Einführung einer Gebühr für Straßenreinigung

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Abgaben, Steuern
Einnahme

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Die Straßenreinigung inklusive Winterdienst kostet pro Meter Straße etwa 2,52 Euro jährlich (für die Straßen, die gemäß Aufstellung auch gereinigt werden). Das sind etwa 1,26 Euro pro Meter und Anlieger (links und rechts der Straße). Eine Unschärfe tritt auf, weil nur der Winterdienst in Straßenkilometern aufgeführt ist, nicht jedoch die Reinigung. Insofern sollte der Betrag noch niedriger sein.

Ich bin der Auffassung, dass wir als Anlieger von Straßen, die diese Dienstleistung der Stadt erhalten, für diese Dienstleistung auch zu bezahlen haben. Also maximal 1,26 Euro pro Straßenmeter plus einen (kleinen) Anteil für Verwaltung und Porto, vielleicht pauschal 2,00 Euro pro Bescheid.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Kommentare

Ich glaube, das die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer mehr als nur diese Kosten decken dürfte.
Unglaublich, welche Vorschläge hier zum Teil eingebracht werden. Die 58% Steigerung... ich kenne keinen Arbeitgeber, der mir eine Erhöhung von 58% geben würde. Also wenn schon mehr Geld durch die Grundsteuer, dann bitte von der Erhöhung nehmen und nicht alles in die blöde Landesgartenschau stecken!

Es ist doch interessant, dass unsere Straße vor der Landesgartenschau niemals durch ein Fahrzeug der Straßenreinigung gereinigt wurde. Derzeit fährt die Straßenreinigung nicht nur regelmäßig durch unsere Straße sondern auch derart oft z.B. über die Falkenbergstraße, dass man sich allmählich Gedanken macht wie lange die Asphaltdecke standhält. Die Frage die sich stellt ist also: aus welchem Zeitraum stammt die Summe von 2,52€?

Die Grundsteuererhöhung hat schon ein Loch in die Haushaltskasse gerissen. Hier 20,00 mehr, da 50,00 da 30,00. Das summiert sich. Mein Arbeitgeber war mit einer 58%igen Gehaltserhöhung übrigens nicht einverstanden.

Manche Entscheidungen haben das Image der Stadtverantwortlichen nicht gestärkt. Jedenfalls macht dieser Vorschlag mehr Sinn, als eine Grundsteuererhöhung für eine Haushaltssanierung.

Da erscheint mir die Grundsteuer doch sinnvoller. Es gibt nämlich Grundstücke vergleichbarer Größe mit völlig unterschiedlichen Straßenfronten

Ich kann nicht erkennen, was die Grundsteuer mit einer Strassenreinigungsgebühr zu tun hat. Z.Zt. erhebt die Stadt keine Strassenreinigungsgebühren, reinigt jedoch nur einen previligierten Teil der Strassen. Entweder werden alle Strassen gereinigt oder die Eigentümer der jetzt gereinigten Strassen zahlen dafür.

Ich möchte hier den Unterschied zwischen Steuern und Gebühren erläutern - unabhängig davon, ob man die jeweilige Höhe für angemessen hält.
STEUERN kann der Staat/die Stadt erheben, ohne dass dafür von ihm/ihr konkrete Leistungen dafür erbracht werden (müssen). Sie dienen allgemein der Finanzierung der staatlichen/städtischen Aufgaben. Eine Stadt hat eine eigene Steuerhoheit bei der Gewerbesteuer, der Grundsteuer A und B.
GEBÜHREN darf die Stadt nur erheben für eine bestimmte Leistung, die in einer sog. Gebührensatzung klar definiert und kalkulatorisch begründet ist. Als Beispiele fallen mir gerade ein: Abfallgebühren, Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Friedhofsgebühren usw.
Etliche Straßenanlieger zahlen in ihren Straßen keine Gebühr, weil sie laut Satzung nicht nur die Bürgersteige, sondern auch die Straße selbst in Hausbreite bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen haben. Die Liste der Straßen mit/ ohne Straßenreinigungsgebühr ist im Anhang der Satzung hinterlegt.