Verwaltung, Gremien und Stadtvertretung sollten ihrer Arbeit eine Präambel geben:
"Wir sind nicht Konkurrenz, sondern Förderer der freien Wirtschaft, weil der örtliche Mittelstand die Basis unseres Sozialsystems und dessen Finanzierung ist."
Dies ist die Essenz aus der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, § 2, Absatz 1. Sie steht so weit vorn, weil sie so wichtig ist.
Gemeindeverordnung Schleswig-Holstein
§ 2 - Selbstverwaltungsaufgaben
(1) Die Gemeinden sind berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, öffentliche Aufgaben selbst zu erfüllen, wenn diese ebenso gut auf andere Weise, insbesondere durch Private, erfüllt werden... Bevor die Gemeinde eine öffentliche Aufgabe übernimmt, die zu erfüllen sie nicht gesetzlich verpflichtet ist, hat sie zu prüfen, ob die Aufgabe nicht ebenso gut auf andere Weise, insbesondere durch Private, erfüllt werden kann...
Begründung:
Die Stadt in ihrer Gesamtheit aus Stadtvertretung, Verwaltung und städtischen Eigenbetrieben neigt dazu, gewünschte Einrichtungen oder Leistungen in Eigenregie zu erledigen. Sie schwächt damit die örtliche Wirtschaft und bringt sich selbst um die Früchte der Steuereinnahmen. Vergebene Aufträge werden zudem meist besser erledigt – sie sind auch reklamierbar – als in eigener Genügsamkeit erledigte.
Beispiele sind Altpapier- und Wertstoffsammlung, Hobby-Kurse der VHS, Gastronomie in Verbindung mit Kulturveranstaltungen, Musikschule für Erwachsene, Theaterkasse, Altenheim*.
*Zum Thema Altenheim: Das alte Haus am Adlerkamp war so schlecht, dass die Stadt als Kontrollinstanz für andere Heime befangen war. Der Neubau war meinem Wissen nach (man möge ggf. korrigieren) so kalkuliert, dass bei 80% Belegung zumindest "eine schwarze Null" entsteht. Jetzt ist es fast zu 100% belegt und verursacht ein Defizit. – Eine andere Lösung bei gleichem sozialen Effekt wäre die Bezuschussung bedürftiger Personen oder die Übernahme von Kontingenten in privaten Alten- und Pflegeheimen.