Ruhe ist ein Beitrag zur Lebensqualität. Deshalb ist es am besten, wenn Lärm erst gar nicht entsteht. Bei städtischen Planungen wird geprüft, wie Lärmbelastungen nach Möglichkeit vermieden werden können. Dieser Textabschnitt ist unter der Überschrift "Vorsorgender Lärmschutz" auf der Webseite der Stadt zu finden.
Für Lärm der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr verursacht wird, trifft dies zu. Für Lärm durch Freizeitanlagen, Sportstätten und öffentliche Veranstaltungen aber nicht. Und zu dieser vierten Kategorie, dem Freizeitlärm, gehören zahlreiche Geräuscharten. In dieser Kategorie gibt es in Sachen Planung, Organisation, Einhaltung, Kontrolle und Verantwortlichkeit erhebliche Defizite. Nicht alles, was im Sinne von Wirtschaft und Tourismus zum Wohl der Stadt und der öffentlichen Allgemeinheit errichtet und betrieben wird, ist für Dritte, und damit sind unsere Mitbürger gemeint, lärmschutzrechtlich verträglich.
Freizeitlärm sollte als vierte Kategorie im Lärmaktions- und minderungsplan aufgenommen und dessen gesamte Thematik sowie Prüfung dem Amt der Stadt Norderstedt Nachhaltiges Norderstedt übertragen werden.