Stadtwerke: Zurückhaltung bei Weihnachtsgeschenken

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Die Stadtwerke verteilen zur Weihnachtsfeier an rund 75 geladene Gäste (Stadtvertreter, Ausschussmitglieder und so weiter) aus meiner Sicht unverhältnismäßig große Weihnachtsgeschenke (Verkaufspreis geschätzt 50 bis 100 €).

Diese Praxis sollte sofort eingestellt werden!

Das bringt zwar wenig für die Stadtkasse aber viel für die Moral!

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Bei den Bedenken gegenüber der Praxis der Stadtwerke, Weihnachtsgeschenke an Mitglieder ihrer Kontrollgremien zu verteilen, könne den Verdacht von Vorteilsannahme und umgekehrt das Handlungsmotiv einer Entscheidungsbeeinflussung begründen, scheinen einige Missverständnisse vorzuliegen.

Erstens handelt es sich nicht um ein Kunden-Lieferantenverhältnis, bei dem ein staatlicher Amtsträger in seinen wirtschaftlichen Kauf- oder Verkaufsentscheidungen beeinflusst werden könnte oder um Zuwendungen, die ein Unternehmen im Rahmen seiner Lobbyarbeit an Vertreter der Politik in ihrer Funktion als Gesetzgeber gibt, sondern um Geschenke innerhalb der Strukturen ein und desselben Unternehmens (Geschäftsführung an Mitglieder des Kontrollgremiums).

Zweitens liegen die verteilten Geschenke bezüglich ihres Wertes klar innerhalb eines sogenannten sozialadäquaten Rahmens (der deutlich unter den im Vorschlag Nr. 119 genannten Werten liegt), was sich auch eindeutig nachprüfen lässt. Schließlich gibt es, gerade weil die Stadtwerke ein zu hundert Prozent in kommunalem Eigentum befindliches Unternehmen sind, eine vorgeschriebene jährliche Prüfung der „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung“, die in dieser Hinsicht noch nie zu Beanstandungen geführt hat.

Es hat im Übrigen auch anlässlich der Einladungen zur Weihnachtsfeier im Jahr 2008 eine durch Norderstedter Politiker initiierte und unter Beteiligung aller Parteien geführte Reflektion der Praxis der Weihnachtsgeschenke gegeben. Der sensible Umgang mit diesem Thema ist also gegeben.

Kommentare

Wie man so sagt:"auch Kleinvieh macht Mist". Außerdem sollte es für einen gewählten Stadtvertreter oder ein Ausschussmitglied oder jeden Politiker selbstverständlich sein keine Geschenke von der Klientel anzunehmen über deren Wirken, Handel und Finanzgebahren er oder sie mitentscheidet. Oder sind die Stadtwerke kein "unabhängiges, kommunales Unternehmen" im tatsächlichen Eigentum der Stadt Norderstedt mehr ?

Ich kann dem Punkt und auch dem Kommentar von "Falkenberger" nur zustimmen. Die Weihnachtsgeschenke dieser Art gehören abgeschafft.

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. – Große Geschenke sind Korruption. – Dazwischen liegt die Meinungsvernebelung. Wer sich auf die Gratwanderung nicht versteht, sollte lieber auf dem Teppich bleiben.

Mir ist diese Praxis zwar nicht bekannt, aber wenn dem tatsächlich so ist hoffe ich, dass
1. die Beschenkten den geldwerten Vorteil auch versteuert haben und
2. diese Praxis sofort eingestellt wird (Korruption bzw. Vorteilsnahme im Amt als Stichwort).

oder alternativ ein Bonus für alle Kunden der Stadtwerke in Höhe des finanziellen Gegenwerts der bisher gewährten Geschenke. Das würde wohl allen Mißtrauen entgegenwirken, aber im Gegensatz zu der bisherigen Praxis ist das nicht mehr von der Steuer abzugsfähig?

Wieder so ein Fall, bei dem zu Lasten der Allgemeinheit unnötige Kosten entstehen. In unserer Firma bekommen die Kunden keine Geschenke und wir nehmen keine Geschenke von Lieferenten. Von Politikern erwarte ich eine noch höhere Moral, nämlich solche Geschenke abzulehnen.

nehm´ ich keine Geschenke, behalt´ich freie Gelenke! Quelle: Gerahmter Aushang an der Bürotür eines leitenden Beamten eines Hamburger Bauamtes. Hier sind wohl die Handgelenke gemeint!?

Wie kommt ein Unternehmen der Stadt dazu, an Vertreter der Stadt Geschenke zu verteilen?
Beschenkt man sich selbst auf Kosten der Gebühren-/Steuerzahler, oder ist das die Gegenleistung für vergangene bzw. künftige Gefälligkeiten?
Mal als Vergleich: Ich arbeite in einem internationalen Konzern, das ist jedes Geschenk von Lieferanten über 25€ a) an die Ethik&Compliance Stelle zu melden und b) gegebenenfalls zurückzugeben.
Mein Fazit zu diesem Thema: Da ist die Grenze von guter Geschäftführung und Anstand schnell erreicht.