Nr. 1279 | a.schumacher |
Glashütter Damm West: Im Abschnitt Poppenbütteler Straße – Segeberger Chaussee
die zeitlich begrenzte Tempo-30-Zone, Montags bis Freitags 7 bis18 Uhr, in eine unbefristete Tempo-30-Zone umwandeln zum Schutz der Wohnbevölkerung.
Die Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h sorgt für eine Lärmminderung von rechnerisch knapp 3 dB(A). Dies entspricht in etwa einer Halbierung der Lautstärke. Durch die Geschwindigkeitsbeschränkung werden die betroffenen Anwohner/-innen deutlich von Lärm entlastet und die nächtliche Ruhe stärker geschützt.
Kommentare
a.schumacher |
Es ist für alle in diesem Abschnitt lebenden Anwohner unbegreiflich geworden, dass abends ab 18 Uhr Verkehrsteilnehmer Krad/PKW den Glashütter Damm als Ausweich-Rennstrecke benutzen, Hinweistafeln missachten und Fußgänger, Fahrradfahrer und Anwohner nerven und gefährden. Wir wünschen uns alle unsere Nachtruhe zurück!
Norderstedt etwas leiser!
Artur Biber |
Der Wunsch ist durchaus verständlich, aber für das Einrichten von Tempo 30-Zonen gilt StVO §45 1c. Siehe dort:
http://www.regiotrends.de/media/2011/11/1320419338.5956.pdf
Da im Glashütter Damm (ebenso wie Niendorfer und Poppenbüttler) der Durchgangsverkehr nicht "von geringer Bedeutung" ist, lässt die StVO dort keine dauernde 30-Zone zu. Auch die 30 Zone in der Ulzburger (mit Ampel Waldstr!) steht rechtlich auf tönernen Füßen.