Nr. 283 | Togge0 |
Betr.: Bebauungsplan 257 A, Südlicher Scharpenmoorpark
Laut Bebauungsplan will die Stadt Norderstedt Grundflächen aufkaufen, um dort parkähnliche Fußwege auszubauen.
Da bereits ab der Lessingstrasse bis zum Schwarzen Weg und darüber hinaus in Richtung Baumärkte laut Bebauungsplan ein Bauverbot besteht und nach meinem Dafürhalten die zukünftige Nutzung der Grünflächen von der Bevölkerung in Relation mit den Kosten in keinem annehmbaren Verhältnis steht, sollte auf den weiteren Ankauf von Grundstücken sowie der Herrichtung als "Stadtpark" verzichtet werden, weil die heutige Landschaftdarstellung als städtischer Randbezirk langfristig dem Zweck als Grünflächen gerecht werden.
Nach meiner Meinung wäre hierbei ein hoher Kostenbetrag einzusparen.
Kommentare
maoni yangu |
Der Ankauf von Grundstücken, die aus stadtplanerischen Gründen nicht als Bauland, aber auch nicht mehr als landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verfügung stehen, ist fast schon eine Verpflichtung gegenüber einem (verkaufswilligen) Besitzer. Ein tragisches stadtgeschichtliches Beispiel ist die Bliesmer'sche Wiese (heute Willy-Brandt-Park): Während die umliegenden Flächen Bauland wurden, wurde diese Wiese ausgespart. Die darauf weidenden Kühe gingen an Plastikmüll des damals neugebauten Herold-Centers zugrunde. Die Stadt kaufte erst nach einem jahrelangen Prozess; den Nutzen (man kann es auch Ausgleich nennen) hatten erst die Erben.