Die Landesbauordnung (§ 52 LBO) sieht vor, dass in der Regel bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen in einem Geschoss barrierefrei erreichbar und rollstuhl-gerecht ausgebaut sein müssen. Damit ist sicher gestellt, dass zumindest bei Neubauvorhaben ausreichend Wohnungen errichtet werden, die von Menschen mit Beeinträchtigungen bewohnt werden können.
Um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu forcieren, hat die Stadtvertretung im Jahr 2013 beschlossen, dass in Neubaugebieten bei Errichtung von Geschosswohnungen 30 Prozent der Geschossflächen für den sozial geförderten Wohnungsbau genutzt werden sollen. Darüber hinaus konnte auch in verschiedenen Sanierungsvorhaben eine erneute Förderung erreicht werden, so dass eine erneute Mietpreisbindung den kostengünstigen Wohnraum für weitere zehn Jahre sichert. So konnten in diesem Jahr 175 Wohnungen wieder in die Förderung gebracht werden. Weitere 106 Wohnungen sind im Bau und werden 2016 fertig gestellt. Weitere 168 Wohnungen sind für die nächsten Jahre in Planung.
Kommentare
Thomas Thedens |
Vom Grundsatz stimme ich Jupe zu, nur wer soll diese Wohnungen bauen? Die Stadt oder die private Hand? Wenn es einigermaßen bezahlbar bleiben soll, dann müsste das schon die Stadt machen oder auch eine Genossenschaft. Wobei ich befürchte, dass die Mietpreise in den Ballungszentren, und dazu gehört Norderstedt mit direktem Anschluss an Hamburg, leider noch weiter steigen werden.
guenzelsen |
Absolut. Da stimme ich Jupe zu. Aber nur für behinderte und ältere Menschen. Die anderen Zielgruppen solcher Wohnungen wollen wir hier nicht.