Leinenpflicht im Moorbekpark

node metatags
Ordnung, Sicherheit
kostenneutral

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Das Ordnungsamt sollte endlich mal das Schleswig-Holsteinsche Hundegesetz konsequent umsetzen und den Leinenzwang im Moorbekpark einführen. Dieser ist in den letzten Jahren zum Hundeauslauf heruntergekommen. Es ist kaum zu ertragen mit welcher Selbverständlichkeit Hunde, egal welcher Größe, hier frei rumlaufen. So interessiert es den Großteil der Hundehalter nicht, ob ein Kleinkind sich dem Hund oder umgekehrt nähert. Es wird vorausgestzt, dass jeder Mensch Hunde toll findet. Dabei ist gerade bei Kindern der Urinstinkt der Angst vor größeren Tieren noch ausgeprägt. Das Ordnungsamt teilt zu diesem Thema lediglich mit, dass Hunde frei laufen dürfen, wenn der Halter die Kontrolle über diesen hat. Da fällt mir nur noch der Kalauer ein: "Der beißt normalweise nicht. Ihr Kind hätte sich ruhig verhalten müssen."

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

In Schleswig-Holstein gilt ein Gefahrhundegesetz (GefHG). Dies sieht gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 3 GefHG einen Leinenzwang nur in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen vor. In Norderstedt sind alle Parkflächen miteinander verbunden. Umfriedete Parkbereiche gibt es hier nicht. Darum gibt es in Norderstedt auch im Moorbekpark keine generelle Anleinpflicht.

Nach dem GefHG sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Eine Hundehalterin oder ein Hundehalter darf einen Hund nur solchen Personen überlassen, die die Gewähr dafür bieten, den Hund sicher zu führen.

Bei den – im Rahmen der personellen Möglichkeiten – in sporadischen Abständen durchgeführten Kontrollen der Parkgebiete durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes, wurden und werden Hundehalterinnen und Hundehalter über die Bestimmungen des Gefahrhundegesetzes aufgeklärt und gegebenenfalls an ihre Pflichten erinnert.

Kommentare

Die Leinenpflicht für Hunde sollte in allen Parks eingeführt werden.

Also in Norderstedt möchte ich kein Hund sein! – Wenn doch, dann würde ich mir ein Herrchen wünschen, das mir das richtige Benehmen beibringt und auch die Haufen einsammelt, die ich nicht im Wohnzimmer absetzen darf. Aber wenn man mich immer nur an der Leine herumführen will, dann wünsche ich mir eine 100 Meter lange Leine, – das müsste doch eine Hundegewerkschaft durchsetzen können.