Nr. 2090 | DeKA |
Zum Schutz des Ossenmoorparks und zum Anwohnerschutz den Sportplatz zum Ossenmoorgraben einzäunen. Dieser wird häufig in den großen Pausen zu Spielen genutzt und dabei verschmutzt. Zusätzlich wird die Böschung abgetragen. Weiter sollten die öffentliche Nutzung nur ohne Sound Blaster gestattet werden. Ist ja kein Stadtpark.