Für Norderstedt wurde im Rahmen des Flächennutzungs- und Verkehrsentwicklungsplanung ein Verkehrskonzept mit einem Ringstraßensystem entwickelt, durch das die Durchgangsverkehre möglichst peripher zum Siedlungsbereich geführt werden (die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten betragen dort 50, 60 und zum Teil 80 Kilometer je Stunde). Dadurch können sensible Wohngebiete vom Durchgangsverkehr freigehalten werden.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass in Norderstedt der Quell- und Zielverkehr 80 von hundert des Verkehrsaufkommens darstellt. Das heißt: 80 von hundert der Verkehrsteilnehmenden wollen nicht um Norderstedt herum, sondern Ziele innerhalb der Stadt anfahren.
Vor der Zielvorstellung, die Durchgangsverkehre möglichst aus dem besiedelten Stadtgebiet herauszuhalten, ist das Verkehrskonzept der Stadt Norderstedt durchaus schlüssig. Dies gilt insbesondere wegen der Festlegung, nahezu alle Wohngebiete in Norderstedt als Tempo-30-Zonen auszuweisen. Auf den durch das Siedlungsgebiet führenden Hautverkehrsstraßen ist nach wie vor Tempo 50 als Höchstgeschwindigkeit zulässig. Für zwei Abschnitte wird eine streckenbezogene Minderung der Geschwindigkeit derzeit geprüft.
Darüber hinaus existiert seit Jahren eine wegweisende Beschilderung in Form eines Schwerverkehrsleitsystems, dass mit dem Lkw-Lenkungskonzept fortgeschrieben werden soll.
Im Ringstraßensystem sind einzelne Abschnitte noch nicht hergestellt. So soll mit dem Bau der Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße von der Waldstraße zur Harckesheyde in 2012 begonnen werden. Die Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße nach Norden zum Frederikspark ist in Planung. Und die sogenannte Querspange Glashütte ist im Investitionsprogramm vorgesehen.
Die im Vorschlag formulierte Frage kann insofern beantwortet werden.