Das oben genannte Problem ist selbstverständlich seit Jahren in der hauptamtlichen Verwaltung bekannt. Leider verfügt die Stadt Norderstedt (für die Anlegung eines neuen Gehweges) nicht über alle dafür erforderlichen Grundstücksflächen. Die privaten Eigentümer, die in Besitz der zur Realisierung dieser Fußwegverbindung zwingend erforderlichen Flächen sind, zeigen sich bisher unter keinen Umständen bereit, ihre Grundstücke zu verkaufen. Da jedoch auch ohne diese Wegeverbindung die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht belegbar gefährdet ist, fehlen die Grundvoraussetzungen für ein Grundstücksenteignungsverfahren.
Insofern kann dieser Vorschlag nicht umgesetzt werden.