Die Stadt Norderstedt hatte, motiviert durch die Auflage der EU, engagierte Bürgerbeteiligung und den Einsatz beachtlicher Eigen- und EU-Fördermittel und mit viel eingekaufter Expertise das Großprojekt Lärmminderungsplanung 2013 gegen Umgebungslärm auf die Beine gestellt. Es entstand bis 2008 mit dem Lärmaktionsplan ein ansehnliches Handbuch mit Bestandsaufnahme der wesentlichen Lärmtatbestände und strukturierter Vorgabe und Terminierung der Maßnahmen mit dem Ziel, bis Juli 2013 die Minderung des auch von den Bürgern Norderstedts vordringlich beklagten Umgebungsgslärms auf 55 dB(A) zur Sicherung der Aufenthaltsqualität im Freien am Tag und 45 dB(A) für ungestörten Schlaf in der Nacht zu erreichen.
Leider hat die Stadt, statt zielgerichtet zu handeln, zu kontrollieren und zu berichten, den mit viel Werbeaufwand über die Landesgrenzen hinaus in Umlauf gebrachten und auch gewürdigten Plan in den letzten drei Jahren, statt ihn für die Lebensqualität der Bürger bezahlt zu machen, zum teuren Papiertiger verkommen lassen. Bei Zulassung ungebremst steigender Umgebungslärmentwicklung, wesentlich durch Lastverkehr, großflächige Landschaftszersiedlung und Kleinrechnung des Außenlärms über weiten Teilen der Stadt und damit Brüskierung der betroffenen Bürger hat sie ihr Ziel schon jetzt verfehlt.
Die Stadtverwaltung hat ihre Missachtung der Planvorgaben zur Umsetzung schon früher, zuletzt auf eine Anfrage der maßgeblich an der Planentwicklung beteiligten Bürgerinitiative am 6.9.11, begründet: zu wenig Personal, zu wenig Finanzmittel, Warteschlange förmlicher Verfahren, Klimaschutz durch städtischen Radverkehr und schließlich als Gipfel der Beliebigkeit: Planungsrechtlicher Abwägungs-Vorbehalt gegenüber dem Lärmaktionsplan „soweit höher bewertete Interessen und Belange vorrangig sind“.
Hier wird nicht nur dem verabschiedeten Plan zur Förderung der Lebensqualität der in der Stadt lebenden Bürger nachträglich eine Absage erteilt, sondern auch dem ernsten Anliegen der Europäischen Union. Und sie stellt mit solchen unverantwortlichen Ausflüchten sich und der Planung ihres Stadthaushalts für die finanziellen Anforderungen eines so anspruchsvollen Vorhabens ein Armutszeugnis aus.
Ein „Bürgerhaushalt“ wird solche Borniertheit wohl nicht ändern können.
Aus heutiger Sicht hätte dieser Großaufwand von Anfang an nicht betrieben werden dürfen. Für das anstehende Budget und zukünftige Budgets darf es keine vergleichbare Wiederholung geben.