Die Verwaltung prüft in jedem Einzelfall sorgfältig, ob, in welchem Umfang und zu welchen Fragen Gutachten einzuholen sind und berücksichtigt bei der Vergabe von Gutachten die entsprechenden vergaberechtlichen Vorschriften. Überflüssige Gutachten werden nicht beauftragt.
Aufgrund der enorm zugenommenen Komplexität der fachlichen und rechtlichen Anforderungen an die Planungen einer Stadt ist die Einholung von Fachgutachten oft zwingend erforderlich. Hier seien beispielhaft die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz, Naturschutz und Artenschutz genannt. Der von der Stadt Norderstedt praktizierte Grundsatz des sparsamen Umgangs mit den Finanzmitteln kann nicht zu Lasten von Rechtmäßigkeit und Rechtssicherheit gehen.
Da die Verwaltung oft nicht das erforderliche Fachwissen besitzt oder dafür nötige Mitarbeitende nicht ständig vorhalten kann, ist die Beauftragung von externen Gutachtern in der Regel auch eine wirtschaftliche und sparsame Lösung.
In den letzten Jahren werden Gutachterkosten im Bereich der städtebaulichen Planung - soweit dies rechtlich möglich ist – den Investoren auferlegt.
Der Vorschlag geht insofern von der falschen Annahme aus, dass es überflüssige Gutachten gäbe. Ein Beispiel für ein „Alibi-Gutachten“ wurde nicht genannt.
Kommentare
Leser2000 |
Es entsteht im Nachhinein immer der Eindruck, die Gutachten hätte man sich sparen können. Das weiß man leider nicht immer vorher. Oftmals ist man auch über das Ergebnis überrascht. Für die Entscheidung einer Sache und zur Vermittlung an die Bürger der Stadt Norderstedt sind Gutachten vor Entscheidungen und Abstimmungen sehr wichtig. Externe Gutachter sind unabhängig und müssen auch Ihr Geld verdienen.
maoni yangu |
"Ein Herz für Gutachter" – ?!
Ich glaube, die Überflüssigkeit liegt bei 85%. Das allerdings nicht, weil die Gutachten "dummes Zeug" sind, sondern weil kaum jemand bereit ist, sich danach zu richten, wenn es ihm nicht in den Kram passt.
Norderstedt hat Beispiele, bei denen es gut gewesen wäre, sich den Rat der Gutachter zu eigen zu machen.
Das Einsparpotential liegt also nicht in vermiedenen Gutachterkosten, sondern in der Konsequenz, den Gutachterempfehlungen dann auch zu folgen.
beuys64 |
... außerdem wäre es sehr bedenklich, wenn sich die gewonnenen Erkenntnisse nicht aus den Fachkenntnissen der bereits sich im Dienst der Stadt befindlichen Mitarbeiter(innen) gewinnen ließen.