Nr. 548 | Stuor Kärpel |
Ich bin seit Jahren regelmäßig im Witwentann und im Tangstedter Moorgehege (zwischen Norderstedt und Quickborn) unterwegs. Leider muss ich in zunehmendem Maße feststellen, dass Hunde nur in seltenen Fällen angeleint sind und meistens die Wege verlassen. Der Normalfall ist der freilaufende Hund auch abseits der Wege.
Dadurch sehe ich Waldtiere aber auch Besucher des Waldes in einem immer höher werdenden Grade gefährdet.
Gemäß der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung - OwiZustVO - sind Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter für die Ahndung der sich aus §38 LWaldG ergebenden Ordnungswidrigkeiten zuständig. Im oben beschriebenen Fall ist das Ordnungsamt Norderstedt zuständig.