Nr. 192 | beuys64 |
Verkehrsregeln werden offenbar nur unzureichend befolgt und ausreichend befugtes Kontrollpersonal scheint nicht vorhanden sein. Vorschlag: Es könnten entsprechende Befungnisse an gewillte Mitbürger erteilt werden, die nach erfolgter Belehrung und Einweisung mit Hilfe zugelassener Meßmittel Geschwindigkeitsmessungen vornehmen (Anzeige erstatten wg. bestimmter Delikte ist Jedermannsrecht). Die Ergebnisse wertet die Bußgeldbehörde aus. Von den Einnahmen erhält das eingewiesene Ordnungspersonal Provision (10% ?). Ich vermute ein enormes Einnahmepotential.
Kommentare
maoni yangu |
Ich habe immer schon vermutet, dass die Einnahme mehr im Vordergrund steht als die verkehrserzieherische Maßnahme. Gern verknappt man die Parkmöglichkeiten dort, wo sie gebraucht werden. Geschwindigkeitskontrollen werden überwiegend dort durchgeführt, wo schnelleres Fahren "üblich und möglich" ist.
sfschiller |
Einen entsprechenden Kommentar mit dem Tenor "Wegelagerrei", erspare ich mir und der Allgemeinheit.
Hinweis:
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.
Zuständig sind die Landrätinnen und Landräte der Kreise beziehungsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte.
Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bügermeisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.
Norbert |
Geschwindigkeitskontrollen sind zu selten in der Stadt und meist nur 'Gewinnorientiert', so mein Eindruck.
Aber dieser Vorschlag, "....Befungnisse an gewillte Mitbürger erteilt werden.." der klingt für mich nach Blockwart. So Bitte nicht.
Stuor Kärpel |
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr konsequent verfolgen bringt entsprechende Einnahmen. Sicherlich würde sich das entsprechende Personal und das notwendige Gerät auf Dauer selbst finanzieren. Dringender Bedarf an Kontrollen liegt meiner Meinung nach in 30er-Zonen, speziell an Kindergärten und Schulen, vor.