Zunächst muss zu Verbesserungsvorschlägen im ÖPNV Folgendes verdeutlicht werden:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg kann nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis erfolgen, da diese Aufgabe in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Unabhängig von dieser rechtlichen Ausgangslage, kann von der Stadtverwaltung nicht bestätigt werden, dass der gesamte ÖPNV in der Stadt Norderstedt dringend überdacht werden muss. In Norderstedt besteht bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf zu.
Über das vom Kreis Segeberg finanzierte (Grundversorgungs-)Angebot hinaus bestellt und erstattet die Stadt Norderstedt seit 1997 zahlreiche zusätzliche Betriebsleistungen, um das öffentliche Bus- und Bahn-Angebot in Norderstedt noch sehr viel attraktiver zu gestalten.
Schwerpunktmäßig werden kontinuierlich zusätzliche Angebotsausweitungen, vornehmlich als Taktverdichtungen und Betriebsverlängerungen, vorgenommen.
Daneben investiert die Stadt Norderstedt in Taktverbesserungen auf der AKN-Strecke und auf der U-Bahnlinie „U1“ (z. B. Aufrechterhaltung des 10-Minuten-Takts auch in den Schwachlastzeiten).
Insbesondere für das – zusätzlich von der Stadt Norderstedt bestellte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit rund 1 Million € im Jahr.
Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Bus-ÖPNV-Grundversorgungsangebot ein bestehendes Defizit. Davon sind indirekt von der Stadt Norderstedt anteilige Kosten über die Kreisumlage jährlich zu erstatten. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.
Damit zahlt die Stadt Norderstedt im Jahr zurzeit insgesamt über 3,5 Millionen € für das bestehende Bus-ÖPNV-Angebot für die Norderstedter Bürger.
Die Kosten für den gesamten ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von etwa 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.
Die Abfahrtzeiten für den Bus- und den Bahn-ÖPNV sind in der Stadt Norderstedt aufeinander abgestimmt. Sicherlich liegt es in der Natur der Sache, dass aufgrund der Linien- und Taktkomplexität des Nahverkehrs nicht immer für alle Kunden ein zu jeder Zeit gleich zufriedenstellendes Angebot erzielt werden kann. Nachteile oder längere Wartezeiten für einzelne Nutzer basieren oft auf technischen Gegebenheiten (eine Bahn bedient mehrere Buslinien) und Zwängen, die u. a. aus den arbeitsrechtlichen oder fahrplantechnischen Vorgaben bzw. Kompromissen innerhalb des „Tarif-Großbereiches-Hamburg“ resultieren.
Um Probleme erkennen und zielgerichtet verbessern zu können, benötigen die Stadt Norderstedt und ihre „ÖPNV-Partner“ deshalb eine detaillierte Problembeschreibung und keine allgemeine subjektive Kritik, da diese wenig hilfreich und daher nicht zielführend ist.
Insofern wird darum gebeten, die Probleme und Verbesserungsvorschläge direkt mit den folgenden, zuständigen Ansprechpartnern für den ÖPNV zu besprechen:
Stadt Norderstedt
Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Fachbereich Verkehrsflächen
Herr Kröska
Telefon: 040 535 95-258
Rathausallee 50
22850 Norderstedt
und
SVG
Südholstein Verkehrsservicegesellschaft
für die Kreise Segeberg und Pinneberg
Herr Anders
Telefon: 040 30 98 50 96
Ochsenzoller Straße 147
22848 Norderstedt
und
VGN
Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH
Herr Meincken
Telefon: 040 521 04-264
Heidbergstraße 101 - 111
Zusammenfassend wird dieser Vorschlag aus den vorgenannten Gründen von der Verwaltung nicht umgesetzt.