Die Straßenverkehrsbehörde ist gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, entsprechende Verkehrsschauen durchzuführen, bei denen auch die Sichtbarkeit und Verschmutzung der Verkehrsschilder kontrolliert wird. Die Verkehrsschauen finden einmal jährlich statt. Auch festgestellte Mängel im Rahmen des Außendienstes werden regelmäßig an das Betriebsamt weitergegeben.
Die Überprüfung bzw. Reinigung der Wegweiser für den Radverkehr muss gesondert beauftragt werden. Mit der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes hat sich das Radverkehrsnetz geändert. Dementsprechend werden alle Schilder spätestens im nächsten Jahr ausgetauscht und erneuert.
Kommentare
Artur Biber |
Falls Ihnen etwas auffällt, machen Sie doch einfach eine Mängelanzeige:
https://www.norderstedt.de/index.php?NavID=1087.66