Lärm auf Glashütter Damm West durch dauerhaftes Tempo 30 mindern

node metatags
Verkehr, Auto, LKW
kostenneutral

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Glashütter Damm West: Im Abschnitt Poppenbütteler Straße – Segeberger Chaussee
die zeitlich begrenzte Tempo-30-Zone, Montags bis Freitags 7 bis18 Uhr, in eine unbefristete Tempo-30-Zone umwandeln zum Schutz der Wohnbevölkerung.

Die Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h sorgt für eine Lärmminderung von rechnerisch knapp 3 dB(A). Dies entspricht in etwa einer Halbierung der Lautstärke. Durch die Geschwindigkeitsbeschränkung werden die betroffenen Anwohner/-innen deutlich von Lärm entlastet und die nächtliche Ruhe stärker geschützt.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Kommentare

Es ist für alle in diesem Abschnitt lebenden Anwohner unbegreiflich geworden, dass abends ab 18 Uhr Verkehrsteilnehmer Krad/PKW den Glashütter Damm als Ausweich-Rennstrecke benutzen, Hinweistafeln missachten und Fußgänger, Fahrradfahrer und Anwohner nerven und gefährden. Wir wünschen uns alle unsere Nachtruhe zurück!
Norderstedt etwas leiser!

Der Wunsch ist durchaus verständlich, aber für das Einrichten von Tempo 30-Zonen gilt StVO §45 1c. Siehe dort:
http://www.regiotrends.de/media/2011/11/1320419338.5956.pdf

Da im Glashütter Damm (ebenso wie Niendorfer und Poppenbüttler) der Durchgangsverkehr nicht "von geringer Bedeutung" ist, lässt die StVO dort keine dauernde 30-Zone zu. Auch die 30 Zone in der Ulzburger (mit Ampel Waldstr!) steht rechtlich auf tönernen Füßen.