Fahrradwege verbessern und ausbauen: Oadby-Wingston-Str. Ecke Waldstr., Ulze und Alter Kirchweg

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Verkehr, Rad, Fuß
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Infrastruktur für Radfahrer verbessern:

1. Beispiel Oadby-Wingston-Straße Kreuzung Waldstraße Richtung Garstedt: Die Fahrt am Wald vorbei, zügig über die Ampel bei grün rüber und plötzlich endet der Radweg vor der Bushaltestelle und der Radfahrer soll sich in den Autoverkehr einfädeln, bis der Rad weg nach ca. 400m ab den Tennisplätzen wieder existiert?? oder an der Kreuzung aus Quickborn kommend plötzlich ist hinter der Ampel nur noch ein Fußweg.

2. Ulze Richtung Norden: Erst auf der Straße durch die Einkaufsmeile, dann auf dem EX-Parkstreife und ab Schweinske dann auf dem Fussweg?

3. Alter Kirchenweg: Radweg auf der Straße und dann wird trotz Gegenverkehr eng überholt. Wer hat den so geplant?

Hinweise der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung

Die Fahrradwege werden in der Stadt Norderstedt seit Jahren kontinuierlich saniert, erneuert bzw. zusätzlich neue Trassen angelegt. Insofern wurde und wird dieser Vorschlag bereits umgesetzt.
Finanzmittel – für die Planung, den Neubau und die Sanierung von Anlagen zur Radwegförderung – wurden weiterhin für die kommenden Haushaltsjahre eingeworben.
U. a. stehen (für die Umsetzung von neuen Radverkehrsmaßnahmen) jährlich mindestens 850.000 EURO zur Verfügung
Die drei „negativen Beispiele“ – welche im Zuge dieses Vorschlages aufgeführt wurden – sind natürlich innerhalb der Stadtverwaltung bekannt und konnten bisher aus technischen, rechtlichen oder anderen Gründen leider nicht umgesetzt werden.

Zur Erläuterung:
1. Oadby-and-Wigston-Straße:
Es ist richtig, dass auf der Westseite der Oadby-and-Wigston-Straße (zwischen Waldstraße und „In der Großen Heide“) keine durchgängige Radverkehrsanlage vorhanden ist. Eine Anlegung ist aufgrund des dort befindlichen wertvollen Grünbestandes, in Ermangelung von Grundstücksflächen und aufgrund der dort zwingend erforderlichen Straßenentwässerung in die Grünbankette, leider auch nicht möglich. Diese Radverkehrsanlage endet daher bereits vor der Bushaltestelle, denn die Benutzungspflicht ist auf der Ostseite angeordnet. Von daher muss der Radfahrende die Fahrbahn über die Lichtsignalanlage queren und auf der Ostseite weiterfahren.

2. Ulzburger Straße (von der Breslauer Straße in Fartrichtung Norden):
Von Süden kommend, muss der Radfahrende (hinter dem zum Befahren freigegebenen Parkseitenstreifen) die Straßenseite wechseln. Ab „Weg am Denkmal“ ist die Benutzungspflicht in beide Fahrtrichtungen für den Radverkehr auf der Westseite der Ulzburger Straße angeordnet. Wenn Radfahrende auf Höhe „Weg am Denkmal“ nicht die Straßenseite wechseln, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln.
Aus diesem Grund ist auch ein (Komplett-)Ausbau dieses Abschnittes geplant – jedoch bisher noch nicht politisch beschlossen. Finanzmittel dafür wurden in den Haushalt 2022/2023 eingeworben.

3. Alter Kirchenweg:
Der auf der Fahrbahn markierte Fahrradschutzstreifen (entlang des Alten Kirchenweges) wurde vorschriftsmäßig und straßenverkehrsrechtskonform aufgebracht und angeordnet, weil die erforderlichen Breiten dafür zur Verfügung stehen. Wenn der Kfz-Verkehr einen Radfahrenden auf dem Schutzstreifen überholt, muss gemäß StVO (vgl. §5 Absatz 4) ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Beim Überholvorgang darf der zu Überholende nicht behindert oder gefährdet werden. Sollte beim Überholen der gebotene Abstand missachtet werden, handelt es sich um verkehrswidriges Verhalten, das polizeilich zu ahnden wäre.
Zusätzlich wurde dort auch der parallel verlaufende Gehweg für das Befahren mit Rädern freigegeben, so dass in diesem Bereich keine akuten Probleme oder Handlungsbedarfe erkennbar / notwendig sind.