In Norderstedt gibt es rund 10.000 Lampen oder sogenannte Lichtpunkte auf öffentlichen Straßen und Gehwegen. Eigentümer der Lichtpunkte ist die Stadt Norderstedt. Sie beauftragt die Stadtwerke Norderstedt mit dem Betrieb und der Wartung sämtlicher Anlagen. Der Zeitpunkt für Sonnenaufgang und Sonnenuntergang ändert sich im Laufe eines Jahres täglich um wenige Minuten. Dennoch müssen Straßen und Gehwege so lange wie nötig und so kurz wie möglich beleuchtet sein. Nur so kann der Energieverbrauch reduziert werden, ohne die Sicherheit zu vernachlässigen. Auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke Norderstedt ist dazu ein Lichtsensor installiert. Bei Erreichen eines voreingestellten Werts löst der Sensor ein Signal aus, durch das die fünf Norderstedter Beleuchtungsbezirke aktiviert werden. So ist nicht nur sichergestellt, dass die Straßen und Gehwege im Norderstedter Stadtgebiet fast zeitgleich beleuchtet werden, sondern jahres- und tageszeitenübergreifend immer die gleichen Lichtverhältnisse herrschen.
Trotzdem sind sporadisch ganze Straßenzüge tagsüber beleuchtet. Auch hierfür gibt es einen einfachen und triftigen Grund: die Laternen werden gewartet. Zum Auftrag der Stadtwerke Norderstedt gehört auch, dass die Funktionsfähigkeit der Straßenbeleuchtung regelmäßig überprüft und schadhafte Teile bei Bedarf repariert oder ersetzt werden. Beschädigungen an Reflektoren und Gläsern sind relativ einfach zu erkennen. Damit zur Prüfung der Leuchtkörper nicht jede Glühlampe einzeln raus und wieder herein geschraubt werden muss, schalten die Stadtwerke einfach das Licht an. Über 88 sogenannte Einschaltpunkte können dazu gezielt einzelne Abschnitte manuell aktiviert werden. Gemeldete Störungen, wie zum Beispiel einzelne Laternen, werden in den geplanten Wartungsrhythmus integriert und nach spätestens 14 Tagen überprüft. So werden nur die Bereiche mit Strom versorgt, die auch geprüft werden und es wird keine unnötige Energie verbraucht.
Apropos Energieverbrauch. Abgesehen davon, dass die Straßenbeleuchtung nicht unnötig eingeschaltet wird, gibt es eine Reihe weiterer Maßnahmen, die den Energieverbrauch so gering wie möglich halten. Zwischen 22:30 und 4:00 Uhr reduziert in einigen Abschnitten eine Halbnachtschaltung den Stromverbrauch. Dabei wird in Leuchten, die zwei oder mehr Leuchtmittel enthalten, nur noch eines aktiviert. Im Rahmen von Neubauten oder Erweiterungen – deren Planung die Stadtwerke im Auftrag durchführen – werden neue Konzepte, wie LEDs als Leuchtmittel einbezogen.
Kommentare
bhn70 |
Ich glaube, dass ist nur dann der Fall, wenn geprüft werden soll, ob Leuchtmittel ausgetauscht werden sollen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies generell so beabsichtigt ist. Wenn ja, natürlich sofort abschalten.