Vorschläge aus 2011, 2013, 2015, 2017, 2019

Lesen Sie die Vorschläge aus den Jahren 2011, 2013, 2015, 2017 und 2019. Verwaltung und Stadtvertretung haben geprüft und beraten:

  • 2019 die 50 best-bewerteten von 294 Vorschlägen,
  • 2017 die 51 best-bewerteten von 231 Vorschlägen,
  • 2015 die 51 best-bewerteten von 286 Vorschlägen,
  • 2013 die 51 best-bewerteten von 309 Vorschlägen und
  • 2011 die 58 best-bewerteten von 260 Vorschlägen.

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Gezeigt werden 1 bis 20 von 1334 Vorschlägen.
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2019

2019 | 1,05 | Baustellen besser koordinieren

Baustellen besser koordinieren

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Verkehr, Auto, LKW
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+1,0
Anzahl Wertungen: 210

Ich würde eine mir eine bessere Koordination der Baustellen wünschen, diese dann auch in Absprache mit dem Norden von Hamburg (z. B. Ochsenzoll). Dies war im übrigen ein Wahlversprechen der Bürgermeisterin.

Der Berufsverkehr in Norderstedt ist eh schon eine Katastrophe, sobald Baustellen, die schlecht koordiniert sind geht nichts mehr.

Beispiel ist die seit fast 2 Jahren dauernde Baustelle zur Einfahrt nach Norderstedt am Ochsenzoll.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 
Der Wunsch nach einer besseren Koordination der Baustellen ist unser Anspruch in der Verwaltung der Stadt Norderstedt. Im Vorfeld der Baumaßnahmen finden immer Gespräche mit Anliegern/Stadtwerken, Telekommunikationsanbietern, dem öffentlichen Nahverkehr etc. statt. Auch eine Abstimmung mit der Hansestadt Hamburg ist regelmäßig Gegenstand von Gesprächen auf der Fachebene, wobei sich natürlich Behinderungen gerade bei solch langandauernden Baustellen nie vermeiden lassen. Zurzeit werden (Sommer 2019) über 10 Straßen im Stadtgebiet umfassend saniert, die Sperrung dauern hier nicht länger als zwei bis maximal fünf Tage, sodass sich die Belästigungen in diesem Zeitraum auf ein möglichst geringes Maß reduzieren. Deutlich aufwendiger sind Straßenneubaumaßnahmen, diese lassen sich in der Regel nicht in derart kurzer Zeit bewerkstelligen.

Stellungnahme der Verwaltung

Der Wunsch nach einer besseren Koordination der Baustellen ist unser Anspruch in der Verwaltung der Stadt Norderstedt. Im Vorfeld der Baumaßnahmen finden immer Gespräche mit Anliegern/Stadtwerken, Telekommunikationsanbietern, dem öffentlichen Nahverkehr etc. statt. Auch eine Abstimmung mit der Hansestadt Hamburg ist regelmäßig Gegenstand von Gesprächen auf der Fachebene, wobei sich natürlich Behinderungen gerade bei solch langandauernden Baustellen nie vermeiden lassen. Zurzeit werden (Sommer 2019) über 10 Straßen im Stadtgebiet umfassend saniert, die Sperrung dauern hier nicht länger als zwei bis maximal fünf Tage, sodass sich die Belästigungen in diesem Zeitraum auf ein möglichst geringes Maß reduzieren. Deutlich aufwendiger sind Straßenneubaumaßnahmen, diese lassen sich in der Regel nicht in derart kurzer Zeit bewerkstelligen.

wird umgesetzt

2019 | 1,03 | Insektensterben - Mehr Wildblumen pflanzen

Insektensterben - Mehr Wildblumen pflanzen

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Grünflächen
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+1,0
Anzahl Wertungen: 205

Ich möchte vorschlagen, an Norderstedter Straßen und Wegen (wo verkehrstechnisch erlaubt), auf allen möglichen Frei- und Grünflächen insektenfreundliche Pflanzen (Blumen, Wildblumen, Kräuter, Sträucher etc.) auszusähen bzw. anzupflanzen, um dem Insektensterben auch hier in Norderstedt etwas entgegenzusetzen. Hilfe kommt auch im Kleinen an.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 
Die Idee einer naturnahen Bepflanzung und Pflege im Stadtgebiet ist in der Verwaltung längst angekommen, zahlreiche inzwischen neu angelegte Flächen (Willy Brandt Park, Rathauspark, Poppenbütteler Straße, etc.) zeugen davon, dass die Umsetzung einer blühenden und insektenfreundlichen Stadt inzwischen gelebte Realität ist.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Idee einer naturnahen Bepflanzung und Pflege im Stadtgebiet ist in der Verwaltung längst angekommen, zahlreiche inzwischen neu angelegte Flächen (Willy Brandt Park, Rathauspark, Poppenbütteler Straße, etc.) zeugen davon, dass die Umsetzung einer blühenden und insektenfreundlichen Stadt inzwischen gelebte Realität ist.

wird umgesetzt

2019 | 1,00 | U1 durchgehend bis Norderstedt-Mitte fahren lassen

U1 durchgehend bis Norderstedt-Mitte fahren lassen

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Verkehr, Bus, Bahn
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+1,0
Anzahl Wertungen: 228

Bitte die U1 durchgehend bis Norderstedt-Mitte durchfahren und nicht schon in Ochsenzoll enden lassen und dass z.T. schon in der Feierabendzeit. Ein Ding der Unmöglichkeit.

Natürlich ist mir klar, dass diese Maßnahme mit Ausgaben verbunden ist, aber vielleicht ist es ja möglich, hierfür einen Teil der zukünftigen Parkplatzgebühren zu nutzen, was dann eine vernünftige Nutzung der Gelder wäre auch im Hinblick auf den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV!

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Über das vom Kreis Segeberg finanzierte Bus-Angebot hinaus, bestellt und erstattet die Stadt Norderstedt seit vielen Jahren zahlreiche zusätzliche Betriebsleistungen, um das öffentliche Bahnangebot in Norderstedt noch sehr viel attraktiver zu gestalten.
Schwerpunktmäßig werden kontinuierlich zusätzliche Angebotsausweitungen, vornehmlich als Taktverdichtungen und Betriebsverlängerungen (U1 + AKN), vorgenommen
Konkret auf den o. g. Vorschlag bezogen, investiert die Stadt Norderstedt in Taktver-besserungen auf der AKN-Strecke und auf der U-Bahnlinie. Nur um den 5/10-Minuten-Takt auf der U-Bahnlinie „U1“ (auch in den Schwachlastzeiten) aufrecht zu erhalten, entstehen im Jahr für die Stadt Kosten in Höhe von rd. 160.000,00 € (die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei bereits berücksichtigt)
Die U1 fährt fast immer bis Norderstedt-Mitte. In den Hauptverkehrszeiten sogar im 5-Minuten-Takt. Wochentags besteht der 5-Minuten-Takt bis 20.00 Uhr, allerdings ist es richtig, dass zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr dann nur noch jede zweite Verbindung zwischen „Ochsenzoll und Norderstedt-Mitte durchfährt.
Würde der 5 Minuten-Takt auch in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr (bis zur Endhaltestelle Norderstedt-Mitte) aufrecht erhalten, entstünden zusätzliche Kosten (für 6 Fahrten am Tag) in Höhe von rd. 125.000,00 € im Jahr.
Diese Ausgaben stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen. Schon als seinerzeit der abendliche 20-Minuten-Takt auf einen komfortablen 10-Minuten-Takt erhöht wurde, ist es leider zu keiner spürbaren Erhöhung der Kundenbenutzung gekommen. Insofern zahlt die Stadt Norderstedt heute schon 160.000,00 € im Jahr für Leistungen, die überwiegend eine Steigerung des Komforts für einen bestehenden Kundenstamm darstellt.

Stellungnahme der Verwaltung

Über das vom Kreis Segeberg finanzierte Bus-Angebot hinaus, bestellt und erstattet die Stadt Norderstedt seit vielen Jahren zahlreiche zusätzliche Betriebsleistungen, um das öffentliche Bahnangebot in Norderstedt noch sehr viel attraktiver zu gestalten. Schwerpunktmäßig werden kontinuierlich zusätzliche Angebotsausweitungen, vornehmlich als Taktverdichtungen und Betriebsverlängerungen (U1 + AKN), vorgenommen.

Konkret auf den o. g. Vorschlag bezogen, investiert die Stadt Norderstedt in Taktverbesserungen auf der AKN-Strecke und auf der U-Bahnlinie. Nur um den 5/10-Minuten-Takt auf der U-Bahnlinie „U1“ (auch in den Schwachlastzeiten) aufrecht zu erhalten, entstehen im Jahr für die Stadt Kosten in Höhe von rd. 160.000,00 € (die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei bereits berücksichtigt).

Die U1 fährt fast immer bis Norderstedt-Mitte. In den Hauptverkehrszeiten sogar im 5-Minuten-Takt. Wochentags besteht der 5-Minuten-Takt bis 20.00 Uhr, allerdings ist es richtig, dass zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr dann nur noch jede zweite Verbindung zwischen „Ochsenzoll und Norderstedt-Mitte durchfährt. Würde der 5 Minuten-Takt auch in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr (bis zur Endhaltestelle Norderstedt-Mitte) aufrecht erhalten, entstünden zusätzliche Kosten (für 6 Fahrten am Tag) in Höhe von rd. 125.000,00 € im Jahr.

Diese Ausgaben stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen. Schon als seinerzeit der abendliche 20-Minuten-Takt auf einen komfortablen 10-Minuten-Takt erhöht wurde, ist es leider zu keiner spürbaren Erhöhung der Kundenbenutzung gekommen. Insofern zahlt die Stadt Norderstedt heute schon 160.000,00 € im Jahr für Leistungen, die überwiegend eine Steigerung des Komforts für einen bestehenden Kundenstamm darstellt.

wird umgesetzt

2019 | 0,99 | Mehr Bürgervorschläge umsetzen, sonst bringt beim Bürgerhaushalt mitzumachen nichts

Mehr Bürgervorschläge umsetzen, sonst bringt beim Bürgerhaushalt mitzumachen nichts

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Zusätzliche Themen
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+1,0
Anzahl Wertungen: 214

Sorry, aber wenn man in den letzten Jahren in diesem Bürgerhaushalt mit ansehen muss das hier nur Vorschläge bearbeitet werden die keine Auswirkungen haben oder es, nichts neues Vorgeschlagen wird oder diese schon von der Verwaltung umgesetzt oder überwiegend abgelehnt wurden und man selber 60 Vorschläge in 6 Jahren abgibt und keines wird nur angesehen oder geschweige es wird bearbeitet. Sorry das bringt hier überhaupt keinen Anreiz weiter mitzumachen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

In den letzten Jahren wurden pro Bürgerhaushalt rund 300 verschiedene Vorschläge eingereicht. Welche davon aktiv bearbeitet werden, entscheidet die Wertung, die durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgegeben wird. Die 50 am besten bewerteten Vorschläge werden dann politisch beraten. Im Schnitt wurden 3/4 der Vorschläge abschließend umgesetzt.

Stellungnahme der Verwaltung

In den letzten Jahren wurden pro Bürgerhaushalt rund 300 verschiedene Vorschläge eingereicht. Welche davon aktiv bearbeitet werden, entscheidet die Wertung, die durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgegeben wird. Die 50 am besten bewerteten Vorschläge werden dann politisch beraten. Im Schnitt wurden 3/4 der Vorschläge abschließend umgesetzt.

wird umgesetzt

2019 | 0,88 | Die vielen maroden Radwege sanieren

Die vielen maroden Radwege sanieren

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Verkehr, Rad, Fuß
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,9
Anzahl Wertungen: 217

Vielleicht könnte die Stadt erstmal alle maroden Radwege im Stadtbereich sanieren, dann würde ich (und viele andere) sicher öfter das Rad nehmen. Es gibt noch so viele richtig schlechte, alte mit Wurzeln u.ä. zerstörte Radwege (z.B. Segeberger Chaussee Richtung Norden).

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Dieser Vorschlag wird bereits umgesetzt
Die städtische Arbeitsgruppe Radverkehr (mit externen Teilnehmern, wie ADFC, Polizei, AFD, etc.) hat eine umfangreiche Liste mit sanierungsbedürftigen Radwegen erarbeitet.
Auch Meldungen aus der Mängelplattform RADAR werden in dieser Liste berücksichtigt.
Diese wird sukzessive abgearbeitet. Allerdings steht pro Jahr nur ein bestimmtes Finanz-Budget für die Sanierung der Rad- und Gehwege zur Verfügung und auch die personellen Kapazitäten lassen keine sofortige Sanierung aller maroden Radwege zu. In diesem Jahr wurde beispielsweise der östliche Radweg an der Falkenbergstraße neu verlegt. Auch der bahnbegleitende Radweg zwischen Erlengang und Oadby-and-Wigston-Straße wurde saniert.

Stellungnahme der Verwaltung

Dieser Vorschlag wird bereits umgesetzt. Die städtische Arbeitsgruppe Radverkehr (mit externen Teilnehmern, wie ADFC, Polizei, AFD, etc.) hat eine umfangreiche Liste mit sanierungsbedürftigen Radwegen erarbeitet.

Auch Meldungen aus der Mängelplattform RADAR werden in dieser Liste berücksichtigt. Diese wird sukzessive abgearbeitet. Allerdings steht pro Jahr nur ein bestimmtes Finanz-Budget für die Sanierung der Rad- und Gehwege zur Verfügung und auch die personellen Kapazitäten lassen keine sofortige Sanierung aller maroden Radwege zu. In diesem Jahr wurde beispielsweise der östliche Radweg an der Falkenbergstraße neu verlegt. Auch der bahnbegleitende Radweg zwischen Erlengang und Oadby-and-Wigston-Straße wurde saniert.

wird umgesetzt

2019 | 0,85 | Alle Schulgebäude sanieren

Alle Schulgebäude sanieren

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Schulen
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,9
Anzahl Wertungen: 211

Die Sanierung aller Schulgebäude angehen und beharrlich vorantreiben. Dass Geld und Handwerker vorhanden sind, zeigen andere Baumaßnahmen von bzw. an städtischen Gebäuden in den letzten vier Jahren.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Das Amt für Gebäudewirtschaft führt jedes Jahr diverse Sanierungen im Bauunterhalt, wie z. B. Fenstererneuerungen, WC-Sanierungen, Bodenbelagserneuerung, Sanierung von Dachflächen, Erneuerung von Trinkwasserleitungen etc. in den Schulgebäuden durch. Die Kosten hierfür belaufen sich in 2019 auf ca. 16 Mio €.
Die ganzen Maßnahmen müssen vorher eingehend geplant werden. Es müssen die erforderlichen Finanzmittel für die 2jährige Haushaltsperiode eingeworben und bereitgestellt werden. Dann erfolgt die Ausschreibung und Vergabe der Leistung. Diverse Arbeiten können auch nur in Ferien durchgeführt werden, sodass hierfür auch eine zeitliche Befristung besteht.

Des Weiteren wird nach durchgeführtem hochbaulichen Realisierungs-Wettbewerb in den nächsten Jahren aufgrund der Schulentwicklungsplanung das Schulzentrum Nord erweitert und im Bestand saniert.

Für das Coppernicus Gymnasium und das Gymnasium Harksheide soll die Durchführung der Planungsphase 0 (Ermittlung der Sanierungsbedarfe, Ermittlung der unabweislichen pädagogischen Raumbedarfe, Kosten etc.) beauftragt werden. Damit dann diese beiden Gymnasien nach Bereitstellung der Finanzmittel auch saniert werden können.

Bei den Grundschulen werden die Gebäude der GS Harkshörn und der GS Pellwormstr. Zu OGGS erweitert. Hierfür starten die Planungsphasen in 2019.
Im Bau befinden sich derzeit die GS Glashütte-Süd und Harksheide Nord.
Die Sanierung weiterer Schulen wird im Rahmen einer 10 Jahresplanung mit berücksichtigt.

Stellungnahme der Verwaltung

Das Amt für Gebäudewirtschaft führt jedes Jahr diverse Sanierungen im Bauunterhalt, wie z. B. Fenstererneuerungen, WC-Sanierungen, Bodenbelagserneuerung, Sanierung von Dachflächen, Erneuerung von Trinkwasserleitungen etc. in den Schulgebäuden durch. Die Kosten hierfür belaufen sich in 2019 auf ca. 16 Mio €.
Die ganzen Maßnahmen müssen vorher eingehend geplant werden. Es müssen die erforderlichen Finanzmittel für die 2jährige Haushaltsperiode eingeworben und bereitgestellt werden. Dann erfolgt die Ausschreibung und Vergabe der Leistung. Diverse Arbeiten können auch nur in Ferien durchgeführt werden, sodass hierfür auch eine zeitliche Befristung besteht.

Des Weiteren wird nach durchgeführtem hochbaulichen Realisierungs-Wettbewerb in den nächsten Jahren aufgrund der Schulentwicklungsplanung das Schulzentrum Nord erweitert und im Bestand saniert.

Für das Coppernicus Gymnasium und das Gymnasium Harksheide soll die Durchführung der Planungsphase 0 (Ermittlung der Sanierungsbedarfe, Ermittlung der unabweislichen pädagogischen Raumbedarfe, Kosten etc.) beauftragt werden. Damit dann diese beiden Gymnasien nach Bereitstellung der Finanzmittel auch saniert werden können.

Bei den Grundschulen werden die Gebäude der GS Harkshörn und der GS Pellwormstr. Zu OGGS erweitert. Hierfür starten die Planungsphasen in 2019. Im Bau befinden sich derzeit die GS Glashütte-Süd und Harksheide Nord. Die Sanierung weiterer Schulen wird im Rahmen einer 10 Jahresplanung mit berücksichtigt.

wird teilweise umgesetzt

2019 | 0,83 | Keine weitere 'Flaniermeile' auf der Ulzburger Straße einrichten

Keine weitere 'Flaniermeile' auf der Ulzburger Straße einrichten

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Verkehr, Auto, LKW
Sparidee

Mittlere Bewertung

+0,8
Anzahl Wertungen: 222

Die jetzige 30-Zone hat sehr viele Nachteile gebracht:
Radfahrgefahr auf Fahrbahn, Fußgängerampel an Querung entfernt, Parkplatzreduzierung, Radfahrerbehinderung durch Autostau an Waldstr.

Die generelle Akzeptanz ist gering und weiter im Norden laden die Geschäfte noch weniger zum Bummeln ein.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Ulzburger Straße wurde im Streckenabschnitt zwischen der Waldstraße und dem Glashütter Weg von seinerzeit Tempo 50/h auf heute Tempo 30/h verkehrsberuhigt ausgebaut. Geschwindigkeitsreduzierungen erhöhen de Sicherheit und verstärken keine vorhandenen Unfallrisiken Seit Fertigstellung dieses politisch beschlossenen Ausbauabschnittes stellen die dort errichteten Bänke und Fahrradständer einen Vorteil dar, da diese regelmäßig und gerne von vielen Bürgern genutzt werden.
Seit dem Umbau ist es zu keinen Radverkehrsunfällen oder Unfällen mit Fußgängern gekommen, so dass die gegenteilige Behauptung tatsächlich fasch ist und jeder sachlichen Grundlage entbehrt.
Vor dem Umbau dieser Straße wurde ein groß angelegter Bürgerbeteiligungsprozess durchgeführt, an dem sich Menschen mit unterschiedlichen Ansprüchen und Einstellungen beteiligt hatten. Deshalb stellt das heute vor Ort umgesetzte Ergebnis einen Kompromiss und nicht nur die Erfüllung der Ansprüche einer Nutzergruppe oder eines Bürgers dar.
Insofern erfüllt der Umbau der Ulzburger Straße (wie alle anderen Bauvorhaben auch) Wünsche für einige Nutzergruppen, die andere Mitbürger als Nachteil oder unnütze Einrichtung kommentieren.
Zusammenfassend werden die subjektiven Meinungsäußerungen zur Kenntnis genommen. Über die Art und Ausgestaltung weiterer Ausbauabschnitte entlang der Ulzburger Straße befinden abschließend stets die politischen Entscheidungsträger der Stadt Norderstedt.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Ulzburger Straße wurde im Streckenabschnitt zwischen der Waldstraße und dem Glashütter Weg von seinerzeit Tempo 50/h auf heute Tempo 30/h verkehrsberuhigt ausgebaut. Geschwindigkeitsreduzierungen erhöhen de Sicherheit und verstärken keine vorhandenen Unfallrisiken Seit Fertigstellung dieses politisch beschlossenen Ausbauabschnittes stellen die dort errichteten Bänke und Fahrradständer einen Vorteil dar, da diese regelmäßig und gerne von vielen Bürgern genutzt werden.

Seit dem Umbau ist es zu keinen Radverkehrsunfällen oder Unfällen mit Fußgängern gekommen, so dass die gegenteilige Behauptung tatsächlich fasch ist und jeder sachlichen Grundlage entbehrt.

Vor dem Umbau dieser Straße wurde ein groß angelegter Bürgerbeteiligungsprozess durchgeführt, an dem sich Menschen mit unterschiedlichen Ansprüchen und Einstellungen beteiligt hatten. Deshalb stellt das heute vor Ort umgesetzte Ergebnis einen Kompromiss und nicht nur die Erfüllung der Ansprüche einer Nutzergruppe oder eines Bürgers dar.

Insofern erfüllt der Umbau der Ulzburger Straße (wie alle anderen Bauvorhaben auch) Wünsche für einige Nutzergruppen, die andere Mitbürger als Nachteil oder unnütze Einrichtung kommentieren.

Zusammenfassend werden die subjektiven Meinungsäußerungen zur Kenntnis genommen. Über die Art und Ausgestaltung weiterer Ausbauabschnitte entlang der Ulzburger Straße befinden abschließend stets die politischen Entscheidungsträger der Stadt Norderstedt.

2019 | 0,81 | Winterschäden auf Straßen schneller reparieren

Winterschäden auf Straßen schneller reparieren

node metatags
Verkehr, Auto, LKW
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,8
Anzahl Wertungen: 208

Bitte Instandhaltung der Hauptverkehrsstraße wie Rathausallee, Alter Kirchenweg, Niendorfer Straße und Friedrichsgaber Weg nicht vernachlässigen. Winterschäden aus 2017/2018 sind heute noch nicht behoben.

Es kann nicht sein das die PKW´s im zickzack fahren müssen, damit das Auto nicht kaputt.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Instandhaltung der Hauptverkehrsstraße ist erklärtes Ziel der Verwaltung und ist unter anderem auch abhängig von geplanten Baumaßnahmen der Leitungsträger in einer Straße. So ist zum Beispiel im Alten Kirchenweg der Zustand der Straße eigentlich nicht mehr zumutbar, aufgrund einer geplanten Baumaßnahme der Stadtwerke (Fernwärme) kann diese Straße jedoch nicht vor dem Jahr 2020 umfassend überholt/überarbeitet werden. Der Friedrichsgaber Weg wurde in diesem Jahr grundlegend in zwei großen Abschnitten saniert, weitere Abschnitte folgen in den nächsten Jahren. Die Rathausallee wird ebenfalls im nächsten Jahr überarbeitet, hier musste aufgrund der Baustellen in der Ulzburger Straße und den umliegenden Bereichen Rücksicht auf die verkehrlichen Belange genommen werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Instandhaltung der Hauptverkehrsstraße ist erklärtes Ziel der Verwaltung und ist unter anderem auch abhängig von geplanten Baumaßnahmen der Leitungsträger in einer Straße. So ist zum Beispiel im Alten Kirchenweg der Zustand der Straße eigentlich nicht mehr zumutbar, aufgrund einer geplanten Baumaßnahme der Stadtwerke (Fernwärme) kann diese Straße jedoch nicht vor dem Jahr 2020 umfassend überholt/überarbeitet werden.

Der Friedrichsgaber Weg wurde in diesem Jahr grundlegend in zwei großen Abschnitten saniert, weitere Abschnitte folgen in den nächsten Jahren. Die Rathausallee wird ebenfalls im nächsten Jahr überarbeitet, hier musste aufgrund der Baustellen in der Ulzburger Straße und den umliegenden Bereichen Rücksicht auf die verkehrlichen Belange genommen werden.

wird teilweise umgesetzt

2019 | 0,77 | To-Go Bechersystem mit Pfand einführen

To-Go Bechersystem mit Pfand einführen

node metatags
Zusätzliche Themen
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,8
Anzahl Wertungen: 216

Ein stadtweites Pfandbechersystem wie in anderen Städten um die Verbundbecherschwemme einzudämmen wäre eine gute Idee. (Könnte auch bei großen öffentlichen Veranstaltungen wie Movimento etc. angewandt werden.)

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Der Vorschlag, ein stadtweites To-go-Pfandbechersystem in Norderstedt einzuführen, ist unter Nachhaltigkeitsaspekten grundsätzlich zu befürworten.

Die Mehrfachverwendung eines Trinkgefäßes trägt dazu bei, Abfall zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Damit verbunden sind weitere ökologische Vorteile wie z.B. Klima- und Gewässerschutz.

Laut Umweltbundesamt steigt der ökologische Vorteil der Mehrwegbecher mit der Zahl seiner Umläufe. Ab zehn Umläufen bietet der Mehrwegbecher (mit Pfand) eine bessere Ökobilanz als Einwegbecher. Für eine optimale Umweltbilanz sollten Mehrwegbecher ohne Einwegdeckel ausgegeben werden und mit Strom aus erneuerbaren Energien gespült werden.

Ein stadtweites To-go-Bechersystem ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Nachfrage weiterhin besteht. Darüber hinaus sind auch weitreichendere Systeme – wie z.B. bei Mehrwegflaschen - sinnvoll.
Nach Kenntnisstand der Stabstelle Nachhaltiges Norderstedt gibt es mehrere Möglichkeiten mit unterschiedlichen Beteiligten, ein Pfandbechersystem zu betreiben.

Entscheidend für ein funktionierendes, verbraucherfreundliches und nachhaltiges Mehrwegsystem ist jedoch die Bereitschaft der Getränke ausschenkenden Betriebe, sich an dem System zu beteiligen. Diese war bei Norderstedter Betrieben bisher nicht gegeben. Das hat sich bei einem entsprechenden Aufruf der Stadt Norderstedt bereits im Jahre 2016 ergeben. Derzeit hat kein einziges Unternehmen Interesse signalisiert.

Folgende Faktoren werden vom Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt im Zusammenhang mit Mehrwegbechersystemen empfohlen bzw. zu Bedenken gegeben:
• Die Ausgabe von Mehrwegbechern sollte die Regel sein.
Die Nutzer*innen von etwa 2,8 Milliarden Einwegbechern pro Jahr – davon laut Bundesumweltministerium 1,2 Milliarden To-Go-Becher – würden sicherlich auch Pfandbecher oder eigene Becher zum Wiederbefüllen verwenden, wenn Einwegbecher nicht mehr ausgegeben würden.
• Kaffee und andere Heißgetränke aus Mehrwegbechern sollten billiger sein als aus Einwegbechern
• Deckel haben einen hohen Anteil an Energieverbrauch und Umweltver-schmutzung. Daher ist es sinnvoll, keine Einwegdeckel mit den Mehrwegbechern auszugeben.
• Für die Mehrwegbecher sollten die Vorgaben des Blauen Engels für Mehrwegbechersysteme verwendet werden (Seit April 2019 gibt es den „Blauen Engel“* für Mehrwegbechersysteme (RAL-UZ 210). Die Vergabekriterien beinhalten sowohl Anforderungen an die Becher selbst als auch an die Anbieter*innen. Bei der Herstellung der Mehrwegbecher und -deckel müssen u. a. umwelt- und gesundheitsbelastende Materialien vermieden werden. Um das Abfallauf¬kommen nicht zu erhöhen, müssen die Becher ein „werkstoffliches Recycling“ ermög¬lichen. Außerdem müssen die Becher eine Umlaufhäufigkeit von mindestens 500 Spülzyklen aufweisen. Weiterhin muss ein Pfand auf Becher und Deckel gefordert werden und beide Teile am Ende ihrer Lebensdauer zurückgenommen und einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden).

Neben der Pfand-To-go-Variante, die überwiegend Unternehmen betreffen, die Heißgetränke außer Haus verkaufen, ist die Verwendung von Mehrwegbechern bzw. Mehrweggeschirr auch auf (städtischen) Veranstaltungen aus den genannten Nachhaltigkeitsgründen sinnvoll.

Auf dem Autofreien Straßenfest z.B., welches im o.g. Vorschlag mit Movimento bezeichnet wurde, ist seit Jahren die Verwendung von Mehrweggeschirr für Teilnehmer*innen vorgeschrieben, eine Ausleihmöglichkeit für Pfandgeschirr wird vor Ort zur Verfügung gestellt.

Auf städtischen Veranstaltungen sollte grundsätzlich Mehrweggeschirr eingesetzt werden. Auch für diesen Einsatzbereich gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel durch die Beschaffung oder/und Ausleihe einer ausreichenden Anzahl von „Stadtbechern“ oder – geschirr. Diese könnten durch ein Branding zusätzlich dem Marketing dienen.

Eine Teillösung bietet das Angebot der Stadtwerke, die seit 6 Jahren einige Tausend Mehrwegbecher ohne Deckel (0,3 l für Kaltgetränke) für eigene und städtische Veranstaltungen vorhalten, die sie auch Vereinen, Initiativen, Hilfsorganisationen u.ä. zur Verfügung stellen. Durch eine Aufstockung der Anzahl oder die Beschaffung von Bechern unterschiedlicher Größe und Beschaffenheit mit oder/und ohne Deckel inklusive Umlauf-Logistik (Anlieferung, Reinigung, Abholung, Einlagerung) könnte ein ggf. höherer Bedarf gedeckt werden.

Es können jedoch nicht alle Veranstaltungen mit einem Bechersystem abgedeckt werden, da ordnungsrechtliche, sicherheitsrelevante und praktische Anforderungen an Trinkbecher je nach Art der Veranstaltung (z.B. Stadtfest, Konzert, Sportveranstaltung) sehr unterschiedlich sind.

Wegen der zahlreichen Möglichkeiten für die Stadt Norderstedt, Mehrwegbecher bzw. –geschirr einzusetzen bzw. die Verwendung im Handel zu fördern, kann hier keine Kostenschätzung erfolgen oder eine bestimmt Variante als beste Lösung herausgestellt werden. Dazu bedarf es u.a. einer Bedarfsanalyse.

Eine verbindlich anzuwendende städtische Regelung (z.B. Satzung) insbes. für Veranstaltungen mit Beteiligung Dritter wäre im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, wie z.B. der Verwendung von Mehrwegprodukten, sinnvoll.

Stellungnahme der Verwaltung

Der Vorschlag, ein stadtweites To-go-Pfandbechersystem in Norderstedt einzuführen, ist unter Nachhaltigkeitsaspekten grundsätzlich zu befürworten.

Die Mehrfachverwendung eines Trinkgefäßes trägt dazu bei, Abfall zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Damit verbunden sind weitere ökologische Vorteile wie z.B. Klima- und Gewässerschutz.

Laut Umweltbundesamt steigt der ökologische Vorteil der Mehrwegbecher mit der Zahl seiner Umläufe. Ab zehn Umläufen bietet der Mehrwegbecher (mit Pfand) eine bessere Ökobilanz als Einwegbecher. Für eine optimale Umweltbilanz sollten Mehrwegbecher ohne Einwegdeckel ausgegeben werden und mit Strom aus erneuerbaren Energien gespült werden.

Ein stadtweites To-go-Bechersystem ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Nachfrage weiterhin besteht. Darüber hinaus sind auch weitreichendere Systeme – wie z.B. bei Mehrwegflaschen - sinnvoll.
Nach Kenntnisstand der Stabstelle Nachhaltiges Norderstedt gibt es mehrere Möglichkeiten mit unterschiedlichen Beteiligten, ein Pfandbechersystem zu betreiben.

Entscheidend für ein funktionierendes, verbraucherfreundliches und nachhaltiges Mehrwegsystem ist jedoch die Bereitschaft der Getränke ausschenkenden Betriebe, sich an dem System zu beteiligen. Diese war bei Norderstedter Betrieben bisher nicht gegeben. Das hat sich bei einem entsprechenden Aufruf der Stadt Norderstedt bereits im Jahre 2016 ergeben. Derzeit hat kein einziges Unternehmen Interesse signalisiert.

Folgende Faktoren werden vom Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt im Zusammenhang mit Mehrwegbechersystemen empfohlen bzw. zu Bedenken gegeben:
• Die Ausgabe von Mehrwegbechern sollte die Regel sein.
Die Nutzer*innen von etwa 2,8 Milliarden Einwegbechern pro Jahr – davon laut Bundesumweltministerium 1,2 Milliarden To-Go-Becher – würden sicherlich auch Pfandbecher oder eigene Becher zum Wiederbefüllen verwenden, wenn Einwegbecher nicht mehr ausgegeben würden.
• Kaffee und andere Heißgetränke aus Mehrwegbechern sollten billiger sein als aus Einwegbechern
• Deckel haben einen hohen Anteil an Energieverbrauch und Umweltver-schmutzung. Daher ist es sinnvoll, keine Einwegdeckel mit den Mehrwegbechern auszugeben.
• Für die Mehrwegbecher sollten die Vorgaben des Blauen Engels für Mehrwegbechersysteme verwendet werden (Seit April 2019 gibt es den „Blauen Engel“* für Mehrwegbechersysteme (RAL-UZ 210). Die Vergabekriterien beinhalten sowohl Anforderungen an die Becher selbst als auch an die Anbieter*innen. Bei der Herstellung der Mehrwegbecher und -deckel müssen u. a. umwelt- und gesundheitsbelastende Materialien vermieden werden. Um das Abfallauf¬kommen nicht zu erhöhen, müssen die Becher ein „werkstoffliches Recycling“ ermög¬lichen. Außerdem müssen die Becher eine Umlaufhäufigkeit von mindestens 500 Spülzyklen aufweisen. Weiterhin muss ein Pfand auf Becher und Deckel gefordert werden und beide Teile am Ende ihrer Lebensdauer zurückgenommen und einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden).

Neben der Pfand-To-go-Variante, die überwiegend Unternehmen betreffen, die Heißgetränke außer Haus verkaufen, ist die Verwendung von Mehrwegbechern bzw. Mehrweggeschirr auch auf (städtischen) Veranstaltungen aus den genannten Nachhaltigkeitsgründen sinnvoll.

Auf dem Autofreien Straßenfest z.B., welches im o.g. Vorschlag mit Movimento bezeichnet wurde, ist seit Jahren die Verwendung von Mehrweggeschirr für Teilnehmer*innen vorgeschrieben, eine Ausleihmöglichkeit für Pfandgeschirr wird vor Ort zur Verfügung gestellt.

Auf städtischen Veranstaltungen sollte grundsätzlich Mehrweggeschirr eingesetzt werden. Auch für diesen Einsatzbereich gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel durch die Beschaffung oder/und Ausleihe einer ausreichenden Anzahl von „Stadtbechern“ oder – geschirr. Diese könnten durch ein Branding zusätzlich dem Marketing dienen.

Eine Teillösung bietet das Angebot der Stadtwerke, die seit 6 Jahren einige Tausend Mehrwegbecher ohne Deckel (0,3 l für Kaltgetränke) für eigene und städtische Veranstaltungen vorhalten, die sie auch Vereinen, Initiativen, Hilfsorganisationen u.ä. zur Verfügung stellen. Durch eine Aufstockung der Anzahl oder die Beschaffung von Bechern unterschiedlicher Größe und Beschaffenheit mit oder/und ohne Deckel inklusive Umlauf-Logistik (Anlieferung, Reinigung, Abholung, Einlagerung) könnte ein ggf. höherer Bedarf gedeckt werden.

Es können jedoch nicht alle Veranstaltungen mit einem Bechersystem abgedeckt werden, da ordnungsrechtliche, sicherheitsrelevante und praktische Anforderungen an Trinkbecher je nach Art der Veranstaltung (z.B. Stadtfest, Konzert, Sportveranstaltung) sehr unterschiedlich sind.

Wegen der zahlreichen Möglichkeiten für die Stadt Norderstedt, Mehrwegbecher bzw. –geschirr einzusetzen bzw. die Verwendung im Handel zu fördern, kann hier keine Kostenschätzung erfolgen oder eine bestimmt Variante als beste Lösung herausgestellt werden. Dazu bedarf es u.a. einer Bedarfsanalyse.

Eine verbindlich anzuwendende städtische Regelung (z.B. Satzung) insbes. für Veranstaltungen mit Beteiligung Dritter wäre im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, wie z.B. der Verwendung von Mehrwegprodukten, sinnvoll.

wird nicht umgesetzt

2019 | 0,77 | Stadtbibliothek : Bücherspenden erlauben

Stadtbibliothek : Bücherspenden erlauben

node metatags
Bildung
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,8
Anzahl Wertungen: 215

Als leidenschaftliche Buchleserin wollte ich der Stadtbibliothek etwas Gutes tun und einen Teil meiner Bücher spenden. Leider wurde mir mitgeteilt, dass die Annahme von Büchern nicht mehr erlaubt ist und verboten wurde. Die Bibliotheksmitarbeiter konnten das auch nicht nachvollziehen.

Bitte dafür sorgen, dass diese Bildungsspende wieder erlaubt ist. Ich wollte sogar Bücher abgeben, die es zu diesem Zeitpunkt in der Bibliothek noch gar nicht gab.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Mit der Gründung des Kaufhauses Hempels wurde eine Vereinbarung getroffen, dass Bücherspen-den ausschließlich an das Gebrauchtwarenkaufhaus gegeben werden sollen. Damit keine Konkurrenz bei der Verwendung der Bücherspenden entstehen sollte und die Informationen an die Bürge-rinnen und Bürger eindeutig sind, wurde vereinbart, dass die Büchereien keine Bücherspenden mehr annehmen sollten.

Die Büchereien haben immer wieder die Anfrage zur Annahme von Bücherspenden. Es wird dann an das Gebrauchtwarenhaus verwiesen. Zudem gibt es im Rathaus die „Telefonzelle“ als Bücher-tausch-Börse, die für geringe Mengen (ein bis zwei Bücher) genutzt werden kann. Die Bücherei kann nur neue und aktuelle Bücher für ihren Bestand nutzen, die dem Profil einer öffentlichen Bücherei entsprechen. Die angebotenen Spenden sind oft gut gemeint, allerdings entsprechen sie in vielen Fällen nicht den Ansprüchen. Die öffentliche Bücherei hat keinen Sammlungsauftrag und kein Magazin für die Lagerung von Büchern.

Zudem geht es in vielen Fällen um umfangreiche „Bücherspenden“ (Kisten mit Medien), deren An-nahme einen größeren Aufwand für die Bücherei darstellt. Das Gebrauchtwarenhaus ist darauf bes-ser vorbereitet.

Die Entscheidung, dass in den Büchereien keine Medien angenommen werden, sollte bestehen bleiben und auf die Verwertung bei Hempels und die Gelegenheit der Tauschbörse mit der Telefon-zelle im Rathaus hingewiesen werden.

Wenn entschieden wird, dass die Büchereien wieder Bücherspenden annehmen sollen, dann müs-sen bestimmte Voraussetzungen zur Entsorgung erfüllt werden (für den überwiegenden Teil der Bücherspenden).

Logistik bei einer Annahme von Bücherspenden
Bei „Bücherspenden“ handelt es sich nur in Ausnahmefällen um ein bis zwei Bücher neueren Da-tums, die gut in der Bücherei angenommen werden könnten. In der Regel geht es vermehrt um die Entsorgung von Büchermengen, die in Kisten angeboten werden. Die Bücher kommen aus Haus-haltsauflösungen, in Kellern und auf Böden gesammelten Lagern, die überwiegend veraltet und in entsprechenden Zustand sind, weil die Lagerung nicht sachgemäß erfolgte.

Der Begriff „Bücherspenden“ wird sehr oft erweitert um Videos, CD und DVD (teilweise selbst ge-brannte Medien) und Zeitschriftensammlungen. Außerdem sind die Erfahrungen mit der Telefonzelle im Rathaus, dass sich an die dort geltende Regelung der freiwilligen Beschränkung auf zwei Bü-chern, die getauscht werden können (Text in der Telefonzelle), oft nicht gehalten wird. Die „Pflege“ der Bücherspenden in der Telefonzelle ist mit einem gewissen Aufwand verbunden und wird von der Bücherei übernommen. Ungefähr 50% der dort abgelegten Bücher entsorgen wir, weil sie in einem schlechten Zustand bzw. unbrauchbar sind.

Bei Bücherspenden an die Bücherei in der Vergangenheit lag der Prozentsatz für die Entsorgung der Medien bei ca. 90%.

Damit die Bücherspenden in allen Zweigstellen angenommen und sortiert werden können, müssen Papiercontainer bereitgestellt werden. Ebenso muss der Transport aus den Zweigstellen und die Entsorgung im Rathaus sichergestellt werden; entsprechendes Personal muss dies gewährleisten können (Bücherkisten sind schwer!). Die Personalkapazitäten stehen in der Bücherei dafür nicht zur Verfügung.

Weiterhin muss für die einfache Entsorgung der Kunststoffe und CD/DVD-Scheiben gesorgt werden (Sondermüll).

Erfahrungen mit der Entsorgung von Bücherspenden haben die Haustechnik und das Gebrauchtwa-renhaus Hempels. Das Gebrauchtwarenhaus Hempels ist weiterhin bereit, Bücherspenden anzu-nehmen.

Stellungnahme der Verwaltung

Mit der Gründung des Kaufhauses Hempels wurde eine Vereinbarung getroffen, dass Bücherspen-den ausschließlich an das Gebrauchtwarenkaufhaus gegeben werden sollen. Damit keine Konkurrenz bei der Verwendung der Bücherspenden entstehen sollte und die Informationen an die Bürge-rinnen und Bürger eindeutig sind, wurde vereinbart, dass die Büchereien keine Bücherspenden mehr annehmen sollten.

Die Büchereien haben immer wieder die Anfrage zur Annahme von Bücherspenden. Es wird dann an das Gebrauchtwarenhaus verwiesen. Zudem gibt es im Rathaus die „Telefonzelle“ als Büchertausch-Börse, die für geringe Mengen (ein bis zwei Bücher) genutzt werden kann. Die Bücherei kann nur neue und aktuelle Bücher für ihren Bestand nutzen, die dem Profil einer öffentlichen Bücherei entsprechen. Die angebotenen Spenden sind oft gut gemeint, allerdings entsprechen sie in vielen Fällen nicht den Ansprüchen. Die öffentliche Bücherei hat keinen Sammlungsauftrag und kein Magazin für die Lagerung von Büchern.

Zudem geht es in vielen Fällen um umfangreiche „Bücherspenden“ (Kisten mit Medien), deren An-nahme einen größeren Aufwand für die Bücherei darstellt. Das Gebrauchtwarenhaus ist darauf besser vorbereitet.

Die Entscheidung, dass in den Büchereien keine Medien angenommen werden, sollte bestehen bleiben und auf die Verwertung bei Hempels und die Gelegenheit der Tauschbörse mit der Telefon-zelle im Rathaus hingewiesen werden.

Wenn entschieden wird, dass die Büchereien wieder Bücherspenden annehmen sollen, dann müs-sen bestimmte Voraussetzungen zur Entsorgung erfüllt werden (für den überwiegenden Teil der Bücherspenden).

Logistik bei einer Annahme von Bücherspenden
Bei „Bücherspenden“ handelt es sich nur in Ausnahmefällen um ein bis zwei Bücher neueren Da-tums, die gut in der Bücherei angenommen werden könnten. In der Regel geht es vermehrt um die Entsorgung von Büchermengen, die in Kisten angeboten werden. Die Bücher kommen aus Haus-haltsauflösungen, in Kellern und auf Böden gesammelten Lagern, die überwiegend veraltet und in entsprechenden Zustand sind, weil die Lagerung nicht sachgemäß erfolgte.

Der Begriff „Bücherspenden“ wird sehr oft erweitert um Videos, CD und DVD (teilweise selbst ge-brannte Medien) und Zeitschriftensammlungen. Außerdem sind die Erfahrungen mit der Telefonzelle im Rathaus, dass sich an die dort geltende Regelung der freiwilligen Beschränkung auf zwei Bü-chern, die getauscht werden können (Text in der Telefonzelle), oft nicht gehalten wird. Die „Pflege“ der Bücherspenden in der Telefonzelle ist mit einem gewissen Aufwand verbunden und wird von der Bücherei übernommen. Ungefähr 50% der dort abgelegten Bücher entsorgen wir, weil sie in einem schlechten Zustand bzw. unbrauchbar sind.

Bei Bücherspenden an die Bücherei in der Vergangenheit lag der Prozentsatz für die Entsorgung der Medien bei ca. 90%.

Damit die Bücherspenden in allen Zweigstellen angenommen und sortiert werden können, müssen Papiercontainer bereitgestellt werden. Ebenso muss der Transport aus den Zweigstellen und die Entsorgung im Rathaus sichergestellt werden; entsprechendes Personal muss dies gewährleisten können (Bücherkisten sind schwer!). Die Personalkapazitäten stehen in der Bücherei dafür nicht zur Verfügung.

Weiterhin muss für die einfache Entsorgung der Kunststoffe und CD/DVD-Scheiben gesorgt werden (Sondermüll).

Erfahrungen mit der Entsorgung von Bücherspenden haben die Haustechnik und das Gebrauchtwa-renhaus Hempels. Das Gebrauchtwarenhaus Hempels ist weiterhin bereit, Bücherspenden anzu-nehmen.

wird nicht umgesetzt

2019 | 0,77 | Bienenfreundliche Grünflächen an Straßenbäumen schaffen

Bienenfreundliche Grünflächen an Straßenbäumen schaffen

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Grünflächen
Sparidee

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+0,8
Anzahl Wertungen: 213

An vielen Norderstedter Straßen dürfen wir uns über eine Baumbestand freuen. Leider sind die Baumscheiben mit einem pflegeintensiven Gras (eher Quecke) bepflanzt. Nicht nur für die Stadt, auch ich als Bürger soll den Gehweg und die hälfte der straße sauberhalten. dieses Gras aus den Fugen zu kratzen macht keine Freude. Ich würde mich freuen, wenn Pflegepatenschaften dafür gesucht werden, die eine Blumenwiese dort pflegen, beobachten und im Zaum halten. Dadurch würde die hohe Lärmbelästigung durch den Sommer reduziert werden. Es müsste nur einmal gemäht werden.

Voraussetzung wäre einmalig der Wechsel der Erde, bei uns besteht die Baumscheibe aus Schotter.
Norderstedt blüht auf, wenn Blütenmeer an allen Straßen entstehen und viele Bürger das aktiv mittragen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Idee von sogenannten Grünpatenschaften ist im Betriebsamt nicht neu. Zur Zeit werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um diese Patenschaften in Kürze auch der Bevölkerung anbieten zu können. Grundsätzlich stellt sich bei solch kleinräumigen Flächen wie einer Baumscheibe die Frage nach einer sinnvollen Bepflanzung. Häufig werden diese Flächen gerade dazu genutzt, zum Beispiel am Abfuhrtag der gelben Säcke dort die entsprechenden Behältnisse abzustellen, sodass der Bewuchs erheblich darunter leidet. Die Stadt Norderstedt plant vor allen Dingen dort naturnahe Pflanzungen, wo die Größe und Art der Fläche es erlauben (Beispiele verschiedener Straßen bringen). In diesem konkret genannten Beispiel fehlt leider der Straßenname, sodass wir nicht in der Lage sind aktiv an dieser Stelle den umzusetzen.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Idee von sogenannten Grünpatenschaften ist im Betriebsamt nicht neu. Zur Zeit werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um diese Patenschaften in Kürze auch der Bevölkerung anbieten zu können. Grundsätzlich stellt sich bei solch kleinräumigen Flächen wie einer Baumscheibe die Frage nach einer sinnvollen Bepflanzung. Häufig werden diese Flächen gerade dazu genutzt, zum Beispiel am Abfuhrtag der gelben Säcke dort die entsprechenden Behältnisse abzustellen, sodass der Bewuchs erheblich darunter leidet.

Die Stadt Norderstedt plant vor allen Dingen dort naturnahe Pflanzungen, wo die Größe und Art der Fläche es erlauben. In diesem konkret genannten Beispiel fehlt leider der Straßenname, sodass wir nicht in der Lage sind aktiv an dieser Stelle den umzusetzen.

wird teilweise umgesetzt

2019 | 0,74 | Kosten sparen & Artenvielfalt fördern: Grünflächen seltener mähen - Bienensterben

Kosten sparen & Artenvielfalt fördern: Grünflächen seltener mähen - Bienensterben

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Grünflächen
Sparidee

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Kann Norderstedt die bestehenden, wenig genutzten öffentlichen Grünflächen, zum Beispiel an Straßen oder Freiflächen in Industriegebieten, weniger mähen und dafür Wildpflanzen blühen lassen?

Am Beispiel der Stadt Bamberg ist zu sehen, dass so Kosten für die Pflege gespart werden können und die Artenvielfalt gefördert wird.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Idee einer naturnahen Bepflanzung und Pflege im Stadtgebiet ist in der Verwaltung längst angekommen, zahlreiche inzwischen neu angelegte Flächen (Willy Brandt Park, Rathauspark, Poppenbütteler Straße, etc.) zeugen davon, dass die Umsetzung einer blühenden und insektenfreundlichen Stadt inzwischen gelebte Realität ist.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Idee einer naturnahen Bepflanzung und Pflege im Stadtgebiet ist in der Verwaltung längst angekommen, zahlreiche inzwischen neu angelegte Flächen (Willy Brandt Park, Rathauspark, Poppenbütteler Straße, etc.) zeugen davon, dass die Umsetzung einer blühenden und insektenfreundlichen Stadt inzwischen gelebte Realität ist.

wird umgesetzt

2019 | 0,74 | Busanbindung zum Stadtpark verbessern

Busanbindung zum Stadtpark verbessern

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Verkehr, Bus, Bahn
Ausgabe

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+0,7
Anzahl Wertungen: 217

Ich würde mir wünschen, dass der Stadtpark besser an den ÖPNV angebunden wäre. Aus dem Bereich Kielort ist der Stadtpark schlecht zu erreichen. An den Wochenenden ist die Taktung der Busse mit 40 Minuten zu selten, insbesondere weil man noch umsteigen muss.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen, Linienergänzungen oder Tarifänderungen entscheiden – Diese Vorschläge sind daher nicht umsetzbar.
Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).
Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf für den Bau neuer Haltestellen zu.
Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.
Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.
Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen, Linienergänzungen oder Tarifänderungen entscheiden. Diese Vorschläge sind daher nicht umsetzbar.

Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).

Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf für den Bau neuer Haltestellen zu.

Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.

Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.

Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.

andere zuständig

2019 | 0,74 | Bürger-App einführen

Bürger-App einführen

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Zusätzliche Themen
kostenneutral

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Anzahl Wertungen: 212

Einführung einer ‘Bürger’-App für Smartphones damit Norderstedter direkt Missstände der Stadtverwaltung mitteilen können.

Viele der hier eingereichten Vorschläge sprechen alltägliche Probleme in der Stadt an, der Bedarf und die Bereitschaft zur Mitteilung ist also gegeben. Die Stadt sollte endlich in eine zeitgemäße Kommunikation mit Ihren Bürgern eintreten.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Im Zuge des neuen Internetauftritts (Relaunch am 13.08.2019) werden auch neue Kommunikationsmöglichkeiten erarbeitet. Eine Stadtapp ist in Planung.

Stellungnahme der Verwaltung

Im Zuge des neuen Internetauftritts (Relaunch am 13.08.2019) werden auch neue Kommunikationsmöglichkeiten erarbeitet. Eine Stadtapp ist in Planung.

in Planung

2019 | 0,74 | Ausreichend Kindergartenplätze schaffen

Ausreichend Kindergartenplätze schaffen

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Kinder, Jugend
Ausgabe

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Es sollte vor allem für Kinder, die im nächsten Jahr zur Schule kommen, definitiv Pflichtplätze im Kindergarten geben. Ab 3 Jahren haben Kinder ein Anrecht, aber passieren tut nichts. Habe zwei Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren zu Hause ohne Kindergartenplatz.

Zu Hause ist es machbar, aber die die sozialen Kontakte und Entwicklung die ein Kind im Kindergarten hat, erleben die Kinder dann doch nicht. Egal ob man jeden Tag auf den Spielplatz geht oder oder oder...

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Kinder von einem bis zum dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte oder in der Tagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch in der Kindertagesstätte (§ 24, Abs. 3 SGB VIII).

In Norderstedt stehen derzeit für 55,9 % der Kinder unter drei Jahren (Kita und Tagespflege) und für 95,2 % der Kinder über drei Jahren Plätze zur Verfügung. Aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Norderstedt müssen derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um diese Versorgen zu halten bzw. weiter auszubauen.

Die Versorgungssituation der Ü3-Kinder war zum Kita-Jahr 2017/18 angespannt. Die schnelle Reaktion von Politik, Verwaltung und Trägern hat die Situation deutlich entspannt. Es wurden 260 neue Elementarplätze, teilweise temporär, geschaffen. Aktuell sind außerdem 170 Plätze für diese Altersgruppe noch in Bau.

Bei den U3-Kindern sind aktuell 155 Krippenplätze in Bau bzw. in Planung.

Gesetzlich gibt es keine Pflicht zum Besuch einer Kindertagesstätte, daher müssen die Eltern ihr Kind/ihre Kinder anmelden und ggf. den Rechtanspruch ihrer Kinder geltend machen, wenn im ersten Schritt kein Platz angeboten wurde. Vom Fachbereich Kindertagesstätten wird dann versucht einen bedarfsgerechten Platz in Norderstedt anzubieten. Dies kann leider nicht immer in der Wunsch-Kita geschehen. Außerdem kann ein Kostenausgleich beantragt werden, wenn ein Platz in einer anderen Gemeinde gefunden wird.

Da der Besuch einer Kita nicht verpflichtend ist, ist es - insbesondere für die unter Dreijährigen – schwer für die Stadt einzuschätzen, für wie viele Kinder in dieser Alternsgruppe ein Platz zur Verfügung stehen muss.

Stellungnahme der Verwaltung

Kinder von einem bis zum dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte oder in der Tagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch in der Kindertagesstätte (§ 24, Abs. 3 SGB VIII).

In Norderstedt stehen derzeit für 55,9 % der Kinder unter drei Jahren (Kita und Tagespflege) und für 95,2 % der Kinder über drei Jahren Plätze zur Verfügung. Aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Norderstedt müssen derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um diese Versorgen zu halten bzw. weiter auszubauen.

Die Versorgungssituation der Ü3-Kinder war zum Kita-Jahr 2017/18 angespannt. Die schnelle Reaktion von Politik, Verwaltung und Trägern hat die Situation deutlich entspannt. Es wurden 260 neue Elementarplätze, teilweise temporär, geschaffen. Aktuell sind außerdem 170 Plätze für diese Altersgruppe noch in Bau.

Bei den U3-Kindern sind aktuell 155 Krippenplätze in Bau bzw. in Planung.

Gesetzlich gibt es keine Pflicht zum Besuch einer Kindertagesstätte, daher müssen die Eltern ihr Kind/ihre Kinder anmelden und ggf. den Rechtanspruch ihrer Kinder geltend machen, wenn im ersten Schritt kein Platz angeboten wurde. Vom Fachbereich Kindertagesstätten wird dann versucht einen bedarfsgerechten Platz in Norderstedt anzubieten. Dies kann leider nicht immer in der Wunsch-Kita geschehen. Außerdem kann ein Kostenausgleich beantragt werden, wenn ein Platz in einer anderen Gemeinde gefunden wird.

Da der Besuch einer Kita nicht verpflichtend ist, ist es - insbesondere für die unter Dreijährigen – schwer für die Stadt einzuschätzen, für wie viele Kinder in dieser Alternsgruppe ein Platz zur Verfügung stehen muss.

wird umgesetzt

2019 | 0,73 | Radwege durchgängig ausbauen

Radwege durchgängig ausbauen

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Verkehr, Rad, Fuß
Ausgabe

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+0,7
Anzahl Wertungen: 206

Die Radwege sollten durchgängig so ausgebaut sein, dass sie nutzbar sind. Sie sollten durchgängig für jede Fahrtrichtung sein und nicht plötzlich enden und man ist gezwungen auf der falschen Seite zu wechseln.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Vorschlag wird umgesetzt kann aber nicht an jeder Stelle realisiert werden. .
Zur Erläuterung:
In der haupt- und ehrenamtlichen Stadtverwaltung ist es bekannt, dass in einigen Straßenabschnitten noch erheblicher Verbesserungsbedarf in der Führung des Radverkehrs besteht und Radwege nicht überall durchgängig ausgebaut sind. Dazu wurde im März 2019 die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes politisch beschlossen, das entsprechende Mängel aufzeigt und Maßnahmen zur Abhilfe vorsieht. Außerdem beschäftigt sich die städtische Arbeitsgruppe Radverkehr mit diesen Problemstellen und erarbeitet sukzessive Lösungen.
Als grundlegende gesetzliche Regel gilt jedoch: Wenn ein Radweg ohne Fortführung endet wie z.B. in der Waldstraße oder im Rugenbarg, dann darf der Radverkehr nicht auf die andere Seite wechseln, sondern muss die Fahrbahn nutzen. Denn es gilt das Rechtsfahrgebot. Sollte eine Benutzungspflicht vorhanden sein, ist demzufolge der sich anschließende gemeinsame Geh- und Radweg auf der rechten Seite zu nutzen. Der Wechsel der Straßenseite ist nur zulässig, wenn der Radverkehr explizit auf einen einseitigen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg geführt wird.
Daneben ist es an einigen Stellen nicht möglich, einen Radweg „durchgängig“ auszubauen, weil der Stadt dafür erforderliche Flächen (Grundstücke privater Eigentümer oder privater Gewerbebetriebe) fehlen. Die Versuche, Verhandlungen durchzuführen und Kaufverträge abzuschließen laufen andauernd, sind aber nicht immer erfolgreich, weil einige Eigentümer die Flächen nun einmal grundsätzlich nicht verkaufen wollen.
Eine Enteignung ist nicht möglich, da rein sachlich auch ohne den Bau des Lückenschlusses (vor dem Hintergrund der o. g. Gesetzeslage) dort die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht belegbar gefährdet ist. Somit fehlen die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für ein Grundstücksenteignungsverfahren, welches den schwersten Eingriff in die Eigentumsrechte von Bürgern darstellt. Die Hürden für eine solche Maßnahme wurden vom Gesetzgeber deshalb bewusst sehr hoch eingestuft.

Stellungnahme der Verwaltung

Vorschlag wird umgesetzt, kann aber nicht an jeder Stelle realisiert werden.

Zur Erläuterung:
In der haupt- und ehrenamtlichen Stadtverwaltung ist es bekannt, dass in einigen Straßenabschnitten noch erheblicher Verbesserungsbedarf in der Führung des Radverkehrs besteht und Radwege nicht überall durchgängig ausgebaut sind. Dazu wurde im März 2019 die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes politisch beschlossen, das entsprechende Mängel aufzeigt und Maßnahmen zur Abhilfe vorsieht. Außerdem beschäftigt sich die städtische Arbeitsgruppe Radverkehr mit diesen Problemstellen und erarbeitet sukzessive Lösungen.

Als grundlegende gesetzliche Regel gilt jedoch: Wenn ein Radweg ohne Fortführung endet wie z.B. in der Waldstraße oder im Rugenbarg, dann darf der Radverkehr nicht auf die andere Seite wechseln, sondern muss die Fahrbahn nutzen. Denn es gilt das Rechtsfahrgebot. Sollte eine Benutzungspflicht vorhanden sein, ist demzufolge der sich anschließende gemeinsame Geh- und Radweg auf der rechten Seite zu nutzen. Der Wechsel der Straßenseite ist nur zulässig, wenn der Radverkehr explizit auf einen einseitigen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg geführt wird.

Daneben ist es an einigen Stellen nicht möglich, einen Radweg „durchgängig“ auszubauen, weil der Stadt dafür erforderliche Flächen (Grundstücke privater Eigentümer oder privater Gewerbebetriebe) fehlen. Die Versuche, Verhandlungen durchzuführen und Kaufverträge abzuschließen laufen andauernd, sind aber nicht immer erfolgreich, weil einige Eigentümer die Flächen nun einmal grundsätzlich nicht verkaufen wollen.

Eine Enteignung ist nicht möglich, da rein sachlich auch ohne den Bau des Lückenschlusses (vor dem Hintergrund der o. g. Gesetzeslage) dort die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht belegbar gefährdet ist. Somit fehlen die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für ein Grundstücksenteignungsverfahren, welches den schwersten Eingriff in die Eigentumsrechte von Bürgern darstellt. Die Hürden für eine solche Maßnahme wurden vom Gesetzgeber deshalb bewusst sehr hoch eingestuft.

wird teilweise umgesetzt

2019 | 0,71 | Rad-Abstellplätze rund um U-Bahn-Stationen erweitern

Rad-Abstellplätze rund um U-Bahn-Stationen erweitern

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Verkehr, Rad, Fuß
Ausgabe

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Anzahl Wertungen: 203

Ich schlage vor, rund um alle U-Bahn Stationen ausreichend 'ordentliche' Fahrradständer zu errichten, um "Zaunklettereien" wie in Nomi zu vermeiden.

Eine regelmäßige Besichtigung und Entfernung von "Leichen" würde die Plätze für tägliche Nutzung freihalten.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Der Vorschlag befindet sich bereits in der Umsetzung – eine kurze Nachfrage in der Stadtverwaltung wäre sinnvoll gewesen.
Gerade in dem angesprochenen Bereich (U-Bahnhof in Norderstedt Mitte) sind mit dem Fahrradparkhaus 400 äußerst hochwertige Fahrradabstellplätze, somit in ausreichender Zahl, vorhanden. Darüber hinaus stehen dort seit Jahren weitere überdachte (und auch nicht überdachte) Abstellplätze zur Verfügung. Viele Radfahrende möchten möglichst direkt am Zugang zur U-Bahn parken und sind nicht bereit, längere Wege zurückzulegen oder ein geringes Entgelt für einen Abstellplatz zu zahlen. Die Qualität der Abstellanlagen in Norderstedt Mitte ist nicht ursächlich dafür.
An allen weiteren U-Bahn-Stationen in Norderstedt sind überdachte Fahrradabstellanlagen mit Anlehnbügeln installiert. Am Haltepunkt Richtweg wird in Kürze eine mobile Fahrradabstellanlage aufgestellt, um die Abstellkapazität kurzfristig zu erhöhen.
Am U-Bahnhof in Garstedt wird zurzeit ebenfalls ein zusätzliches Fahrradparkhaus geplant. Ansonsten sind dort auf allen Flächen (die im Besitz der Stadt sind) zahlreiche Fahrradabstellbügel vorhanden.
Aufgrund der anstehenden Planungen „rund um das Garstedter Dreieck“, bzw. im Bereich der vorhandenen U-Bahn-Station „Richtweg“, sind komfortable Fahrrad-Abstellanlagen geplant. Da die Realisierung frühestens im Jahr 2020 erfolgt, ist jetzt eine Errichtung von „Fahrradabstellanlagen“ dort nicht wirtschaftlich sinnvoll. Die Verwaltung der Stadt hat allerdings beschlossen, dass dort mobile Fahrradabstellplätze (als Zwischenlösung bis die Umgestaltung des gesamten Bereiches erfolgt) aufgestellt werden sollen. Diese sind bereits bestellt und es werden in Kürze 20 zusätzliche Abstellmöglichkeiten am Richtweg zur Verfügung stehen
Im Oktober 2018 wurden an der P+R-AKN Haltestelle „Haslohfurth“ alle Vorderradhalter durch Bügel ersetzt. Die P+R-Anlage an der AKN-Haltestelle „Meeschensee“ wird vergrößert und erhält in diesem Zusammenhang zusätzliche, zahlreiche Fahrradbügel.
Das Ordnungsamt der Stadt Norderstedt kontrolliert alle öffentlichen Fahrradabstellplätze im regelmäßigen Turnus und entfernt gekennzeichnete „Schrottfahrräder“. Allerdings gelten für eine Entfernung „alter Schrotträder“ strenge Ordnungsrechtliche Vorschriften und längere Fristen, die einzuhalten sind

Stellungnahme der Verwaltung

Der Vorschlag befindet sich bereits in der Umsetzung – eine kurze Nachfrage in der Stadtverwaltung wäre sinnvoll gewesen.

Gerade in dem angesprochenen Bereich (U-Bahnhof in Norderstedt Mitte) sind mit dem Fahrradparkhaus 400 äußerst hochwertige Fahrradabstellplätze, somit in ausreichender Zahl, vorhanden. Darüber hinaus stehen dort seit Jahren weitere überdachte (und auch nicht überdachte) Abstellplätze zur Verfügung. Viele Radfahrende möchten möglichst direkt am Zugang zur U-Bahn parken und sind nicht bereit, längere Wege zurückzulegen oder ein geringes Entgelt für einen Abstellplatz zu zahlen. Die Qualität der Abstellanlagen in Norderstedt Mitte ist nicht ursächlich dafür.
An allen weiteren U-Bahn-Stationen in Norderstedt sind überdachte Fahrradabstellanlagen mit Anlehnbügeln installiert. Am Haltepunkt Richtweg wird in Kürze eine mobile Fahrradabstellanlage aufgestellt, um die Abstellkapazität kurzfristig zu erhöhen.

Am U-Bahnhof in Garstedt wird zurzeit ebenfalls ein zusätzliches Fahrradparkhaus geplant. Ansonsten sind dort auf allen Flächen (die im Besitz der Stadt sind) zahlreiche Fahrradabstellbügel vorhanden.
Aufgrund der anstehenden Planungen „rund um das Garstedter Dreieck“, bzw. im Bereich der vorhandenen U-Bahn-Station „Richtweg“, sind komfortable Fahrrad-Abstellanlagen geplant. Da die Realisierung frühestens im Jahr 2020 erfolgt, ist jetzt eine Errichtung von „Fahrradabstellanlagen“ dort nicht wirtschaftlich sinnvoll. Die Verwaltung der Stadt hat allerdings beschlossen, dass dort mobile Fahrradabstellplätze (als Zwischenlösung bis die Umgestaltung des gesamten Bereiches erfolgt) aufgestellt werden sollen. Diese sind bereits bestellt und es werden in Kürze 20 zusätzliche Abstellmöglichkeiten am Richtweg zur Verfügung stehen

Im Oktober 2018 wurden an der P+R-AKN Haltestelle „Haslohfurth“ alle Vorderradhalter durch Bügel ersetzt. Die P+R-Anlage an der AKN-Haltestelle „Meeschensee“ wird vergrößert und erhält in diesem Zusammenhang zusätzliche, zahlreiche Fahrradbügel.

Das Ordnungsamt der Stadt Norderstedt kontrolliert alle öffentlichen Fahrradabstellplätze im regelmäßigen Turnus und entfernt gekennzeichnete „Schrottfahrräder“. Allerdings gelten für eine Entfernung „alter Schrotträder“ strenge Ordnungsrechtliche Vorschriften und längere Fristen, die einzuhalten sind.

wird umgesetzt

2019 | 0,70 | Solardächer auf allen öffentlichen Gebäuden anbringen

Solardächer auf allen öffentlichen Gebäuden anbringen

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Energie
Spar-Investition

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+0,7
Anzahl Wertungen: 224

Auf allen öffentlichen Gebäuden sollten, soweit es bautechnisch machbar ist, Solaranlagen für Warmwasser und Photovoltaik aufgestellt werden. Damit kann der Energiebedarf der jeweiligen Einrichtung zumindest in Teilen abgedeckt werden und die Kosten für Warmwasseraufbereitung und Strom bei den öffentlichen Einrichtungen reduziert werden.

Und die Stadt zeigt sich als Vorbild für die Bürger.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Im Jahr 2000 wurde von der Stadtvertretung beschlossen, jährlich eine Solaranlage zu erstellen. Dieses Ziel wurde ambitioniert angegangen, jedoch wurden einige Planungen aus unterschiedlichen Gründen (bauliche Problematik, negative Wirtschaftlichkeitsberechnung, geänderte Haushaltsplanungen…) geschoben oder verworfen. Zudem kam im Bereich der PV- Anlagen rechtliche Unsicherheit auf. Dies betraf zum einen die steuerlichen Konsequenzen, zum anderen trat die öffentliche Hand, durch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung, als Betreiber in „Konkurrenz“ zur privaten Wirtschaft. Auch ein zwischenzeitlicher Versuch Anlagen über private Betreiber bei den Liegenschaften installieren zu lassen führte am Ende nur teilweise zum Erfolg. Hier gab es häufig keinen Konsens bei den vertraglichen Verhandlungen.
Nichts desto trotz wird weiterhin bei Neu- und Anbauten sowie bei Sanierungen immer auch die Installation einer Solaranlage auf Sinn und Machbarkeit geprüft. Hierbei ist die Stadt auch immer bemüht, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen.
Insbesondere bei den Schulen gibt es jedoch die Problematik, dass die Machbarkeit/ der Sinn durch die Nutzungszeiten (z. B. Ferien) häufig nicht gegeben ist.
Jeder Euro der Stadt bzw. der Bürger kann nur einmal ausgegeben werden. Daher ist bei Investitionen in die CO2-Minderung bzw. energetische Optimierung der Liegenschaften immer die beste/ nachhaltigste Variante zu wählen. In der Gesamtbetrachtung einer Liegenschaft führt dies auch zu anderen Ergebnissen als den angesprochenen Solaranlagen.
Beispiele: Dämmmaßnahmen(Dach, Fassade, Fenster), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, LED- Beleuchtung, Wärmepumpen…

Anhang:
Liegenschaften der Stadt Norderstedt mit Solaranlagen

Vorhandene Solaranlagen in den Liegenschaften der Stadt Norderstedt:
Ort Art Leistung / Größe Baujahr
OGGS Friedrichgabe Thermie ca. 60 m² 1998
SZ- Süd PV ca. 1 kWp 2001
SZ- Nord PV ca. 30 kWp 2002
Willy- Brandt- Schule PV 5,62 kWp 2002
Jugendlandheim Lemkenhafen Thermie ca. 25 m² 2001/2002
Jugendlandheim Lemkenhafen PV ca. 15 kWp 2001-…
(Diese Anlage wurde sukzessive erweitert; daher keine genauere Baujahrangabe)
Gymn. Harksheide PV ca. 5 kW 2009
Gymn. Harksheide Thermie ca. 23 m² 2011
Bauhof PV 7,2 kWp 2012
Rathaus- Fahrradparkhaus PV 13 kWp 2015
Bauhof PV 36 kWp 2015
11x Not- / Asylunterkünfte Thermie je ca.6 m² 2015/ 2016

Stellungnahme der Verwaltung

Im Jahr 2000 wurde von der Stadtvertretung beschlossen, jährlich eine Solaranlage zu erstellen. Dieses Ziel wurde ambitioniert angegangen, jedoch wurden einige Planungen aus unterschiedlichen Gründen (bauliche Problematik, negative Wirtschaftlichkeitsberechnung, geänderte Haushaltsplanungen…) geschoben oder verworfen. Zudem kam im Bereich der PV- Anlagen rechtliche Unsicherheit auf. Dies betraf zum einen die steuerlichen Konsequenzen, zum anderen trat die öffentliche Hand, durch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung, als Betreiber in „Konkurrenz“ zur privaten Wirtschaft. Auch ein zwischenzeitlicher Versuch Anlagen über private Betreiber bei den Liegenschaften installieren zu lassen, führte am Ende nur teilweise zum Erfolg. Hier gab es häufig keinen Konsens bei den vertraglichen Verhandlungen.

Nichts desto trotz wird weiterhin bei Neu- und Anbauten sowie bei Sanierungen immer auch die Installation einer Solaranlage auf Sinn und Machbarkeit geprüft. Hierbei ist die Stadt auch immer bemüht, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen. Insbesondere bei den Schulen gibt es jedoch die Problematik, dass die Machbarkeit/ der Sinn durch die Nutzungszeiten (z. B. Ferien) häufig nicht gegeben ist.

Jeder Euro der Stadt bzw. der Bürger kann nur einmal ausgegeben werden. Daher ist bei Investitionen in die CO2-Minderung bzw. energetische Optimierung der Liegenschaften immer die beste/ nachhaltigste Variante zu wählen. In der Gesamtbetrachtung einer Liegenschaft führt dies auch zu anderen Ergebnissen als den angesprochenen Solaranlagen.
Beispiele: Dämmmaßnahmen(Dach, Fassade, Fenster), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, LED- Beleuchtung, Wärmepumpen…

Anhang:
Liegenschaften der Stadt Norderstedt mit Solaranlagen

Vorhandene Solaranlagen in den Liegenschaften der Stadt Norderstedt:
Ort Art Leistung / Größe Baujahr
OGGS Friedrichgabe Thermie ca. 60 m² 1998
SZ- Süd PV ca. 1 kWp 2001
SZ- Nord PV ca. 30 kWp 2002
Willy- Brandt- Schule PV 5,62 kWp 2002
Jugendlandheim Lemkenhafen Thermie ca. 25 m² 2001/2002
Jugendlandheim Lemkenhafen PV ca. 15 kWp 2001-…
(Diese Anlage wurde sukzessive erweitert; daher keine genauere Baujahrangabe)
Gymn. Harksheide PV ca. 5 kW 2009
Gymn. Harksheide Thermie ca. 23 m² 2011
Bauhof PV 7,2 kWp 2012
Rathaus- Fahrradparkhaus PV 13 kWp 2015
Bauhof PV 36 kWp 2015
11x Not- / Asylunterkünfte Thermie je ca.6 m² 2015/ 2016

wird nicht umgesetzt

2019 | 0,69 | Fahrrad-Parkhaus kostenfrei anbieten für ÖPNV-Nutzende

Fahrrad-Parkhaus kostenfrei anbieten für ÖPNV-Nutzende

node metatags
Verkehr, Auto, LKW
Sparidee

Mittlere Bewertung

+0,7
Anzahl Wertungen: 217

Wer eine Fahrkarte für den ÖPNV vorweisen kann, egal ob Einzelfahrschein oder Abokarte, sollte sein Fahrrad kostenlos im Fahrrad-Parkhaus unterstellen können. Dadurch würden diejenigen belohnt, die auf ihr Auto verzichten und mit Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs sind, was Sinn macht und immer wieder von der Politik und den Umweltverbänden propagiert wird.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Generell wäre eine kostenlose Unterstellung von Fahrrädern in der Radstation (Norderstedt-Mitte, wenn der Nutzende im Besitz eines ÖPNV-Tickets ist, möglich. Allerdings würde dieser Rabatt die Erlöse des Fahrradparkhauses erheblich mindern.
Schon heute zahlt die Stadt an den privaten Betreiber einen Defizitausgleich von maximal 100.000,00 € im Jahr (hierbei sind schon die Einnahmen aus Werkstattbetrieb, E-Fahrrad-Verleih und Miete für Fahrradunterstellung berücksichtigt).
Gerade weil die Mietkosten (0.70 € am Tag und 70,00 € im Monats für Nutzung der videoüberwachten Radstation) sehr gering gehalten wurden, bietet sich ein weiteres Rabattsystem für ÖPNV-Dauerkarten aus wirtschaftlichen Gründen nicht an.
Von daher wäre dafür eine politische Willensbekundung notwendig.

Stellungnahme der Verwaltung

Generell wäre eine kostenlose Unterstellung von Fahrrädern in der Radstation (Norderstedt-Mitte, wenn der Nutzende im Besitz eines ÖPNV-Tickets ist, möglich. Allerdings würde dieser Rabatt die Erlöse des Fahrradparkhauses erheblich mindern. Schon heute zahlt die Stadt an den privaten Betreiber einen Defizitausgleich von maximal 100.000,00 € im Jahr (hierbei sind schon die Einnahmen aus Werkstattbetrieb, E-Fahrrad-Verleih und Miete für Fahrradunterstellung berücksichtigt).

Gerade weil die Mietkosten (0.70 € am Tag und 70,00 € im Monats für Nutzung der videoüberwachten Radstation) sehr gering gehalten wurden, bietet sich ein weiteres Rabattsystem für ÖPNV-Dauerkarten aus wirtschaftlichen Gründen nicht an.
Von daher wäre dafür eine politische Willensbekundung notwendig.

wird nicht umgesetzt

2019 | 0,68 | Ampelschaltungen Rathausallee verbessern

Ampelschaltungen Rathausallee verbessern

node metatags
Verkehr, Auto, LKW
Spar-Investition

Mittlere Bewertung

+0,7
Anzahl Wertungen: 211

Bitte die Ampelschaltungen in der Rathausallee und Buckhörner Moor optimieren. Meist stehen die Fahrzeuge sehr lange, ohne dass überhaupt Verkehr aus anderen Richtungen fließt.

Warum werden künstlich Staus aufgebaut - will man hiermit ein Weltstadtimage aufbauen? (CO2)

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Lichtsignalanlagen in der Rathausallee sind teilverkehrsabhängig geschaltet. D.h. der Fahrzeugverkehr meldet sich in der Nebenrichtung über Detektionsschleifen an und erhält daraufhin sein Grün. Liegt keine Anforderung der Nebenrichtung vor, erhält diese auch kein Grün. Des Weiteren können solche Steuerungen bei Stau die Grünzeit verlängern, wodurch eine auf dem Verkehr abgestimmte Steuerung geschaltet werden kann.
Alle Anlagen auf der Rathausallee sind zusätzlich mit einer sogenannte Busbeschleunigung ausgestattet, die bei einer Busanmeldung diesen priorisiert. Hierdurch können für den Fahrzeug- Fußgängerverkehr geringere Grünzeiten sowie längere Wartezeiten entstehen.

Die Lichtsignalanlage Rathausallee / Buckhörner Moor ist aufgrund der zurückgelegten Fußgängerquerung im Buckhörner Moor nicht sehr leistungsfähig. Eine Änderung der Steuerung ist leider nicht möglich, da sowohl der Einmündungsbereich Rathausallee als auch die Fußgängerquerung im Buckhörner Moor eine Steuereinheit darstellen und bereits verkehrsabhängig gesteuert werden. Zudem sind an diese Anlage keine weiteren Zeitreserven für eine Umverteilung vorhanden.

Es ist für das kommende Haushaltsjahr geplant eine Überprüfung des Straßenzuges Rathausallee vor zu nehmen

Stellungnahme der Verwaltung

Die Lichtsignalanlagen in der Rathausallee sind teilverkehrsabhängig geschaltet. D.h. der Fahrzeugverkehr meldet sich in der Nebenrichtung über Detektionsschleifen an und erhält daraufhin sein Grün. Liegt keine Anforderung der Nebenrichtung vor, erhält diese auch kein Grün. Des Weiteren können solche Steuerungen bei Stau die Grünzeit verlängern, wodurch eine auf dem Verkehr abgestimmte Steuerung geschaltet werden kann.

Alle Anlagen auf der Rathausallee sind zusätzlich mit einer sogenannte Busbeschleunigung ausgestattet, die bei einer Busanmeldung diesen priorisiert. Hierdurch können für den Fahrzeug- Fußgängerverkehr geringere Grünzeiten sowie längere Wartezeiten entstehen.

Die Lichtsignalanlage Rathausallee / Buckhörner Moor ist aufgrund der zurückgelegten Fußgängerquerung im Buckhörner Moor nicht sehr leistungsfähig. Eine Änderung der Steuerung ist leider nicht möglich, da sowohl der Einmündungsbereich Rathausallee als auch die Fußgängerquerung im Buckhörner Moor eine Steuereinheit darstellen und bereits verkehrsabhängig gesteuert werden. Zudem sind an diese Anlage keine weiteren Zeitreserven für eine Umverteilung vorhanden.

Es ist für das kommende Haushaltsjahr geplant eine Überprüfung des Straßenzuges Rathausallee vor zu nehmen. Aufgrund von abgeschlossenen Straßenbauprojekten entstehen Verkehrsverlagerungen, die in den jetzigen Steuerungen nicht berücksichtigt sind.

wird teilweise umgesetzt