Energieversorgung in Norderstedt absichern für den Fall eines Netzzusammenbruchs
Nr. 1590 | Edgar.Timm |
Aufgrund der Abschaltung von Kern- und Kohlekraftwerken wird die Volatilität der Stromversorgung im bundesdeutschen Stromnetz durch klimatisch bedingte Schwankungen des Angebots regenerativer Energien zunehmen. Bei unzureichender Stromeinspeisung werden die (europaweiten) Stromnetze zusammenbrechen.
Wenn dieses Netz jedoch einmal zusammengebrochen ist, kann es mehrere Tage dauern, bis die Leistung wiederaufgebaut worden ist. Würde man versuchen, das Netz einfach wieder zuzuschalten, werden die bereits gestarteten Kraftwerke sofort durch Überlastung ausfallen, da jede Menge Verbraucher eingeschaltet am Netz hängen und die Leistungsbilanz stören. Daher muss das Netz zunächst in viele kleine Subnetze aufgetrennt werden und dann benötigt man mehrere schwarz-startfähige Kraftwerke, die zunächst nur ein kleines Gebiet versorgen, bevor die Teilnetze wieder zusammengeschaltet werden.
Es dürfte klar sein, dass bei einem mehrtägigen totalen Stromausfall in den Wintermonaten ein Zusammenbruch unserer gewohnten Zivilisation droht – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen, die ich hier nicht weiter erörtern will.
Für diesen Fall muss Vorsorge getroffen werden – und aufgrund der geschilderten Problematik ergeben sich folgende Fragen:
1. Welche Maßnahmen haben die Verwaltung und die Stadtwerke gegen einen lokalen/regionalen/nationalen/ europaweiten Blackout getroffen?
2. Kann das Netz der Stadtwerke Norderstedt aus rechtlichen und technischen Gründen vom regionalen/überregionalen Netz getrennt werden?
3. Sind die (zur Zeit 11) Norderstedter Blockheizkraftwerke „schwarzstartfähig“ ?
4. Wie stellen die Stadtwerke sicher, dass bei einem Blackout die Gas- und Frischwasserversorgung gewährleistet ist?
5. Ist gewährleistet, dass die Kunden von wilhelm.tel im Notfall das Telefon/Internet nutzen können und die Mobilfunkstationen mit Strom versorgt werden?
6. Können die Stadtwerke wichtige Verbraucher (Krankenhäuser, Tankstellen, Supermärkte) während einer generellen Abschaltung gezielt versorgen sowie die Straßenbeleuchtung und die Funktion der Ampelanlagen sicherstellen?
7. Können die Stadtwerke einzelne Stadtteile umschichtig mit Strom versorgen, damit die auf Stromzufuhr angewiesenen Brennwertthermen zumindest einige Stunden am Tag betrieben werden können?
8. Können die Stadtwerke den Verbrauch pro Wohnung/Smartmeter auf z.B. 1 kW begrenzen und damit stromhungrige Geräte (Backofen, Wäschetrockner) von der Versorgung ausschließen, während lebensnotwendige Geräte betrieben werden können?
9. Inwieweit halten es die Stadtwerke für sinnvoll, als Privathaushalt ein Notstromaggregat vorzuhalten und in welcher Form würden sie die Einbindung in die Hauselektrik unterstützen?
10. Wie kann die Stadtverwaltung sicherstellen, dass die Versorgung der Bürger mit Lebensmitteln durch vorsorgliche Verträge mit den ansässigen Handelsbetrieben gewährleistet ist?
Die Klärung dieser Fragen und die Realisierung der daraus abzuleitenden Maßnahmen kosten gleichermaßen Zeit und Geld. Ich bitte darum, entsprechende Ressourcen im Haushalt vorzusehen.