Nr. 145 | Clysters |
Da der Verkehr auf der Poppenbüttler Straße stark zugenommen hat, sollte als Lärmschutzmaßnahme der zum Teil bereits verlegte "Flüsterbelag" unbedingt auch auf den weiteren Verlauf aufgebracht werden. Als kostenneutrale Maßnahme käme auch für die Strecke von der Segeberger Chaussee bis zur Neuen Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer je Stunde in Frage.
Kommentare
Leser2000 |
Generell 30 er Zone auf diesen Straßenabschnitten? Im Berufsverkehr und an den Schulen und Kitas staut es sich schon genug da dort natürlich langsamer gefahren werden muss!! Lärmschutzmassnahmen sind aber wichtig da stimme ich zu. In welcher Form auch immer.
maoni yangu |
Ich kann keinen Spareffekt entdecken. Stattdessen dichterer Verkehr – wahrscheinlich auch nicht leiser.
beuys64 |
Auch entlang der Poppenbüttler Str. kollidieren die berechtigten Interessen der Anwohner mit denen der Allgemeinheit. Ob ein Flüsterbelag und/oder Geschwindigkeitsbegrenzung nachhaltige Lösungen bieten, wage ich zu bezweifeln.
Handresen |
Die Staus entstehen durch zu hohes Verkehrsaufkommen und nicht durch Langsamfahren!
Der Lärm wird durch diese neuen Fahrbahnbeläge mehr als halbiert!
Die Stadt hat dazu bereits umfangreiche Messungen durchgeführt.
siehe hierzu den Lärmaktionsplan der Stadt:
https://www.norderstedt.de/index.php?La=1&NavID=1087.157&object=tx%7C108...
speziell folgendes PDF:
Der Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen an Lärmschwerpunkten im Stadtgebiet kann die Fahrbahngeräusche der Kraftfahrzeuge und damit den Lärm deutlich mindern. Das wird gerade an zwei Modellabschnitten in Norderstedt erprobt.
siehe folgenden PDF-Bericht der Stadt:
https://www.norderstedt.de/media/custom/1087_8921_1.PDF?1302687616
Heinz Mueller |
Für Lärmschutzmaßnahmen gibt es m.E. gesetzliche Regelungen. Bevor hierüber nach persönlichem Empfinden diskutiert wird, sollten vorab die Fakten geprüft werden.