Der Vorschlag entspricht exakt der bestehenden Praxis.
Wie bereits in der Kameralistik gibt es auch in der Doppik die Möglichkeit der Übertragung von Mitteln ins Folgejahr.
Darüber hinaus ist durch die umfassende Deckungsfähigkeit innerhalb der Fachamtsbudgets sichergestellt, dass die auf einzelnen Konten bereitgestellten Mittel bei Bedarf auch für notwendige Aufwendungen an anderer Stelle verwendet werden kann.
Durch diese beiden Möglichkeiten (Übertragbarkeit und Budgetbildung) gibt es keine Veranlassung mehr, „immer zu Jahresende genehmigte Gelder noch auf den Putz zu hauen“.
Der Vorschlag ist insofern bereits realisiert.