Die Intention des Vorschlags ist durchaus nachvollziehbar, allerdings rechtlich unzulässig. Da Deutschland bzw. die EU ein einheitlicher Wirtschaftsraum ist, ist die Stadt bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die rechtlichen Vorgaben des Vergaberechts gebunden, wie zum Beispiel die
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A,
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A und
- Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Die Dienstanweisung über Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Norderstedt (DA 11/09) regelt das Verfahren und gilt für alle Lieferungen und Leistungen. Das umfasst Bauleistungen und freiberufliche Leistungen der gesamten Stadtverwaltung Norderstedt und der Eigenbetriebe der Stadt Norderstedt, soweit die Lieferungen, Leistungen einschließlich Bau- und freiberufliche Leistungen mit den jeweils gültigen Betriebssatzungen der Eigenbetriebe in Einklang stehen.
Seit 1. August 2013 ist zudem das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) zu beachten. (Fachamt: Amt 70, Fachausschuss: Hauptausschuss)
Kommentare
Leser2000 |
Freie Marktwirtschaft ist nun mal so, wir sind ja keine Planwirtschaft. Dann muss das Angebot in Norderstedt auch stimmen, dann klappt es auch mit der Nachfrage.
beuys64 |
ich würde mal meinen, das es solche Regelungen bereits gibt. Aber bevor ich einen derartigen Vorschlag machen würde, hätte ich recherchiert, ob dieses Vorgehen nicht bereits praktiziert wird...