Verkehr, Auto, LKW

Tempo 30 auf Steindamm einführen

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Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Steindamm, zwischen Bargkoppel und Cordt-Buck-Weg! Auf diesem Abschnitt sind morgens und mittags viele Grundschüler unterwegs, die auch den Steindamm an der Ampel überqueren müssen. Leider jedoch ist die Fahrbahn schmal und die Fahrzeuge fahren dicht (und häufig mit überhöhter Geschwindigkeit) an der Bordsteinkante entlang.

Da aber auch der Gehweg zwischen Steinweg und der Ampel Höhe Schulweg sehr schmal (und häufig noch mit Mülltonnen zugestellt) ist, ist es schon häufiger zu gefährlichen Situationen für die Kinder gekommen - zum Beispiel, wenn sich auf dieser Höhe zwei Linienbusse oder LKW begegnen. Tempo 30 kann den Schulweg zumindest etwas sicherer machen!

Markierung Tempo 30 Zone im Bereich Schillerstr. erneuern

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Die Kennzeichnung der "30er Zone" im Bereich Schillerstraße, Gottfried-Keller-Straße, Am Sood, Siedlerweg, Sandweg - muss erneuert werden und zusätzliche sichtbare Hinweise enthalten. Kindergärten und Schulen machen es dringend erforderlich.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Stadtpark: Gebührenpflichtiges Parken einführen

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Unbewertbar weil: 
doppelt

Der Parkplatz am Stadtpark sollte Gebührenpflichtig sein, vielleicht zumindest am Wochenende. Gerade dann ist er regelmäßig überfüllt. Auf der anderen Seite fährt der Bus viel zu selten (40 Minuten Takt am Sonntag) ist dann überfüllt und natürlich auch gebührenpflichtig (Fahrkarte).

Mit dem Auto ist es also kostenlos, mit dem ÖPNV unattraktiv. Daran muss etwas geändert werden, um das Verkehrsbild in Norderstedt zu ändern.

Hinweise der Verwaltung
Stadtvertretung prüft: 
wird nicht geprüft

Busse häufiger fahren lassen

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Einnahme

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Fahrdichte des ÖPNV - hier Busse - erhöhen, damit die Bürger eher bereit sind, auf eigene Transportmittel zu verzichten.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen entscheiden – Dieser Vorschlag ist daher nicht umsetzbar.
Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass der gesamte ÖPNV in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).
Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf zu.
Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.
Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.
Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.
Zusammenfassend kann dieser Vorschlag daher mittelfristig nicht umgesetzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen entscheiden – Dieser Vorschlag ist daher nicht umsetzbar.

Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass der gesamte ÖPNV in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).
Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf zu.

Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.

Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.

Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.

Zusammenfassend kann dieser Vorschlag daher mittelfristig nicht umgesetzt werden.

andere zuständig

Radweg auf Ulzburger Str. Richtung Süden sanieren

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Der Bürgersteig Richtung Norden von Harkshörner Weg bis Zwickmöhlen ist ja vor kurzem neu gemacht worden. So können dort auch Kinder problemlos Fahrrad fahren. In Richtung Süden ist das Fahrrad fahren eine Katastrophe. Die Beläge wechseln sich ständig ab, überall wurde Teer geflickt, eine Kennzeichnung Fußgänger/ Fahrrad ist ab der Ecke Penny Markt Richtung Süden erkennbar.

Jeder, der auf der Ulzburger Straße mit dem Fahrrad Richtung Süden unterwegs ist, kann bei den Geschwindigkeiten der Autos kaum direkt auf der Straße fahren. Bleibt also der Fußgängerweg, der katastrophal ist. Bitte dringend Stück für Stück erneuern und eindeutig kennzeichnen.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Bodenschwellen in Birkhahnkamp anbringen

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Der Birkhahnkamp ist eine Tempo 30-Zone. Durch die Baustelle der Ulzburgerstraße wurde der Birkhahnkamp immer mehr zur Umgehungsstraße bzw. Abkürzungsstraße. Jeder zweite/dritte hält sich nicht an dieses Tempo. Gerade im Bereich vom Schwalbensteig in Richtung Waldstraße und umgekehrt wird gerne gerast. Und rechts vor links (Birkhahnkamp / Norderstraße) wird sehr oft ignoriert und gerade hier gehen viele Kinder über die Straße zur Schule.

Eine Maßnahme wären 2 Bodenschwellen (Foto) hintereinander gesetzt oder eine noch bessere Maßnahme wäre den Birkhahnkamp durch Betonblöcke in Höhe des Drosselstieges zu teilen. Diese Maßnahme würde den Birkhahnkamp als Abkürzungsstraße unattraktiv machen.

Hinweise der Verwaltung
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Schierkamp zur 30-er Zone erklären

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kostenneutral

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Hallo,

wenn man von Hasloh kommend in den Schierkamp einbiegt und diesen befährt, gilt dort m.E. Tempo 100 km/h , da dies durch kein Schild reglementiert wird und als Landstraße gilt. Auf diesem Abschnitt sind aber auch Radfahrer, Fussgänger und Reiter unterwegs.

Vorschlag: Das vorhandene 30-er Zone Schild am Ende Schierkamp/Spann zur Einfahrt Schierkamp (beim Schießstand) vorverlegen.

Hinweise der Verwaltung
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Einmündung Hasloher Weg Ecke Friedrich-Ebert-Straße baulich entschärfen

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Ich bin Anwohner des Hasloher Wegs und muss in regelmäßigen Abständen feststellen, dass, obwohl das Einfahren aus Hasloh kommend nicht erlaubt ist (Einfahrt verboten-Schild), Autofahrer diese Einfahrt als Schleichweg nutzen, um die Kreuzung Friedrich-Ebert-Str. / Friedrichsgaber Weg zu umfahren und dadurch schneller durch die Alte Dorfstrasse wiederum auf den Friedrichsgaber Weg zu kommen.

Das gerade im Straßenabschnitt Hasloher Weg und Alte Dorfstraße morgens ältere Menschen aus den Altersheimen zu Fuß oder mit ihren Rollatoren unterwegs sind wird dabei von den Fahrern billigend in Kauf genommen, wo es aber auch schon zu gefährlichen Aktionen gekommen ist, da die Straße hier in einem sehr schlechten Zustand ist und es keine Ausweichmöglichkeit gibt.

Frage: Warum kann diese Einmündung baulich nicht so verändert werden, dass Fahrzeuge von Hasloh kommend nicht mit hoher Geschwindigkeit direkt in die verbotene Einfahrt fahren können, da diese Einmündung zudem auch sehr breit ist, würde es z.B. mit Betonringen sehr kostengünstig sein, diese zu verkleinern, sodass PKW nur aus dem Hasloher Weg auf den Friedrichsgaber Weg fahren könnten.

PS.: Polizeikontrollen gab es m.E. zuletzt vor ca. drei Jahren.

Hinweise der Verwaltung
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Umbau Rathausallee mit getrennten Fahrbahnen behutsam vornehmen

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Sparidee

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Für das Jahr 2020 ist geplant, die Rathausallee umzubauen. Laut einer Pressemitteilung sollen Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger gleichberechtigt sein.

Dass gewisse Modernisierungen wünschenswert sind, will ich nicht bestreiten. Wenn die "Gleichberechtigung" der genannten Verkehrsteilnehmer aber dazu führt, dass sich alle auf derselben "Fahrbahn" fortbewegen, dann hilft das niemandem. Ein abschreckendes Beispiel ist die westfälische Stadt Vreden. Hier ist durch solche Baumaßnahme ein gefährliches und alle Seiten beunruhigendes Durcheinander entstanden, das keiner Seite dient.

Dass jeder sich manierlich an seine Rolle hält, ist praxisfern. Es setzt sich immer der Rücksichtslosere durch (das kann auch der Fußgänger sein). Also bitte ein behutsamer Umbau, der allen Seiten Rechnung trägt!

Hinweise der Verwaltung
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Fahrrad-Parkhaus kostenfrei anbieten für ÖPNV-Nutzende

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Sparidee

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Wer eine Fahrkarte für den ÖPNV vorweisen kann, egal ob Einzelfahrschein oder Abokarte, sollte sein Fahrrad kostenlos im Fahrrad-Parkhaus unterstellen können. Dadurch würden diejenigen belohnt, die auf ihr Auto verzichten und mit Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs sind, was Sinn macht und immer wieder von der Politik und den Umweltverbänden propagiert wird.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Generell wäre eine kostenlose Unterstellung von Fahrrädern in der Radstation (Norderstedt-Mitte, wenn der Nutzende im Besitz eines ÖPNV-Tickets ist, möglich. Allerdings würde dieser Rabatt die Erlöse des Fahrradparkhauses erheblich mindern.
Schon heute zahlt die Stadt an den privaten Betreiber einen Defizitausgleich von maximal 100.000,00 € im Jahr (hierbei sind schon die Einnahmen aus Werkstattbetrieb, E-Fahrrad-Verleih und Miete für Fahrradunterstellung berücksichtigt).
Gerade weil die Mietkosten (0.70 € am Tag und 70,00 € im Monats für Nutzung der videoüberwachten Radstation) sehr gering gehalten wurden, bietet sich ein weiteres Rabattsystem für ÖPNV-Dauerkarten aus wirtschaftlichen Gründen nicht an.
Von daher wäre dafür eine politische Willensbekundung notwendig.

Stellungnahme der Verwaltung

Generell wäre eine kostenlose Unterstellung von Fahrrädern in der Radstation (Norderstedt-Mitte, wenn der Nutzende im Besitz eines ÖPNV-Tickets ist, möglich. Allerdings würde dieser Rabatt die Erlöse des Fahrradparkhauses erheblich mindern. Schon heute zahlt die Stadt an den privaten Betreiber einen Defizitausgleich von maximal 100.000,00 € im Jahr (hierbei sind schon die Einnahmen aus Werkstattbetrieb, E-Fahrrad-Verleih und Miete für Fahrradunterstellung berücksichtigt).

Gerade weil die Mietkosten (0.70 € am Tag und 70,00 € im Monats für Nutzung der videoüberwachten Radstation) sehr gering gehalten wurden, bietet sich ein weiteres Rabattsystem für ÖPNV-Dauerkarten aus wirtschaftlichen Gründen nicht an.
Von daher wäre dafür eine politische Willensbekundung notwendig.

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