemand zu ermitteln, wieviel Dezibel bei welcher Windrichtung wielange vorherrschen.

Lärm macht krank und tötet sogar. Ich denke aber, größere Teile der Stadt leiden unter erheblich mehr Lärm durch Verkehr (Autobahn, Flughafen, illegale Auspufftöpfe...). Hier sollte zuerst angesetzt werden.

Ich denke auch, dass die Veranstaltungen im Stadtpark (nur wenige im Jahr, die wirklich laut sind wie Feuerwerk) so weit weg gelegen sind, dass kaum Anwohner gestört würden. Die Wohnblocks am Falkenhorst sind weit weg, die einzigen, die sich übermäßig gestört fühlen könnten, dürften die Anwohner des Moorweges sein.
Man erinnere sich an die immense (kaum vorhandene) Lärmbelästigung, die vermutet wurden, die den Bau der Wasserskianlage zur Landesgartenschau verhindert hat.
Der tägliche Straßenverkehr, den alle Leute, die an viel befahrenen Straßen wohnen, ertragen müssen, ist 365 Tage-mal schlimmer.

Schlimmer als Straßenverkehr sind schreiende Kinder. Man kann doch die Freizeitanlagen wie Spielplätze sonntags schliessen, gibt doch genug Alternativen in Norderstedt.

Müssen, ja. Können, schwierig. Wollen, nur schwer. Regelwerk unbekannt.

Für Straßen/-Schienen- und Fluglärm gibt es den Lärmaktionsplan und direkte Ansprechpartner im Rathaus. Das Ressort ist abgedeckt. Mit der Thematik wird sich intensiv seit Jahren beschäftigt. Es werden Lärmmessungen in Auftrag gegeben. Nachträglich Straßen nachts zu Tempo 30-Zonen erklärt und Neubaugebiete oder schon bestehende mit Lärmschutzwänden versehen.

Schön, wenn Mitbürger mitdenken. Wichtig ist nur, dass das Gedachte auf Tatsachen und nicht auf Annahmen beruht. Eine Auskunft darüber, wann welche Faktoren durch was, wie, wo und wie oft negativ einwirken, können nur die Anwohner geben. Sie sind, je nach Wohnlage völlig unterschiedlich, sowohl vom Verkehrslärm als auch vom Freizeitlärm betroffen.

Präventiv als auch nachhaltig wird von Seiten der Stadt mehr, schneller und unkomplizierter auf Beschwerden wegen Verkehrslärms reagiert. Was zu begrüßen ist. Aber warum? Ist Lärm der von Freizeitanlagen ausgeht weniger wichtig, weniger störend? Fehlt es an Einschätzungsvermögen? Oder spielen das Gemeinwohl und wirtschaftliche Interessen hier eine entscheidende Rolle?

Das Thema Freizeitlärm hat erst in den letzten Monaten durch den Stadtpark und seine Anwohner an Bedeutung gewonnen. Leider werden diese oft viel zu Unrecht als Meckerbürger abgestempelt. Wenn sich jemand gegen Verkehrslärm beschwert, geschieht dies auch nicht. Wahrscheinlich ist vielen Mitbürgern nicht bewusst, das Lärm der durch die Nutzung von Freizeitanlagen verursacht wird, viel facettenreicher, impulshaltiger und intensiver ist als man vermuten mag. Die oft entscheidenden Faktoren sind die Häufigkeit und Uhrzeit ihres Auftretens. Im Unterschied zum Verkehrslärm, treten bei Freizeitlärm mehrere Geräuschquellen unterschiedlichster Art manchmal gleichzeitig oder in Folge auf. Mal abgesehen von den Besucherbewegungen auf den Durchgangswegen.

Es soll mit diesem Kommentar keine Lanze für die Anwohner gebrochen werden. Ich möchte lediglich zu verstehen geben, dass ein jeder der die Anwohner als Meckerbürger abstempelt sich einmal darüber Gedanken machen sollte, ob er dies zu Recht tut oder vorschnell sein Urteil fällt. Nur wer aus beiden Perspektiven betrachtet, wird objektiv im Bilde sein.

Kinderspielplätze sind keine Freizeitanlagen. Mit Ausnahme derer, die der angrenzenden Wohnbebauung NICHT als Ergänzung dienen. Die Spielplätze im Stadtpark sind z.B. Freizeitanlagen. Diesen könnte, wenn notwendig, Nutzungseinschränkungen auferlegt werden. Im schlimmsten Fall sogar Schließungen. Wobei eine Verlegung, den Vorschlag meine ich gelesen zu haben, die sicher beste Alternative wäre.