Fahrbahnmarkierungen werden im Zuge der laufenden Straßenunterhaltung andauernd erneuert. Dieses gilt nicht nur für Markierungen von Radfahrstreifen, sondern für z. B. Sperrflächen und Haltlinien gleichfalls. Insofern wird dieser Vorschlag bereits umgesetzt.
Eine vollflächige Einfärbung vorhandener und zukünftiger Radfahrstreifen stellt sowohl bei der Herstellung als auch im Zuge der laufenden Unterhaltung einen erheblichen Kostenfaktor dar.
Zudem ist die vollflächige Roteinfärbung von Radfahranlagen in Fachkreisen umstritten. Rote Markierungen sollen in erster Linie dazu dienen, dem Kraftfahrzeugführer auf besondere Gefahrenlagen aufmerksam zu machen. Eine durchgängige Einfärbung könnte dazu führen, dass diese Besonderheit sich infolge einer ständigen Regel-Markierung nicht mehr in der Örtlichkeit heraushebt.
Insofern wird dieser Vorschlag von der Verwaltung aufgenommen und in der Arbeitsgruppe Radverkehr geprüft. Eine Zusage, dass die vollflächige „Roteinfärbung“ stadtweit erfolgt, kann vor dem o. g. Hintergrund jedoch nicht erteilt werden.
Kommentare
Positiv |
Aufgemalte Streifen bilden keine Barriere zwischen Auto und Fahrrad.