Vergaben von Leistungen monatlich veröffentlichen

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Die Verwaltung neigt dazu, sich für jeden beliebigen Unsinn Feigenblatt-Gutachten erstellen zu lassen.

Aktuelles Beispiel: Arbeitsplatzbedarfsanalyse wegen gestiegener Asylbewerberzahlen. So etwas ließe sich auch in 5 Minuten per Dreisatz in der Raucherpause erledigen.

Um hier die Hemmschwelle höher zu machen, sollten ALLE Vergaben von Leistungen und ganz besonders freie Dienstleistungen, Gutachten und so weiter mit Preis, Überschrift, 1-Satz-Inhaltsangabe und 1-Satz-Ergebnisdarstellung, beauftragender Stelle und Auftragnehmer monatlich veröffentlicht werden. Die Zustimmung der Auftragnehmer sollte Voraussetzung der Auftragserteilung sein.

Für die letzten zwei Jahre sollten alle Behörden (inklusive ausgelagerter Bereiche wie Stadtwerke und so weiter) derartige Vergaben entsprechend ohne Nennung des Auftragnehmers auflisten.

In ein und zwei Jahren sollte die Wirkung dieser Regelung anhand der früheren Zahlen überprüft und bewertet werden.

Einsparpotential vermutlich ein paar hunderttausend Euro.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft