Nr. 1482 | Thomas Thedens |
In den öffentlichen Haushalten ist nach dem Haushaltsrecht eine Rücklagenbildung für bestimmte Themen so nicht möglich. Deshalb sollte hier die Möglichkeit geschaffen werden, z.B. für die Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden, wie z.B. für Schulen, einen Rücklagenfond zu bilden. Dieser müsste natürlich zweckgebunden sein.
Dies gäbe der Stadt die Möglichkeit, ihre Aufgaben zielgerechter durchzuführen und würde der Infrastruktur in Norderstedt gut tun. Solche Maßnahmen könnten nicht nur für Gebäude, sondern z.B. auch für Straßenbaumaßnahmen aufgelegt werden. Sicher kann dies Norderstedt nicht alleine entscheiden. Aber die Stadt könnte sich auf höherer Ebene (kommunal und Land) dafür einsetzten.