Generell gilt: Die Planung und Umsetzung einer Radverkehrsanlage unterliegt immer einer Einzelfallbetrachtung. Die Wahl der Führungsform hängt von mehreren Faktoren ab: Verkehrsbelastung, Geschwindigkeit, Anteil des Schwerlastverkehrs und vor allem der Flächenverfügbarkeit. Markierungslösungen wie Radfahrstreifen und Schutzstreifen benötigen gemäß Richtlinien weniger Fläche als ein baulich angelegter Radweg.
Regelgerechte markierte Radfahrstreifen stellen keinerlei Unfallrisiko dar. Im Gegenteil: Die Radfahrenden sind dadurch im Sichtfeld (und nicht im „toten Winkel“) des Kfz-Verkehrs unterwegs. In allen städtischen Bereichen, in denen Radfahrstreifen markiert wurden, gibt es folglich keine Auffälligkeiten bezüglich der Unfalllage (mehr).
So ist es nicht überraschend, dass es infolge des politisch beschlossenen Umbaus der Ulzburger Straße (zwischen Rathausallee und Glashütter Weg) dort (entlang dieses neu strukturierten Streckenabschnittes) zu keinen Radverkehrsunfällen mehr gekommen ist. Gegenteilige Behauptungen / Meinungen entsprechen von daher faktisch nicht den Tatsachen.
Vor dem Umbau dieser Straße ereigneten sich dort zahlreiche Unfälle mit Radfahrern und deshalb wurde u. a. ein groß angelegter Beteiligungsprozess durchgeführt, an dem sich Menschen mit unterschiedlichen Ansprüchen und Einstellungen, Anlieger, Gewerbetreibende, die Polizei, der ADFC und andere Verbände engagiert beteiligt hatten. Deshalb stellt das heute vor Ort umgesetzte Ergebnis einen Kompromiss und nicht nur die Erfüllung der Ansprüche einer Nutzergruppe oder eines Bürgers dar.
Zudem entspricht die dortige Fahrradführung den aktuellen Inhalten der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung und somit den Vorgaben des Bundesgesetzgebers.
Letztendlich erfüllt der Umbau der Ulzburger Straße (wie alle anderen Bauvorhaben auch) Wünsche für einige Nutzergruppen, die andere Mitbürger als Nachteil oder unnütze Einrichtung kommentieren.
Über die Art und Ausgestaltung weiterer Ausbauabschnitte entlang der Ulzburger Straße oder die Führung des Radverkehrs an anderen Stellen im Stadtgebiet befinden abschließend stets die politischen Entscheidungsträger der Stadt Norderstedt.
Die gewünschte Abtrennung eines Radfahrstreifens mithilfe von Pollern / Barrieren wurde ebenfalls innerhalb der Stadt bereits probeweise verwirklicht.
In der Straße „Harckesheyde“ wurde zuletzt auf der Nordseite (Bereich Oststraße) ein kompletter Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr stillgelegt und dem Radverkehr zugeführt. Dazu wurde eine KFZ-Fahrspur zugunsten des Radverkehrs umgewidmet und vor Ort praktisch mit einer physischen Barriere (reflektierende Poller) gesichert /abgetrennt. Es handelt sich um einen „geschützten Radfahrstreifen“. Geschützte Radfahrstreifen eignen sich insbesondere für mehrspurige (Haupt-)Verkehrsstraßen mit einem entsprechenden Flächenangebot. Aufgrund der ehemals heterogenen ländlichen Struktur der heutigen Stadt Norderstedt wurde bis heute nur in der Straße „Harckesheyde“ eine vierspurige Hauptverkehrsstraße gebaut, so dass geschützte Radfahrstreifen nur dort angelegt werden können.
Auch dieses Projekt wurde zwar von vielen Nutzern gelobt, allerdings wird auch diese Art der Radverkehrsführung von anderen Mitbürgern / Anliegern als Nachteil oder unnütze Einrichtung abgelehnt.
Insofern kann dieser Bürgerhaushaltsvorschlag seitens der Verwaltung nur zur Kenntnis genommen werden und steht nunmehr der Politik zur Unterstützung zukünftiger Meinungsbildungen für Projektentscheidungen zur Verfügung.
Kommentare
Mario Johrend |
gute Idee, nur bitte dafür nicht die Fußwege verengen