Dieser Vorschlag wird in einigen Bereichen bereits umgesetzt. So haben die Flüchtlinge beispielsweise in der Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) unterstützt, als es dort zu einem hohen Spendenaufkommen kam.
Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Flüchtlingen nur möglich, wenn eine Vorrangprüfung durch die Ausländerbehörde und die Bundesanstalt für Arbeit stattgefunden hat. Dies gilt auch für Praktika, die wegen des Gesetzes zum Mindestlohn höchstens drei Monate unbezahlt andauern dürfen.
Kommentare
beuys64 |
Es muss aber Koordinatoren geben, die Fähigkeiten/Neigungen, etc. einschätzen und Interessierte an Einrichtungen schicken, wo es auf beiden Seiten "passt", sonst wird es für Einrichtung und Flüchtling zur Belastung