Die Stadt Norderstedt kann rechtlich kein eigenes Stadtticket einführen – Dieser Vorschlag ist daher nicht umsetzbar.
Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg hat zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu entsprechenden Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.
Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde.