Vorschläge aus 2011, 2013, 2015, 2017, 2019

Lesen Sie die Vorschläge aus den Jahren 2011, 2013, 2015, 2017 und 2019. Verwaltung und Stadtvertretung haben geprüft und beraten:

  • 2019 die 50 best-bewerteten von 294 Vorschlägen,
  • 2017 die 51 best-bewerteten von 231 Vorschlägen,
  • 2015 die 51 best-bewerteten von 286 Vorschlägen,
  • 2013 die 51 best-bewerteten von 309 Vorschlägen und
  • 2011 die 58 best-bewerteten von 260 Vorschlägen.

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2017

2017 | 0,91 | Stadt soll auf Einhaltung des Nachtflugverbots drängen

Stadt soll auf Einhaltung des Nachtflugverbots drängen

node metatags
Ordnung, Sicherheit
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,9
Anzahl Wertungen: 194

Die Stadt soll offiziell darauf drängen, dass das Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr strikt eingehalten wird.

Der Flughafen versucht, es schrittweise aufzuweichen. Die Nachtzuschläge der Landegebühren sind lächerlich im Vergleich zum Kostenvorteil der Airlines.

Die Lebensqualität und Nachtruhe in weiten Teilen Norderstedts dürfen nicht dem größeren Profit der Airlines und des Airports geopfert werden. Kommerzielle Deals (Parkgebühr, Landesbeteiligung) sollten die Kommune nicht abhalten, hier eine klare Linie zu fahren.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt setzt sich schon heute im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine gerechtere Verteilung der Start- und Landevorgänge, die Beachtung der An- und Abflugrouten sowie eine strikte Einhaltung des Nachtflugverbots ein.
Politik und hauptamtliche Verwaltung der Stadt sehen die ungleiche Verteilung auf die Start- und Landebahnen, sowie die ständigen Verstöße gegen das Nachtflugverbot als misslich und ungerecht an.

Versuche eine gerechtere Verteilung zu erreichen sind in der Vergangenheit allerdings durchweg gescheitert, da für die Stadt keine Möglichkeit einer direkten Einflussnahme besteht. Verwaltung und Politik versuchen trotzdem bei den zuständigen Stellen und Einrichtungen des Flughafens und der Freien und Hansestadt Hamburg immer wieder eine Verbesserung der Situation für Norderstedt zu erreichen. Ohne eine deutliche Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein ist eine direkte Einflussnahme auf die Hamburger Behörden jedoch kaum erreichbar.

Der Hamburger Flughafen erzeugt durch seine innerstädtische Lage erhebliche Konflikte zwischen dem Ruhebedürfnis der Anlieger - insbesondere dem Anspruch auf Nachtruhe - und den Interessen des Wirtschafts- und Arbeitsplatzfaktors Flughafen, die sich aus dem Anspruch unserer Gesellschaft auf Mobilität ergeben.

Der räumlichen Lage des Flughafens wird in der Theorie  bereits heute durch Nachtflugbeschränkungen sowie eine restriktive Handhabung von Ausnahmegenehmigungen Rechnung getragen.

Flugbewegungen dürfen zwischen 6 und 23 Uhr geplant werden. Das bedeutet, in der Zeit zwischen 22 und 23 Uhr – die nach der amtlichen Definition zur Nachtzeit gehört – findet regulärer Flugbetrieb statt. Darüber hinaus dürfen verspätete Linienmaschinen und verspätete Flugzeuge im regelmäßigen Pauschalreiseverkehr noch bis Mitternacht ohne Einzelausnahmegenehmigung starten und landen (sog. Verspätungsregelung).

In der Zeit zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens dürfen außer medizinischen Hilfsflügen und Notfällen nur Flüge mit Einzelausnahmegenehmigung durch die Behörde für Umwelt und Energie starten und landen.
Die Fluglärmschutzkommission beschäftigt sich regelmäßig mit der zunehmenden Aufweichung des Nachtflugverbots.

Auszug aus dem Protokoll der Fluglärmschutzkommission (FLSK) vom 02.12.2016 zu Tagesordnungspunkt 2:
„Die FLSB (Anmerkung: Fluglärmschutzbeauftrage) berichtet, dass im Jahr 2016 besonders viele Verspätungen zu verzeichnen gewesen wären.

Mit Beginn des Winterflugplans hätten offenbar erste Auswirkungen der Pünktlichkeitsoffensive die Anzahl der Verspätungen im November auf einen Tiefststand von 15 Flügen sinken lassen. Sie ergänzt, dass zahlreiche Verspätungen durch wenige Flugverbindungen von bestimmten Airlines verursacht worden wären und sie daher mit diesen Fluggesellschaften Änderungen im Flugplan verabredet hätte, die zukünftig dauerhafte Verbesserungen erwarten ließen.
In der anschließenden kurzen Diskussion weist der Vertreter der FHG (Anmerkung: Flughafen Hamburg GmbH) darauf hin, dass 73% der verspäteten Flüge im November in den ersten 15 Minuten nach 23.00 Uhr eingetroffen seien und kein
Flugzeug nach Mitternacht gelandet wäre. Es sei auch im Interesse der FHG die systematischen Verspätungen auszumerzen. Die Vertreterin der DLH (Anmerkung: Deutsche Lufthansa) ergänzt, dass die Verspätungslage am Flughafen Düsseldorf 2016 vergleichbar gewesen sei und die Gründe dafür sowohl in den Wetterbedingungen wie auch in der Überfüllung des Luftraumes im Mittelmeergebiet zu finden wären.

Der Vertreter der BUE fügt hinzu, dass sich die Luftfahrtgesellschaften auf die Luftraumfülle einstellten und sie in ihren Planungen berücksichtigen müssten, da sonst das Kriterium der Unvermeidbarkeit für Verspätungen nicht geltend gemacht werden könne. Er hoffe jedoch auf Verbesserung durch die steuernde Wirkung der zu erwartenden neuen Entgeltordnung. Der Vorsitzende regt an, das Thema in der 225. FLSK-Sitzung im Februar 2017 zu vertiefen.“

Auszug aus dem Protokoll der Fluglärmschutzkommission (FLSK) vom 24.02.2017 zu Tagesordnungspunkt 2:
„Die FLSB und der Vertreter der FHG berichteten, dass die Anzahl der Verspätungen im Sommer 2016 noch hoch war, in den beiden letzten Monaten des Jahres 2016 aber wieder zurückgegangen ist. Dies kann als Indiz betrachtet werden, dass die Pünktlichkeitsoffensive langsam greift. Die Verspätungen werden oft durch die gleichen Airlines und Flüge verursacht. Hier führen Gespräche der FLSB mit den Airlines zum Bemühen, durch bessere Optimierung des Flugplanes (u.a. Streichen später Flüge oder die Schaffung von mehr Pufferzeiten) oder auch Investitionen in die Flugtechnik (Erhöhung der Flugzeugreserven, Verjüngung der Technik) die Anzahl der Verspätungen in der Zukunft zu senken.

In der anschließenden Diskussion befürchtet ein Vertreter des Bezirkes Nord, dass wegen des zunehmenden Anteils an Low Cost Airlines in Hamburg (deren Bestreben hohe Umlaufzahlen sind), die Anzahl der Verspätungen in den Sommermonaten wieder zunehmen wird und mahnt drastischere Maßnahmen zur Eindämmung der Verspätungszahlen an. Der Vertreter der FHG merkt an, dass durch Flugplanoptimierung und Schaffung von Flugzeugreserven die Verspätungszahl in den letzten Monaten schon zurückgegangen ist und die hohe Verspätungszahl im Sommer auch vielfach durch objektive nachvollziehbare Gründe (z.B. Wetterunbilden, Luftraumverfügbarkeit,…) verursacht wurde.

Ein Vertreter der Airlines betont, dass Hamburg mit der vertraglichen Pünktlichkeitsoffensive schon ein Alleinstellungsmerkmal besitzt und die meisten Verspätungen auch im Zeitraum 23:00 bis 23:15 Uhr auftreten. Ein Vertreter der BVF fordert, dass bei späten Flügen möglichst lärmarme Flugzeuge eingesetzt werden.

Die FLSB hebt hervor, dass 2016 erstmals gegen Airlines mit häufigen Verspätungen auch innerhalb des Zeitraums 23 bis 24 Uhr ordnungsrechtliche Verfahren (Bußgeldverfahren) eingeleitet wurden.

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass zunehmend eine Aufgeschlossenheit der Airlines dafür zu erkennen ist, durch strukturelle Veränderungen der Flugplanung Verspätungen in der Zukunft zu reduzieren.“

(siehe auch Stellungnahme zu Vorschlag 1275)

wird teilweise umgesetzt

2017 | 0,89 | Baumschenkung ist TOP - beibehalten

Baumschenkung ist TOP - beibehalten

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Grünflächen
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,9
Anzahl Wertungen: 188

Die jährliche Baumschenkung führt zu einer privaten Aufforstung durch sinnvollen Baumbestand und bewahrt Norderstedt davor, grau zu werden. Gerade in baustarken Zeiten, wo viel zu viel Abholzung stattfindet, ist dies ein Zeichen in eine richtige Richtung.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Der Umweltausschuss der Stadt Norderstedt hat im Jahr 2011 den Beschluss gefasst, dass die Stadt Norderstedt den Norderstedter Bürgerinnen und Bürgern, die auf ihren Privatgrundstücken einen Baum pflanzen möchten (auch gerne alte Obstsorten) diesen Baum (nach Verfügbarkeit) schenken wird. Im Jahr 2017 wurde die Baumschenkungsaktion deshalb zum sechsten Mal durchgeführt.

wird umgesetzt

2017 | 0,89 | Weitere Straßenbeleuchtung auf LED umstellen

Weitere Straßenbeleuchtung auf LED umstellen

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Energie
Spar-Investition

Mittlere Bewertung

+0,9
Anzahl Wertungen: 182

Es sollten weitere Straßen (wie Bunsengang) mit LED-Lampen ausgestattet werden.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Es ist geplant, die vorhandene Straßenbeleuchtung in der Stadt Norderstedt weiter zu sanieren und somit auf eine ökonomische und ökologische Verbrauchstechnik (LED- und/oder Kompaktleuchtstofftechnik) umzustellen.

Zur besseren Veranschaulichung der heutigen Situation wird darauf hingewiesen, dass sich in der Stadt Norderstedt zur Ausleuchtung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze (ausgenommen der öffentlichen Einrichtungen, Gebäude, Schulen, Sporthallen, Rathaus, P+R-Anlagen, Kindergärten etc.) ca. 9.000 Beleuchtungskörper (= Lichtpunkte) befinden.

Seit Mitte 2012 findet eine kontinuierliche Umrüstung ebendieser öffentlichen Straßenbeleuchtungsstandorte statt. Allerdings erfolgt die Umrüstung primär an Standorten, an denen eine völlig veraltete Technik besteht oder dringender Sanierungsbedarf (zum Beispiel Holzansatzmasten, Quecksilberdampftechnik, schadhafte Anlagen) gegeben ist. Allein hierfür hat die Stadt Norderstedt schon rund 1,5 Millionen € investiert. Die Straße Bunsengang gehört zurzeit noch nicht zu den dringenden Sanierungsabschnitten.

Für den Doppelhaushalt 2018/2019 sind weitere Investitionen (120.000 € für jedes Haushaltsjahr) eingeplant. Zudem wurden Finanzmittel in gleicher Höhe für die Folgejahre eingeworben.

in Planung

2017 | 0,89 | Ladestationen für Elektro-Autos in Norderstedt schaffen

Ladestationen für Elektro-Autos in Norderstedt schaffen

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Wirtschaft, Tourismus
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,9
Anzahl Wertungen: 184

Die Stadt soll sich dafür einsetzen, dass Ladestationen für Elektroautos in Norderstedt eingerichtet werden.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt setzt sich bereits für dieses Projekt ein, insofern wird dieser Vorschlag umgesetzt.

Zusammen mit den Stadtwerken Norderstedt will die Stadtverwaltung zunächst in den Jahren 2018 und 2019 jeweils etwa 20 E-Ladestationen (an öffentlichen gut besuchten Plätzen und Straßen) errichten. Die erste Prototyp-Lade-Station (welche übrigens vom Kreis Segeberg finanziell gefördert wurde) ist schon baulich hergestellt und befindet sich an der Ulzburger Straße (öffentlicher Parkplatz im Bereich der Wohnanlage Langenharmer Weg / Alter Heidberg). Weitere Standorte folgen: demnächst zum Beispiel im Bereich des Amtsgerichts in Norderstedt-Mitte, am Glashütter Markt (im Einzugsbereich des ZOB) und in Garstedt (in der Nähe des Einkaufszentrums „Herold-Center“). Parallel dazu ist die Neueinrichtung dieses Angebotes in allen öffentlichen P+R-Tiefgaragen und im Bereich des Rathauses geplant.

Das Ziel

Die Stadtwerke Norderstedt sind vom Stadtwerkeausschuss am 2. November 2016 gebeten worden, ein Konzept zur flächendeckenden Sicherung von Elektromobilität in Norderstedt zu entwickeln. Parallel wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 3. November 2016 Prüfauftrag an die Verwaltung zur Einführung eines Mobilitätstickets beschlossen an dessen Durchführung sich die Stadtwerke ebenfalls beteiligen. In beiden Fällen geht es um die Entwicklung einer nachhaltigen, in das gegebene Umfeld der Stadt integrierbaren Mobilitätsstrategie.

Darunter verstehen wir ein System oder eine Struktur, welche eine engere Verknüpfung der in der Stadt genutzten Verkehrsträger mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Mobilität in Norderstedt erzeugt und sicherstellt. Die angestrebte Weiterentwicklung von „E-Mobilität“ in Norderstedt bezieht sich demnach nicht rein auf „e-Automobile“, sondern ebenfalls auf „e-bikes“. Eine geeignete Ladeinfrastruktur muss beiden Verkehrsträgern dienen.

Instrument zur Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsträger könnte eine „Mobil-App“ sein, welche ihren Nutzern aktuelle Informationen zum Beispiel zu Preisen und Verfügbarkeit der für den Fahrtzweck und die Bedürfnisse jeweils geeignetsten Verkehrsmittel bietet.

Verkehrsteilnehmer sollten vor Fahrtantritt und auch während der Fahrt die Möglichkeit haben, sich verkehrsträgerübergreifend zu informieren, zu reservieren und zu bezahlen.

Eine derartige Mobil-App sollte Echtzeitdaten (z.B. Verspätungs- und Staumeldungen, verfügbare Parkplätze) sowie Zugangsfunktionen (Suchen, Buchen, Abrechnen) für alle angeschlossenen Verkehrsträger (z.B. Öffentlicher Verkehr, Car- und Bike-Sharing) bieten. Sie sollte zudem barrierefreie Übergänge in regionale Mobilitätssysteme mit entsprechender nachhaltiger Zielsetzung ermöglichen.

Bisherige Initiativen der Unternehmen der Stadtwerke Norderstedt

Die Stadtwerke Norderstedt haben ein Programm zur Förderung der Elektromobilität in der Stadt Norderstedt aufgelegt. Dieses Programm sieht – im öffentlichen Raum – die flächendeckende Ausstattung des Stadtgebietes mit Ladesäuleninfrastruktur für E-Mobile vor. Die Ladesäulen können von den E-Mobil-Betreibern wahlweise mit (roamingfähigen) RFID-Karten oder einer App oder einer SMS aktiviert werden. Der Stromverbrauch kann – auch in anderen Städten – direkt abgerechnet werden. Das Betriebssystem für die Ladesäuleninfrastruktur wird von der Stromnetz Hamburg GmbH bereitgestellt. Damit ist die Kompatibilität zu vergleichbaren Angeboten in der Metropolregion Hamburg aber auch in weiteren bundesdeutschen Städten gewährleistet.

Die Ladesäulen werden zusätzlich mit Accesspoints der von wilhelm.tel und willy.tel betriebenen WLAN-Plattform MobyKlick ausgestattet, die aufgrund ihrer verbreiteten Verfügbarkeit speziell im Umfeld des Öffentlichen Verkehrs (Hamburger Hochbahn, AKN) die erforderliche mobile Kommunikationsanbindung sicherstellt.

Die verkehrsträgerübergreifende und regionale Integration von Mobilitätsangeboten in Norderstedt soll durch die Verkehrsgesellschaft Norderstedt in Zusammenarbeit mit den Partnern im Hamburger Verkehrsverbund (insbesondere den Betriebsführern Hamburger Hochbahn und AKN) unterstützt werden.

wird umgesetzt

2017 | 0,88 | Radwegachse entlang AKN mit Henstedt-Ulzburg abgestimmt verlängern

Radwegachse entlang AKN mit Henstedt-Ulzburg abgestimmt verlängern

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Verkehr, Rad, Fuß
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,9
Anzahl Wertungen: 175

Den vorhandenen Radweg nördlich vom Umspannwerk nicht nur bis Meeschensee verlängern, sondern mit Henstedt-Ulzburg gemeinsam die Weiterführung planen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Die wünschenswerte Verlängerung des oben genannten Geh- und Radwegs (zunächst entlang der Bahntrasse von der Quickborner Straße bis zur Haltestelle Meeschensee) hat die Stadt Norderstedt in alleiniger Zuständigkeit bereits geplant und diese ist auch ein wichtiges Ziel der zukünftigen Radverkehrsentwicklung. Leider befinden sich die für den Bau benötigten Flächen noch nicht vollständig in städtischem Besitz. Momentan werden Kaufverhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern geführt.

Die angrenzenden Gemeinden (insbesondere Henstedt-Ulzburg) sind über diese Planungsabsichten informiert und planen ihrerseits attraktive Anschlüsse an diese mögliche Wegeverbindung.

Im Auftrag der Metropolregion Hamburg wird außerdem parallel dazu eine Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg (von Hamburg über Norderstedt und Henstedt-Ulzburg bis nach Bad Bramstedt) erstellt.

Insofern wird seitens der Stadt Norderstedt diesem Vorschlag gefolgt und eine Umsetzung unterstützt. Es kann jedoch zurzeit noch kein verbindlicher Realisierungstermin (aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeiten) benannt werden.

in Planung

2017 | 0,87 | Schulschwimmbad Friedrichsgabe muss erhalten bleiben

Schulschwimmbad Friedrichsgabe muss erhalten bleiben

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Sport
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,9
Anzahl Wertungen: 193

Gerade in Zeiten, wo immer weniger Kinder Schwimmen lernen und bei der DLRG Bademeister Mangelware sind, muss das Schwimmbad Friedrichsgabe erhalten bleiben und saniert werden, damit Norderstedts Kinder schwimmen lernen und nicht eines Tages in der Costa Kisa untergehen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Das Schulschwimmbad Friedrichsgabe wird zurzeit weiter betrieben und unterhalten. Die bauliche Unterhaltung wird aber nur im notwendigen Maße ausgeführt. Der zuständige Ausschuss wird über Investitionen weiter beraten müssen.

in Planung

2017 | 0,82 | Bus und Bahn ausbauen - Takt der U-Bahn nach Norderstedt-Mitte verkürzen

Bus und Bahn ausbauen - Takt der U-Bahn nach Norderstedt-Mitte verkürzen

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Verkehr, Bus, Bahn
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,8
Anzahl Wertungen: 184

Wer keine Autos will, muss den ÖPNV verbessern. Es nervt unendlich, dass die U-Bahn früh abends nur alle 10 Minuten bis Norderstedt-Mitte (Nomi) fährt und in Ochsenzoll stoppt.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Über das vom Kreis Segeberg finanzierte (Grundversorgungs-) Angebot hinaus bestellt und erstattet die Stadt Norderstedt seit 1997 zahlreiche zusätzliche Betriebsleistungen, um das öffentliche Bus- und Bahn-Angebot in Norderstedt noch sehr viel attraktiver zu gestalten.

Schwerpunktmäßig werden kontinuierlich zusätzliche Angebotsausweitungen, vornehmlich als Taktverdichtungen und Betriebsverlängerungen, vorgenommen.

Konkret auf den oben genannten Vorschlag bezogen, investiert die Stadt Norderstedt in Taktverbesserungen auf der AKN-Strecke und auf der U-Bahnlinie. Alleine um den 10-Minuten-Takt auf der U-Bahnlinie „U1“ (auch in den Schwachlastzeiten) aufrecht zu erhalten, entstehen im Jahr Kosten in Höhe von rund 140.000 €.

Würde die U-Bahn in den Schwachlastzeiten noch häufiger verkehren (z. B. in einem 5-Minuten Takt) müsste die Stadt Norderstedt mehr als eine Verdoppelung der oben genannten Kosten aufwenden (rund 300.000 € im Jahr).

Diese Ausgaben stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen, zumal eine 10-Minuten-Wartezeit mehr als angemessen erscheint. Nachdem seinerzeit der abendliche 20-Minuten-auf einen komfortablen 10-Minuten-Takt erhöht wurde, ist es leider zu keiner spürbaren Erhöhung der Kundenbenutzung gekommen. Insofern zahlt die Stadt Norderstedt diese Leistung allein für die Steigerung des Komforts für einen bestehenden Kundenstamm.

Zusammenfassend wird dieser Vorschlag aus den vorgenannten Gründen von der Verwaltung nicht umgesetzt.

wird nicht umgesetzt

2017 | 0,79 | Boxen mit Hundekottüten an der Rathausallee aufstellen

Boxen mit Hundekottüten an der Rathausallee aufstellen

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Ordnung, Sicherheit
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,8
Anzahl Wertungen: 175

Boxen mit Hundekottüten an der Rathausallee aufstellen bis hoch zu den Holzbrücken.

Das sollte schon in 2015 umgesetzt werden - siehe Vorschlag Nr. 887 - wurde jedoch nicht gemacht!

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Derzeit wird von der Stadtreinigung geprüft, ob es noch geeignete Stadtorte gibt. Im Anschluss werden dann ggf. Behälter aufgestellt, um Lücken zu schließen.

in Planung

2017 | 0,79 | Ampelschaltungen anpassen

Ampelschaltungen anpassen

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Verkehr, Auto, LKW
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,8
Anzahl Wertungen: 176

Es sollten einige Ampelschaltungen an die neue Verkehrslage angepasst werden.
Zum Beispiel:
- Waldstraße Ecke Ulzburger Straße;
- Ampelphase aus Richtung Waldstraße verlängern
- Waldstraße Ecke Friedrichsgaber Weg;
- Ampelschaltung/ Hauptstraßenregelung an die Sackgassenlage anpassen

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Lichtsignalanlage Ulzburger Straße / Waldstraße:
Nach dem Umbau des Einmündungsbereiches Ulzburger Straße / Waldstraße wurde eine Anpassung der Steuerung der Lichtsignalanlage geprüft.

Bei einer Erhöhung der Grünzeit für die Waldstraße muss die Grünzeit der Ulzburger Straße entsprechend reduziert werden. Dies hätte zur Folge, dass die Koordination zwischen den benachbarten Anlagen Ulzburger Straße / Waldstraße und Ulzburger Straße / Langenharmer Weg nicht mehr gewährleistet werden kann. Es würde auf der Ulzburger Straße zu erheblichen Staubildungen kommen, da eine verringerte Grünzeit auf der Ulzburger Straße an der Einmündung Waldstraße das Verkehrsaufkommen aus Richtung Langenharmer Weg nicht mehr bewältigt kann.

Lichtsignalanlage Friedrichsgaber Weg / Waldstraße:
Die Lichtsignalanlage Friedrichsgaber Weg / Waldstraße ist vollverkehrsabhängig geschaltet. D.h. die Grünzeitenverteilung für beide Fahrtrichtungen werden dem jeweiligen Bedarf angepasst.  

wird nicht umgesetzt

2017 | 0,76 | Keine weiteren "Flaniermeilen" auf der Ulzburger Str. errichten

Keine weiteren "Flaniermeilen" auf der Ulzburger Str. errichten

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Verkehr, Auto, LKW
Sparidee

Mittlere Bewertung

+0,8
Anzahl Wertungen: 179

Die fertiggestellte "Meile" hat etliche Nachteile gebracht: Radler stehen im Autostau vor der Waldstraße, Wegfall der Ampel am Nachbarschaftszentrum und weniger Parkraum.

Die erhoffte "Belebung" ist ausgeblieben und bei dem Verkehrsaufkommen sitzt kaum jemand auf den "Ruhe"bänken. Die bunten Pflastersteine sind nett, aber wie sind die Parkbuchten bei Schneefall zu erkennen?

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Die Ulzburger Straße wurde zwischen der Waldstraße und dem Glashütter Weg nicht zu einer Flaniermeile, sondern zu einem „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ ausgebaut. Seit Fertigstellung dieses politisch beschlossenen Ausbauabschnittes werden die dort errichteten Bänke und Fahrradständer regelmäßig genutzt.

Vor dem Umbau dieser Straße wurde ein groß angelegter Bürgerbeteiligungsprozess durchgeführt, an dem sich Menschen mit unterschiedlichen Ansprüchen und Einstellungen beteiligt hatten. Deshalb stellt das heute vor Ort umgesetzte Ergebnis einen Kompromiss und nicht nur die Erfüllung der Ansprüche einer Nutzergruppe dar.

In diesem Bürgerhaushalt wurde ebenfalls an anderer Stelle bemängelt, dass überall Rast- oder Sitzplätze für ältere Menschen fehlen und diese vermehrt bereitgestellt werden sollen.

Insofern erfüllt der Umbau der Ulzburger Straße (wie alle anderen Bauvorhaben auch) Wünsche für einige Nutzergruppen, die andere Mitbürger als Nachteil oder unnütze Einrichtung kommentieren.

Überall in der Stadt Norderstedt und sogar im gesamten Bundesgebiet befinden sich Fahrbahnmarkierungen, die infolge eines andauernden Schneefalles abgedeckt und dadurch kurzweilig schwer oder nicht mehr sichtbar sind. Hier kann die Verwaltung kein spezifisches Problem entlang der Ulzburger Straße erkennen, zumal diese Ereignisse erfahrungsgemäß selten sind. Die Stadt führt u. a. im Bereich der Ulzburger Straße Schnee- und Eisbeseitigungsmaßnahmen durch, um diesen Problemen entgegenzuwirken.

Zusammenfassend werden die subjektiven Meinungsäußerungen zur Kenntnis genommen. Über die Art und Ausgestaltung weiterer Ausbauabschnitte in der Ulzburger Straße befinden abschließend die politischen Entscheidungsträger der Stadt Norderstedt.

Insofern kann der Vorschlag seitens der Verwaltung nicht umgesetzt werden. 

wird nicht umgesetzt

2017 | 0,75 | Bessere Stadtentwicklung im Bereich Verkehr erwirken

Bessere Stadtentwicklung im Bereich Verkehr erwirken

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Verkehr, Auto, LKW
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,8
Anzahl Wertungen: 180

Die Planung unter anderem der Straßen wird scheinbar zu wenig in die anderen Stadtentwicklungsprozesse eingebunden.
Der Friedrichchsgaber Weg ist schon lange stark überlastet. Dann wird ein großes Neubaugebiet im Garstedter Dreieck eröffnet, welches viele neue Pendler auf dieser Strecke mit sich bringt.

Aber die Verkehrswege werden dem nicht entsprechend ausgebaut.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen, die zeigen, dass die Bereiche der Stadtverwaltung nicht gut auf einander abgestimmt werden.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Zunächst kann innerhalb der hauptamtlichen Verwaltung nicht nachvollzogen werden, welchen Zusammenhang diese subjektive Meinung / These mit dem Bürgerhaushalt hat.

Gleichwohl muss klargestellt werden, dass die Verkehrsplanung gleichberechtigt (zusammen mit der Grünplanung und der Stadtplanung) im Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (gem. gültigem Verwaltungsgliederungsplan) angesiedelt ist. Demzufolge wird bei jeder Planung (z. B. Ansiedlung von Gewerbe- und Neubaugebieten) die „Straßen, Wege- und Verkehrsplanung“ stets in den Planungsprozess eingebunden.

Konkret auf die Entwicklung des neuen Baugebietes im „Garstedter Dreieck“ ist zu sagen, dass hierfür seinerzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wurde, in dem eine umfangreiche und auch rechtlich vorgeschriebene Abstimmung aller Fachbereiche, wie Stadtplanung, Verkehrsplanung, Betriebsamt, Nachhaltiges Norderstedt, Ordnungsamt sowie Natur und Landschaft erfolgte. Parallel dazu wurden die zuständigen politischen Gremien der Stadt Norderstedt (Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und Stadtvertretung) und die Träger öffentlicher Belange ebenfalls an dem Prozess formal beteiligt. Weiterhin wurden die Bürger (in Form von öffentlichen Veranstaltungen und Planauslegungen) eingebunden.
In derartigen Baurechtsverfahren wird somit die Öffentlichkeit ebenso angehört wie die zuvor genannten Einrichtungen.
Verkehrs- und Lärmprognosen gehören dabei standardmäßig zu den verschiedenen gutachterlichen Prüfungen, die eine Basis für das B-Plan-Verfahren und die dazugehörigen Meinungsbildungsprozesse darstellen.

Die endgültige Entscheidung über die daraus folgende zukünftige Verkehrsraumgestaltung und die baulichen Ausnutzungen treffen die politischen Entscheidungsträger der Stadt Norderstedt.

Für den Bereich „Garstedter Dreieck“ wurde z. B. entschieden, dass weder Planungen für eine verkehrliche Ortsumgehung des Stadtteils Garstedt noch ein Ausbau des Friedrichsgaber Weges erfolgen sollen. Somit hat der demokratische Entscheidungsprozess in diesem Falle eine Mehrheit gebildet, die sich einen behutsamen Eingriff in die Natur wünscht und auf Verkehrssteigerungen nicht mit Straßenausbau reagieren will.

Im Zuge einer neuen Wohnansiedlung beteiligen sich in der Regel Menschen mit unterschiedlichen Ansprüchen an diese Planung. Deshalb wird als Ergebnis von der gesamten Stadtverwaltung stets ein Kompromiss und nicht nur die Erfüllung der Ansprüche einer Nutzergruppe oder des einzelnen Planungsansatzes als Lösung gewählt.

Daher gibt es eine Gewissheit darüber, dass im Zuge von B-Plan-Verfahren keine o. g. Einzelmeinung umgesetzt wird, sondern die Entscheidung getroffen wird, nachdem eine breite Interessenlage gehört und einbezogen wurde.

Abschließend ist zusammenzufassen, dass dieser Vorschlag nicht umgesetzt werden kann. Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen.

wird nicht umgesetzt

2017 | 0,75 | ÖPNV in Norderstedt: Takte verdichten und weitere Buslinien schaffen

ÖPNV in Norderstedt: Takte verdichten und weitere Buslinien schaffen

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Verkehr, Bus, Bahn
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,7
Anzahl Wertungen: 186

Der gesamte ÖPNV in Norderstedt muss dringend neu überdacht werden. Weitere Buslinien innerhalb Norderstedt und somit engere Verbindungen erschaffen. Taktverdichtung der Busse, U-Bahn und AKN.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Zunächst muss zu Verbesserungsvorschlägen im ÖPNV Folgendes verdeutlicht werden:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg kann nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis erfolgen, da diese Aufgabe in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Unabhängig von dieser rechtlichen Ausgangslage, kann von der Stadtverwaltung nicht bestätigt werden, dass der gesamte ÖPNV in der Stadt Norderstedt dringend überdacht werden muss. In Norderstedt besteht bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf zu.

Über das vom Kreis Segeberg finanzierte (Grundversorgungs-)Angebot hinaus bestellt und erstattet die Stadt Norderstedt seit 1997 zahlreiche zusätzliche Betriebsleistungen, um das öffentliche Bus- und Bahn-Angebot in Norderstedt noch sehr viel attraktiver zu gestalten.

Schwerpunktmäßig werden kontinuierlich zusätzliche Angebotsausweitungen, vornehmlich als Taktverdichtungen und Betriebsverlängerungen, vorgenommen.

Daneben investiert die Stadt Norderstedt in Taktverbesserungen auf der AKN-Strecke und auf der U-Bahnlinie „U1“ (z. B. Aufrechterhaltung des 10-Minuten-Takts auch in den Schwachlastzeiten).

Insbesondere für das – zusätzlich von der Stadt Norderstedt bestellte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit rund 1 Million € im Jahr.

Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Bus-ÖPNV-Grundversorgungsangebot ein bestehendes Defizit. Davon sind indirekt von der Stadt Norderstedt anteilige Kosten über die Kreisumlage jährlich zu erstatten. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.

Damit zahlt die Stadt Norderstedt im Jahr zurzeit insgesamt über 3,5 Millionen € für das bestehende Bus-ÖPNV-Angebot für die Norderstedter Bürger.

Die Kosten für den gesamten ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von etwa 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.

Die Abfahrtzeiten für den Bus- und den Bahn-ÖPNV sind in der Stadt Norderstedt aufeinander abgestimmt. Sicherlich liegt es in der Natur der Sache, dass aufgrund der Linien- und Taktkomplexität des Nahverkehrs nicht immer für alle Kunden ein zu jeder Zeit gleich zufriedenstellendes Angebot erzielt werden kann. Nachteile oder längere Wartezeiten für einzelne Nutzer basieren oft auf technischen Gegebenheiten (eine Bahn bedient mehrere Buslinien) und Zwängen, die u. a. aus den arbeitsrechtlichen oder fahrplantechnischen Vorgaben bzw. Kompromissen innerhalb des „Tarif-Großbereiches-Hamburg“ resultieren.

Um Probleme erkennen und zielgerichtet verbessern zu können, benötigen die Stadt Norderstedt und ihre „ÖPNV-Partner“ deshalb eine detaillierte Problembeschreibung und keine allgemeine subjektive Kritik, da diese wenig hilfreich und daher nicht zielführend ist.

Insofern wird darum gebeten, die Probleme und Verbesserungsvorschläge direkt mit den folgenden, zuständigen Ansprechpartnern für den ÖPNV zu besprechen:
Stadt Norderstedt
Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Fachbereich Verkehrsflächen
Herr Kröska
Telefon: 040 535 95-258
Rathausallee 50
22850 Norderstedt

und
SVG
Südholstein Verkehrsservicegesellschaft
für die Kreise Segeberg und Pinneberg
Herr Anders
Telefon: 040 30 98 50 96
Ochsenzoller Straße 147
22848 Norderstedt

und
VGN
Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH
Herr Meincken
Telefon: 040 521 04-264
Heidbergstraße 101 - 111

Zusammenfassend wird dieser Vorschlag aus den vorgenannten Gründen von der Verwaltung nicht umgesetzt.

andere zuständig

2017 | 0,75 | Polizeipräsenz erhöhen

Polizeipräsenz erhöhen

node metatags
Ordnung, Sicherheit
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,7
Anzahl Wertungen: 193

Da die Kriminalität in Norderstedt und Umgebung exorbitant gestiegen ist, wünschen wir uns mehr Polizeipräsenz.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Für Fragen zum Personaleinsatz der  Polizei und Kostenerstattungen für deren Einsätze ist die Stadt Norderstedt nicht die zuständige Stelle. Ansprechpartner ist hier neben der örtlichen Polizeidienststelle hauptsächlich das Landespolizeiamt  des Landes Schleswig-Holstein in Kiel.

andere zuständig

2017 | 0,74 | Kinderbetreuung ausbauen

Kinderbetreuung ausbauen

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Kinder, Jugend
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,7
Anzahl Wertungen: 185

Die Stadt sollte die Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren ausbauen, damit Eltern, die arbeiten gehen wollen, dies auch können. Unter anderem steigen die Einnahmen der Sozialversicherungen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt baut seit Jahren die Betreuungsplätze für Kinder von 0 – 6 Jahren aus und wird dieses auch weiter tun. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.06.2015 die Kita-Bedarfsplanung fortgeschrieben. Danach sollen 2020 70% der Kinder von einem bis drei Jahren mit einem Platz in einer Kindertagesstätte oder einer Tagespflegestelle versorgt sein, außer 95 % der dreijährigen Kinder bis zu ihrem Schuleintritt in einer Kindertagesstätte.

wird umgesetzt

2017 | 0,72 | Schaltung der Rad- und Fußgängerampeln der Verkehrsbelastung anpassen

Schaltung der Rad- und Fußgängerampeln der Verkehrsbelastung anpassen

node metatags
Verkehr, Rad, Fuß
kostenneutral

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Die Ampelschaltungen der Rad- und Fußgängerampeln an den Hauptstraßen haben die gleichen Umschaltzeiten, egal ob es Hauptverkehrszeit oder Sonntagmorgen ist.

Besonders nervig ist das an den "Bettelampeln" auf der Schleswig-Holstein-Straße. Fordert man grün an, wartet man eine gesamte Rotation ab, bis es endlich grün wird. Das gilt auch, wenn die Grünphase für Fußgänger noch nicht dran war.

Was in der Hauptverkehrszeit durchaus nachvollziehbar ist, macht Sonntags morgens um 9:00 Uhr keinen Sinn. Hier steht man als Fußgänger grundsätzlich mehr als Minute vor der leeren Straße.

Ich weiß, dass Ampelschaltungen wissenschaftlich untersucht und angepasst werden, um den Verkehrsfluss zu erhalten. Doch benötigt man bei geringer KFZ-Belastung keine Erhaltung des Verkehrsflusses. Also erscheint es sinnvoll (auch für KFZ), wenn die Schaltung außerhalb der Hauptverkehrszeit, den Anfordernden (Fußgänger, Fahrradfahrer und KFZ) Priorität gibt.

Die Ampeln werden aus dem Rathaus per PC geschaltet, was eine Änderung nicht allzu schwer machen sollte.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

In Norderstedt werden vollverkehrsabhängige und teilverkehrsabhängige Steuerungen betrieben. Vollverkehrsabhängige Steuerungen werden in verkehrsschwachen Zeiten, d.h. am späten Abend, nachts und auch an Sonn- und Feiertagen geschaltet. Die Anlage steht im Fall der Vollverkehrsabhängigkeit in der Hauptrichtung auf Grün, wird über Schleifendetektoren in der Nebenrichtung ein Fahrzeug detektiert, erhält die Nebenrichtung ihre Freigabe. Will ein Fußgänger oder Radfahrer die Hauptrichtung queren, so fordert er durch den Anforderungstaster seine Freigabe an. Hat in diesem Augenblick kein Fahrzeug eine Anforderung an die Anlage abgegeben, dürfte die Wartezeit für Fußgänger und Radfahrer bei höchstens 15 bis 30 Sekunden liegen. Diese mögliche Wartezeit ergibt sich aus den Schutzzeiten die zwischen dem Grünende des Kfz-Verkehrsstroms und dem Grünbeginn des Fußgängers zwingend ablaufen muss. Eine weitere Reduzierung der Wartezeit für Fußgänger und Radfahrer ist nicht möglich. 

wird nicht umgesetzt

2017 | 0,72 | Älterwerden in Norderstedt - Mehr Bänke und Sitzplätze bereit stellen

Älterwerden in Norderstedt - Mehr Bänke und Sitzplätze bereit stellen

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Verkehr, Rad, Fuß
Ausgabe

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Überall in der Stadt fehlen Rast- oder Sitzplätze für Gehbehinderte und Viele, die unter Schwindel leiden.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Hier ist das Betriebsamt intensiv in Gesprächen mit dem Seniorenbeirat. Gleichzeit sind wir dankbar, konkrete Vorschläge zur Aufstellung von Bänken (gerne mit genauen Ortsangaben) zu erhalten.

in Planung

2017 | 0,70 | Parkgebühren niedrig halten, Norderstedt kann was ...

Parkgebühren niedrig halten, Norderstedt kann was ...

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Verkehr, Auto, LKW
Einnahme

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Die Parkgebühren gering halten vor allem auf Park-and-Ride (P&R)-Anlagen und auf weiteren Parkplätzen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

In der Stadt Norderstedt wurden seit Stadtgründung weder auf öffentlichen Parkplätzen noch in städtischen P+R-Anlagen Parkgebühren erhoben. Die Stadt Norderstedt betreibt nur in einem öffentlichen Bereich neun Parkscheinautomaten, und zwar um das Einkaufszentrum „Herold-Center“.

Gleichwohl entscheidet die Politik per Satzung über die Anordnung und die tarifliche Höhe von Parkgebühren. Der aktuelle Beschluss des zuständigen politischen Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr sieht für die nahe Zukunft Parkgebühren in der gesamten Stadt Norderstedt (vornehmlich auf Großparkplätzen und in allen städtischen P+R-Anlagen) vor. Mit einer durchschnittlichen Preisgestaltung von 2,00 € am Tag wurden vergleichsweise moderate Gebühren festgesetzt.

Die hauptamtliche Verwaltung kann vor der o. g. Sach- und Rechtslage jedoch keine Zusage für eine dauerhaft geringe Preisgestaltung abgeben und insofern den Vorschlag / Wunsch nur zur Kenntnis nehmen.

wird nicht umgesetzt

2017 | 0,70 | Fußgängertunnel Kreisel Ochsenzoll: Rampe bauen, da Fahrstuhl oft defekt

Fußgängertunnel Kreisel Ochsenzoll: Rampe bauen, da Fahrstuhl oft defekt

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Verkehr, Rad, Fuß
Ausgabe

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Der Fußgänger- und Radfahrertunnel am Kreisel Ochsenzoll soll auf der Südseite dringendst mit einer Rampe versehen werden.

Begründung: Der jetzige Zustand mit dem oft nicht funktionierenden Fahrstuhl ist unzumutbar, der Treppenaufgang für Mütter und Väter mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollatoren oder auch Fahrrädern vielfach ohne Hilfe nicht möglich.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Das – im Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme „Ausbau der B 432 / Knoten Ochsenzoll“ errichtete – Unterführungsbauwerk für Fußgänger und Radfahrer ist nicht abschließend fertiggestellt. Seit Verkehrsfreigabe dieses Bauwerkes befinden sich dort zwei Treppenanlagen und eine Rampe. Zusätzlich wurden neben den beiden Tunneleingängen zwei Fahrstuhlanlagen zum Transport mobilitätsbeeinträchtigter Menschen und zur Beförderung von schweren oder sperrigen Gütern errichtet. Beide Aufzugskabinen sind derartig groß bemessen, dass in ihnen komfortabel Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen oder auch Fahrräder Platz finden.

Die Langenhorner Chaussee und die Schleswig-Holstein-Straße können seit Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes oberirdisch von Fußgängern und Radfahrern sicher und komfortabel überquert werden. Dort wurden Zebrastreifen markiert.
Zusätzlich wurde in der Segeberger Chaussee eine Bedarfslichtsignalanlage hergestellt.

Insofern wurde diese Verkehrsanlage sehr angemessen und benutzerfreundlich ausgestaltet. Im Vergleich dazu befinden sich z. B. an der Fußgängerunterführung in der Poppenbütteler Straße weder Rampen noch Fahrstühle.

Dennoch ist es richtig, dass ursprünglich eine zweite Rampe im Bereich der südlichen Treppenanlage vorgesehen war. Dieses Bauwerk konnte leider bisher nicht endgültig hergestellt werden, weil der nördlich angrenzende, private Grundstückseigentümer nicht zum Verkauf einer dafür zwingend erforderlichen Teilfläche bereit war, bzw. bis heute nicht ist.

Das gesamte nördlich angrenzende Grundstück steht zum Verkauf und in diesem Zusammenhang wird die Stadt Norderstedt versuchen (im Zuge eines möglichen Eigentümerwechsels), die Restfläche zu erwerben.

Bis dahin kann die zweite Rampe nicht realisiert werden, zumal eine private Enteignung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens ausgeschlossen wurde.

in Planung

2017 | 0,69 | Ordnungsamt soll häufiger in kleinen Straßen kontrollieren

Ordnungsamt soll häufiger in kleinen Straßen kontrollieren

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Ordnung, Sicherheit
kostenneutral

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Das Ordnungsamt sollte häufiger in den kleinen Straßen Verkehrskontrollen machen. In unserem Viertel in Garstedt wird oft irgendwo, irgendwie geparkt. Verkehrssicherheit insbesondere in einem Gebiet zwischen Kindergarten und Grundschule wird auch von den Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, nicht beachtet.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verkehrsüberwachungskräfte sind im Rahmen der stadtweiten Überwachung des ruhenden Verkehrs sowohl in den „kleinen“ Straßenzügen als auch im Umfeld von sozialen Einrichtungen immer wieder präsent. Entsprechend werden in diesen Bereichen auch zahlreiche Verkehrsverstöße festgestellt und geahndet. Insofern werden diese Straßenzüge regelmäßig auch weiterhin im Blickfeld der Überwachungstätigkeit des gesamten Stadtgebietes sein.

wird teilweise umgesetzt

2017 | 0,67 | Mehr Abfallbehälter an Fuß- und Wanderwegen aufstellen

Mehr Abfallbehälter an Fuß- und Wanderwegen aufstellen

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Ordnung, Sicherheit
Ausgabe

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Hallo liebe Leute,
ich, 2-jähriger Eurasier (Hund), schreibe Euch für mein Frauchen und Herrchen. Ich möchte gerne, dass an Fuß- und Wanderwegen mehr Abfallbehälter aufgestellt werden. Somit würde mein Herrchen nicht mehr schimpfen, weil er meine Hinterlassenschaften ewig lange herumtragen muss und es würden nicht mehr so viele vollgek... Tüten in den Grünanlagen herumliegen.
Mit einem freundlichen Wau, Wau
Euer Achatz von Borneby

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Mit über etwa 1.000 Abfallbehältern und etwa 125 Beutelspender im Stadtgebiet ist Norderstedt schon derzeit sehr gut ausgestattet.

Lieber Achatz, weitere konkrete Vorschläge und Anregungen für Standorte nehmen wir gerne auf. Hier sind jedoch die Eigentumsverhältnisse zu berücksichtigen. Mit einem „freundlichen Wuff“ und einem „kameradschaftlichen Hechel“ freuen wir uns auf deine Vorschläge.

in Planung